Balkon-Solar: Alle Infos zu Balkonkraftwerken

Balkon-Solaranlagen sind unkompliziert, dennoch sollten Sie einige Punkte beachten. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen zu Balkon-Solar, Stecker-Solaranlage, Mini-Solaranlage, Balkonmodul, Balkonkraftwerk oder Plug & Play-Solaranlage.

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Mit Balkon-Solaranlagen können auch Mieter Solarstrom für den eigenen Haushalt erzeugen. Wir erklären, wie die Anlagen funktionieren, wie Sie das passende Gerät für sich finden und was Sie vor und nach dem Kauf beachten sollten.

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Diese Themen behandelt unser Artikel über Balkon-Solaranlagen:

Was ist eine Balkon-Solaranlage?

Solarkraftwerke für den Balkon sind kleine Photovoltaiksysteme, die einfach per Stecker angeschlossen werden. Im Gegensatz zu großen Solaranlagen wird der Strom direkt im Haushalt verbraucht und nicht ins Stromnetz eingespeist. Im Handel sind Balkon-Solaranlagen auch unter Balkon-Solar, Stecker-Solaranlage, Mini-Solaranlage, Balkonmodul, Balkonkraftwerk oder Plug & Play-Solaranlage zu finden.

Balkon-Solaranlagen sind für Privatpersonen gedacht, die ihre Stromrechnung senken wollen. Das ist vor allem für Mieter interessant, die keine Möglichkeit haben, eine große Photovoltaikanlage aufs eigene Dach zu setzen. Aber auch Eigenheim- oder Gartenbesitzer können die kleinen Anlagen nutzen.

An sonnigen Tagen können Sie mit Balkon-Solaranlagen einen großen Teil ihres Haushaltsstroms selbst erzeugen und nebenbei die Energiewende voranbringen. Wichtig ist, die Anlage an einem Platz mit wenig Verschattung anzubringen, damit der Stromertrag möglichst hoch ist.

Mögliche Orte für eine Mini-Solaranlage:

  • Balkon oder Terrasse
  • Balkonbrüstung
  • Garten
  • das Dach von Garage, Carport oder Gartenhaus
  • Hauswand
  • Fensterbrüstung

Vor- und Nachteile einer Solaranlage für den Balkon

Je höher die Strompreise steigen, desto größer der Vorteil einer eigenen Solaranlage. Aktuell liegt der Strompreis in Deutschland im Schnitt bei etwa 34 Cent pro Kilowattstunde. Mit einem eigenen Solarkraftwerk machen Sie sich unabhängiger vom teuren Netzstrom. Außerdem werden Sie Teil einer wachsenden Community, die mit selbst erzeugtem Ökostrom aktiv das Klima schützt.

Bei optimaler Ausrichtung kann eine Balkon-Solaranlage bis zu 600 Kilowattstunden grünen Strom erzeugen. Dabei liegt der Kaufpreis von wenigen Hundert Euro weit unter dem, was große, fest installierte PV-Anlagen kosten.

Ein großer Vorteil ist die schnelle und einfache Installation. Bei einem Umzug können Sie Ihr Mini-Kraftwerk einfach mitnehmen und woanders wieder aufstellen.

Ein Nachteil ist, dass Sie für den nicht selbst verbrauchten Strom – etwa wenn niemand zuhause ist – keine Einspeisevergütung erhalten.

Wie funktionieren die Geräte?

Eine Balkon-Solaranlage besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen, Wechselrichter und Stecker. Das Modul erzeugt aus dem Licht der Sonne Energie, genauer gesagt Gleichstrom (DC). Der Wechselrichter wandelt diesen in Wechselstrom (AC) um, den Sie im Haushalt nutzen können.

Wollen Sie das kleine Kraftwerk an der Hauswand oder an der Balkonbrüstung anbringen, benötigen Sie ein Befestigungssystem, welches in Komplettangeboten oft schon enthalten ist. In den meisten Fällen ist die Installation sehr unkompliziert. Sie müssen nur darauf achten, dass das mitgelieferte oder gekaufte Befestigungssystem zum gewünschten Montageort passt. Wichtig ist auch, dass die Anlage sturmsicher angebracht ist.

Anschließend wird der aus der Sonne erzeugte Strom ins Hausnetz eingespeist und versorgt die Geräte, die ebenfalls an Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Also Waschmaschine, Fernseher oder Kühlschrank.

