Bundesrat verabschiedet Gesetz für „Recht auf Balkonkraftwerk“

Bundesrat verabschiedet neues Gesetz „Recht auf Balkonkraftwerk“ für Privilegierung von Balkonsolaranlagen an Miet- und Eigentumswohnungen.

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Der Bundesrat und Bundestag gingen kürzlich einen Schritt weiter in Sachen Energieunabhängigkeit für Privathaushalte. Der Bundesrat verabschiedete ein Gesetz, das die Installation von Balkonkraftwerken deutlich erleichtert. Die Privilegierung von Steckdosensolargeräten im Miet- und Wohneigentumsrecht passierte den Bundesrat und galt als letzte Hürde im parlamentarischen Prozess. Mit Inkrafttreten der Privilegierung von Balkonsolaranlagen an Miet- und Eigentumswohnungen gilt ab sofort das „Recht auf Balkonkraftwerk“.

Steckersolargeräte in Miet- und Eigentumswohnungen erlaubt

Der Bundestag und Bundesrat hat ein neues Gesetz verabschiedet und den Weg für mehr Energieunabhängigkeit für Mieter und Eigentümer von Eigentumswohnungen geebnet. Nun gilt das „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“. Wohnungseigentümer:innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter:innen können künftig von der Eigentümergemeinschaft bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu erlauben.

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Dieses Gesetz war zur Entbürokratisierung nötig und soll mehr Freiheiten für Bürger:innen schaffen, konstruktiv an der Energiewende teilzuhaben. Zudem ermöglicht es Unternehmen, neue Produkte anzubieten. Christian Ofenheusle, EmpowerSource UG / Bundesverband Steckersolar e.V. i.Gr., betont:

“Die im Bereich Steckersolar aktiven Unternehmen haben in den vergangenen Jahren viel investiert und große Innovationskraft unter Beweis gestellt. Mit der Entfesselung des Marktes, welche die Entbürokratisierung herbeiführen kann, sind die Grundlagen für ein weiteres Wachstum der Branche gelegt.”

Somit kann Deutschland sich mit Solarpaket I und dem nun geltenden „Recht auf Balkonsolar“ weltweit besser positionieren. Die Möglichkeiten, Solarstrom vom eigenen Balkon zu nutzen, wird von vielen Menschen genutzt. Derzeit sind bundesweit 730.000 Steckersolaranlagen im Einsatz.

Vorteile der neuen Gesetzgebung

Das neue Gesetz zur Privilegierung von Balkonkraftwerken besagt, dass Steckersolaranlagen nun als „privilegierte bauliche Veränderungen“ eingestuft werden. Kurzum heißt das, dass Eigentümergemeinschaften den Einbau solcher Anlagen nur noch unter bestimmten triftigen Gründen ablehnen dürfen. Ferner hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht, denn nun genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese informiert dann automatisch den Netzbetreiber.

Damit Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wurde die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt. Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz bleibt Nutzer:innen erspart. Ebenso sind die Regelungen für die Abrechnung und Ankündigung bei Versorgungsunterbrechung genau festgelegt.

Energieunabhängigkeit und aktive Teilhabe der Bürger an der Energiewende

Die Folgen der Entscheidung sind bereits spürbar, denn mehr und mehr Vermieter, Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Immobilienverbände sind dabei, Richtlinien für den Umgang mit der steigenden Nachfrage nach Balkonkraftwerk zu erarbeiten. Sebastian Müller, Balkon Solar e.V. / AG Balkonkraftwerk, sagt:

„Mit der Gesetzesänderung wird der Anteil der potenziell aktiven Teilnehmer an der Energiewende auf einen Schlag verdoppelt. Mieter und Wohnungseigentümer waren bisher von der Erzeugung und Nutzung eigener Energie in weiten Teilen ausgeschlossen. Dies ändert sich nun endlich. Die Privilegierung von Steckersolargeräten bedeutet quasi eine Beweislastumkehr, sodass Balkonkraftwerke nun grundsätzlich freizugeben sind und nur aus berechtigten Gründen abgelehnt werden können.“

Kritik an gesetzlichen Spielräumen und klaren Regelungen

Die Privilegierung der Steckersolaranlagen war der richtige Weg, um die Energiewende voranzutreiben, jedoch äußern Experten Kritik an der Ungenauigkeit der gesetzlichen Regelungen. Dr. Andreas Schmitz, Akkudoktor.net / AG Balkonkraftwerk, betont:

“Es ist richtig und wichtig, dass die Privilegierung nun gilt. Allerdings lässt das Gesetz offen, welche Gründe für eine Ablehnung jetzt noch ausreichen. Hier muss das Justizministerium, aus dessen Feder das Gesetz stammt, dringend nachsteuern und Leitlinien für die Rechtsprechung veröffentlichen. Andernfalls wird es absehbar zu einer Klagewelle kommen.”

Der Gesetzgeber folgte nicht den Ratschlägen der Expert:innen aus den Anhörungen zum Gesetz, zu denen unter anderem auch eine Vertreterin der AG Balkonkraftwerk zählt, sowie der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Expert:innen forderten, größere Solaranlagen und Speicher in die privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Aufgrund der steigenden Nutzerzahlen von Steckerheimspeicher, der gemeinsamen Nutzung erneuerbarer Energien (GGV, Energy Sharing) sowie zum sicheren Anschluss höherer PV-Leistungen durch Laien, sollte man dies nachholen.

Darüber hinaus wurde nicht die Frage geklärt, welche Maximalleistung und welche Art Anschluss zulässig sind. Zwar legt das Gesetz einen Grenzwert von 800 Watt beim Wechselrichter und 2.000 Watt bei den Solarmodulen fest, doch der Entwurf erwähnt eine VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte mit niedriger Modulleistung. Nicht geklärt ist auch die Zulässigkeit des Anschlusses mit herkömmlichen Schutzkontaktsteckern. Die Regelungen sollten zeitnah präzisiert werden, um bürokratische Hürden zu vermeiden.

Quelle / Weiterlesen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht? | Verbraucherzentrale
Balkonkraftwerk-Privilegierung: Neue Regelungen machen die Installation für MieterInnen noch einfacher | priwatt
Solarstrom vom Balkon | Die Bundesregierung
Das „Recht aufs Balkonkraftwerk“ gilt ab sofort | Sonnenseite
Bildquelle: © priwatt

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Stephan Hiller
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

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