Technische Voraussetzungen für Balkon-Solaranlagen

Anschlussleistung beachten

Beim Kauf einer Solaranlage sollten Sie darauf achten, dass die Anschlussleistung des Wechselrichters nicht über 600 Watt liegt. Mehr ist nicht zulässig, da Experten zufolge 600 Watt der Grenzwert sind, bis zu dem eine normgerechte Elektroinstallation nicht überlastet wird. Die Module selbst können mehr Leistung haben, da der Wechselrichter die Anschlussleistung auf 600 Watt begrenzt.

Welche Steckdose?

Balkon-Solaranlagen haben entweder einen normalen Schukostecker oder einen speziellen Energiestecker. Laut dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) ist für eine normgerechte Nutzung in Deutschland ein Energiestecker und damit eine spezielle Energiesteckdose nötig. Diese Energiesteckdose muss durch eine Elektrofachkraft installiert und dauerhaft gekennzeichnet werden. Mehr dazu unter „Inbetriebnahme und Sicherheit“.

Wichtig ist außerdem, immer nur eine Mini-Solaranlage an einer Steckdose zu betreiben. Mehrere Anlagen an einer Mehrfachsteckdose können die Stromleitung überlasten und zu einem Brand führen.

Digitaler Stromzähler nötig

Falls Sie noch einen alten Ferraris-Zähler (erkennbar an der Drehscheibe) im Haushalt haben, brauchen Sie einen neuen. Denn die alten Zähler können auch rückwärts laufen, weil sie nicht über eine Rücklaufsperre verfügen. Das könnte die aus dem öffentlichen Netz bezogene Strommenge verfälschen, weshalb der Zähler ausgetauscht werden muss. Das erledigt der Netzbetreiber im Rahmen der Anmeldung der Solaranlage. Näheres zur Anmeldung unter „Brauche ich eine Genehmigung für eine Balkon-Solaranlage?“

In den meisten Fällen baut der Netzbetreiber einen neuen digitalen Zweirichtungszähler ein. An diesem können Sie jederzeit sehen, wie viel Strom verbraucht und wieviel ins Hausnetz eingespeist wird. Zweirichtungszähler erfassen beides getrennt. Möglich ist jedoch auch ein Einrichtungszähler, der nur den Strombezug misst.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Netzbetreiber den Zählertausch nicht berechnen darf. Denn laut Messstellenbetriebsgesetz müssen die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis enthalten sein. Ohnehin werden in den nächsten Jahren sämtliche Stromzähler in Deutschland durch moderne digitale Zähler ersetzt, so dass der Tausch quasi nur vorgezogen ist.

Die jährlichen Messkosten können durch moderne Zähler steigen, wobei der gesetzliche Höchstwert 20 Euro pro Jahr beträgt. Laut Verbraucherzentrale sollten Sie darauf achten, dass Ihr Stromversorger die Messkosten im Rahmen des Grundpreises für den Strombezug nicht doppelt berechnet.

Inbetriebnahme und Sicherheit

Lesen Sie die Hinweise des Herstellers zum Anschluss und zum Betrieb der Anlage sorgfältig. Insgesamt sind Mini-Solaranlagen sehr sicher, denn es dürfen nur normgemäß hergestellte und geprüfte Bauteile verwendet werden. Wichtig ist, dass der Wechselrichter die Anforderungen erfüllt, die auch Wechselrichter in normalen PV-Anlagen erfüllen müssen.

Zertifizierung für Balkon-Solaranlagen kommt

Es gibt aktuell zwar noch keine Norm für die Prüfung und Zertifizierung von Stecker-Solargeräten. Eine solche ist jedoch unter Beteiligung des DIN-Verbraucherrats und der Verbraucherzentrale in Entwicklung und soll 2022 kommen.

DGS-Sicherheitsstandard als Orientierung nutzen

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ist ein Fachverband für Solartechnik und auch im Bereich Verbraucherschutz aktiv. Die DGS-Arbeitsgruppe PVplug hat einen Standard erarbeitet, der den sicheren Betrieb von Stecker-Solargeräten in Haushaltsstromkreisen ermöglicht. Danach können Sie sich beim Kauf einer Anlage richten, bis eine offizielle Zertifizierung erarbeitet ist.

VDE-Regelwerk beachten

Grundlage für den normgerechten Betrieb einer Balkon-Solaranlage ist das Vorschriftenwerk des VDE. Die DIN VDE V 0100-551 und die DIN VDE V 0100-551-1 besagen, dass die normalen Haushaltssteckdosen in Deutschland nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen sind. Demnach sind auch Balkon-Solaranlagen mit Schukostecker nicht zulässig, sondern sie müssen über einen Energiestecker verfügen und über eine Energiesteckdose betrieben werden (auch Einspeisesteckdose oder Wieland-Steckdose genannt).

Weiterhin ist festgehalten, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden dürfen. Es muss also eine Elektrofachkraft prüfen, ob der Stromkreis für die Einspeisung von Solarstrom ausgelegt ist. Eventuell muss die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und Brand zu schützen. Auch der Einbau einer Energiesteckdose muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Im Ernstfall können Sie durch die Einhaltung der VDE-Normen nachweisen, dass Sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet haben, und eventuelle rechtliche Nachteile vermeiden. Auch Netzbetreiber verlangen teilweise die Nutzung einer Energiesteckdose.

Brauche ich für eine Balkon-Solaranlage eine Genehmigung?

Ja. Sie müssen Ihr Balkon-Solarkraftwerk an mehreren Stellen genehmigen lassen bzw. anmelden:

  • beim Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft,
  • beim Netzbetreiber und
  • beim Markstammdatenregister.

Wenn Sie das Solarmodul fest an der Balkonbrüstung oder Hauswand, am Carport oder am Dach anbringen wollen, brauchen Sie zuerst das Einverständnis Ihres Vermieters. Wichtig ist, dass bei Mietwohnungen die Gebäudesubstanz nicht verletzt wird. In manchen Wohngebieten müssen eventuell denkmalschutzrechtliche Vorschriften oder bestimmte ästhetische Auswirkungen berücksichtigt werden.

Das reine Aufstellen auf dem Balkon kann der Vermieter nicht verbieten, wenn die Anlage fachgerecht installiert wurde. Das zeigte 2021 ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart.

Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft, wobei diese Zustimmung nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich gegeben werden muss.

Außerdem müssen Sie das Balkonkraftwerk beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Viele Netzbetreiber stellen ein Formular auf ihrer Internetseite bereit, das Sie direkt online ausfüllen können. Die Beantragung ist in vielen Fällen inzwischen relativ einfach. Möglich ist auch meist, das Formular auszudrucken und per Post oder E-Mail zu versenden. Im Zuge der Anmeldung klären Sie auch, ob Sie einen neuen Stromzähler benötigen.

Einige erforderliche Angaben bei der Anmeldung:

  • Datum der Inbetriebnahme
  • Name, Modell- und Seriennummer der Anlage
  • eine Liste der Bestandteile
  • ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters

Aus dem Datenblatt des Wechselrichters muss ersichtlich sein, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt (Konformitätserklärung).

Zusätzlich muss die Balkon-Solaranlage im Markstammdatenregister registriert werden. In diesem Verzeichnis werden alle Akteure des Energiemarkts erfasst, wozu auch Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage gehören. Auch dann, wenn Sie mit dem Balkonkraftwerk keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Falls Sie schon eine Solaranlage auf dem Dach haben, deren Strom Sie auch zumindest teilweise im Haushalt verbrauchen, zählt das Stecker-Solargerät als Erweiterung dieser Anlage. Dann müssen Sie dem Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister nur die Erweiterung melden.

Was kosten Balkon-Solaranalagen und wie viel Strom erzeugen sie?

In den letzten zehn Jahren sind die Preise für Solarmodule stark gesunken. Ein Standard-Modul von 1 x 1,70 Meter kostet heute etwa 350 bis 500 Euro und hat typischerweise zwischen 300 und 350 Watt Leistung. Laut Verbraucherzentrale entspricht dies bei optimaler Ausrichtung einer Erzeugung von etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

Wenn Sie den Solarstrom selbst nutzen und möglichst wenig ins Stromnetz einspeisen möchten, ist diese Größe ausreichend. Mit 200 Kilowattstunden können Sie beispielsweise den Kühlschrank und die Waschmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt ein Jahr lang betreiben.

Umgerechnet auf einen Strompreis von 34 Cent pro Kilowattstunde entspricht das einer Ersparnis von 68 Euro pro Jahr. Da die Stromkosten weiter steigen dürften, fällt auch die Ersparnis künftig entsprechend größer aus.

Die Anschaffungskosten der Anlage können sich also in wenigen Jahren ausgleichen. Je teurer der Strom wird, desto schneller macht sich eine eigene Solaranlage bezahlt und Sie sparen Geld. Solaranlagen können 20 Jahre und länger halten und während der gesamten Zeit senken Sie nicht nur Ihre Stromrechnung, sondern leisten aktiven Klimaschutz.

Wenn Sie deutlich mehr Strom erzeugen möchten, können Sie auch mehrere Standard-Module kaufen. Dabei ist immer zu beachten, dass die Module die maximale Anschlussleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Denn dann müssen Installation und Anmeldung der Anlage zwingend durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Für die Balkonbrüstung oder das Fenster können Sie eine kleinere Anlage mit 50 bis 150 Watt Leistung wählen.

Was ist der optimale Standort von Balkon-Solar?

Sie können die Mini-Anlage auf dem Balkon oder der Balkonbrüstung, auf der Terrasse, der Gartenhütte oder dem Carport und sogar an der Fensterbrüstung anbringen. Die Module liefern dann den meisten Strom, wenn sie bestmöglich platziert ist. Am besten ist eine Ausrichtung nach Süden mit einem Winkel von 20 bis 30 Grad. Doch auch eine vertikale Montage hat ihre Vorteile: Sie senkt im Sommer Erzeugungsspitzen, die nicht komplett verbraucht werden können, und steigert dafür die Erträge im Winter.

Wichtig ist, dass so wenig wie möglich Schatten auf die Anlage fällt, etwa durch darüberliegende Balkone, Laternen, Bäume oder Gebäude. Auch Verschmutzungen können den Stromertrag mindern. Prüfen und reinigen Sie das Gerät deshalb regelmäßig.

Gibt es eine Förderung für Balkon-Solaranlagen?

Eine bundesweite Förderung für die Anlagen gibt es bisher nicht. Einige Städte haben deshalb eigene Förderprogramme ins Leben gerufen oder angekündigt. Leipzig beispielsweise plant einen Zuschuss von 200 Euro pro Modul. In Braunschweig sind es bis zu 400 Euro. Auch Erlangen, Hamm, Freiburg und Stuttgart fördern die Mini-Kraftwerke, viele andere Städte und Bundesländer wollen nachziehen.

Es lohnt sich also auf jeden Fall, vor dem Kauf zu recherchieren, ob die eigene Stadt oder das Bundesland aktuell Fördermöglichkeiten anbieten. Schließlich rechnet sich das Balkonkraftwerk mit dem Zuschuss noch früher. Und seien Sie schnell: In der bayrischen Kleinstadt Pensberg war der Photovoltaik-Fördertopf mit 30.000 Euro im Januar 2022 bereits nach 10 Tagen leer.

Wo bekomme ich die Anlagen?

Das größte Angebot an Mini-Solaranlagen finden Sie online. Auch der örtliche Fachhandel für Photovoltaiksysteme ist eine mögliche Anlaufstelle. Der Vorteil ist, dass Sie sich dort ausführlich beraten lassen können. Auch im Discounter oder in Elektronikmärkten können Sie eine begrenzte Auswahl an Balkon-Solaranlagen finden.

Übersicht: Was muss ich vor dem Kauf einer Balkon-Solaranlage beachten?

  • Stellen Sie sicher, dass der gewählte Montageort eine ausreichend gute Sonneneinstrahlung hat.
  • Kaufen Sie eine Anlage, die in Größe und Befestigungsart zum geplanten Montageort passt.
  • Achten Sie darauf, dass die Anlage dem DGS-Sicherheitsstandard entspricht.
  • Stellen Sie sicher, dass das Gerät mit Stecker geliefert wird. Manche Anbieter lassen den Stecker weg und liefern die Solaranlage mit offenen Kabelenden. Als Laie den Stecker selbst anzubringen, ist nicht empfehlenswert.
  • Erkundigen Sie sich vor dem Kauf nach Fördermöglichkeiten Ihrer Kommune oder Ihres Bundeslandes.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um die nötige Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine Elektrofachkraft bei der Hand haben, die Sie wenn erforderlich bei der Installation berät und unterstützt.
  • Melden Sie die Anlage rechtzeitig beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an.

Quellen / Weiterlesen


Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale
Solaranlage für die Steckdose: Das sollten Sie beachten | mein EigenHeim
Balkonkraftwerk: Vorteile und Nachteile der Guerilla-PV | Cleanthinking
Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen | Stromnetz Berlin
Steckerfertige PV-Anlagen | VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Balkon-Solaranlage: Vor- und Nachteile der Minisolarkraft | Utopia
Streit um Balkonkraftwerk in Stuttgart: Darum ist das Urteil so interessant | Stuttgarter Zeitung
Balkonkraftwerk Steckdose – Wieland Stecker oder Schuko Stecker? | Home & Smart
Solaranlage für den Balkon: Welche Städte die Mini-PV-Anlagen tüchtig fördern | Efahrer.com
Bildquelle: © badenova AG & Co. KG
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

2 Kommentare

  1. „Ein Nachteil ist, dass Sie für den nicht selbst verbrauchten Strom – etwa wenn niemand zuhause ist – keine Einspeisevergütung erhalten.“

    Damit wird so eine Anlage für die „arbeitende Bevölkerung“ weitestgehend sinnfrei.

    „Anschließend wird der aus der Sonne erzeugte Strom ins Hausnetz eingespeist und versorgt die Geräte, die ebenfalls an Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.“

    Das ist so nicht ganz korrekt. Mitversorgt werden lediglich die Steckdosen (und fest installierte Verbraucher, wie z.B. Leuchten), die (ab dem Zähler) mit der selben Phase verbunden sind. Bei einem Wechselstromzähler sind das tatsächlich alle Steckdosen, bei einem Drehstromzähler aber nicht.

    Dieser Umstand ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Zähler obendrein nicht korrekt auf diese Einspeisung reagiert (siehe unten).

    „Wichtig ist außerdem, immer nur eine Mini-Solaranlage an einer Steckdose zu betreiben. Mehrere Anlagen an einer Mehrfachsteckdose können die Stromleitung überlasten und zu einem Brand führen.“

    Auch das ist so nicht richtig. Denn die selbe Überlastung kann selbstverständlich auch dann auftreten, wenn mehrere Mini-Solaranlage an unterschiedlichen Steckdosen angeschlossen werden, die von der selben Sicherung geschützt werden.

    Außerdem kommt es selbstverständlich auch auf die vorhandene Elektroinstallation an. In Altbauten sind z.B. durchaus häufig Leiterquerschnitte unter 1,5 mm² anzutreffen.

    „Weiterhin ist festgehalten, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden dürfen. Es muss also eine Elektrofachkraft prüfen, ob der Stromkreis für die Einspeisung von Solarstrom ausgelegt ist. Eventuell muss die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und Brand zu schützen. Auch der Einbau einer Energiesteckdose muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.“

    Das ist zur Abwechslung mal korrekt. Der Einbau der Energiesteckdose durch eine Elektrofachkraft, die von vielen Spaßvögeln als unnötige Gängelung angesehen wird, hat den großen Vorteil, dass dadurch die Verantwortung für die korrekte Installation (und zwar mindestens inklusive Zähler bis zu dieser Steckdose) auf diese Elektrofachkraft übergeht. Dazu muss man natürlich im Schadensfall auch nachweisen können, dass die Installation tatsächlich durch diese Elektrofachkraft erfolgte (was bei „Freundschaftsdiensten“ wohl schwer fallen dürfte). Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob die Elektrofachkraft auch in der Lage ist, finanziell für den entstandenen Schaden aufzukommen – also z.B. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (ebenfalls eher unwahrscheinlich bei einer „Elektrofachkraft bei der Hand“).

    „Im Zuge der Anmeldung klären Sie auch, ob Sie einen neuen Stromzähler benötigen.“

    Seltsam, dass das nur so versteckt am Rande erwähnt wird. Man hätte ja auch darauf hinweisen können, dass alte Zähler nicht davon ausgehen, dass eine Stromzufuhr aus entgegengesetzter Richtung auftritt und deshalb darauf reagieren können, indem sie entweder rückwärts (Wechselstromzähler) oder langsamer (Drehstromzähler) laufen. Das hat faktisch zur Folge, dass jede so „eingespeiste“ kWh dem Betreiber der Balkonanlage mit dem vollen Privathaushalts-Strompreis (laut Artikel aktuell im Schnitt etwa 34 Cent) vergütet wird. Das mag sich zunächst spaßig anhören, ist aber zum einen eine Straftat nach § 248c StGB und führt zum anderen dazu, dass der Energieversorger ein Recht auf Schadenersatz hat, wobei dieser den entstandenen Schaden schätzen darf. (Möglicherweise kommt auch noch Steuerbetrug dazu, wegen der so unterschlagenen Strom- und Umsatzsteuer.)

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