Wer sich für eine Photovoltaikanlage interessiert, steht am Anfang zunächst vor der Finanzierungsfrage und überlegt sich zu Recht, ob sich die Anschaffung lohnt. Auf lange Sicht rechnet sich eine Solaranlage zwar. Im Vorfeld entstehen jedoch hohe Anschaffungskosten, die erst über viele Jahre hinweg durch einzelne kleine Einnahmen bzw. Einsparungen wieder abgetragen werden. Die Erträge der Anlage sind daher nicht wirklich sichtbar, solange die Finanzierung abgezahlt werden muss. Dieses Problem relativiert sich beim Leasing einer Photovoltaikanlage.
Bei dieser Art der Solarfinanzierung wird die PV-Anlage von einer Leasinggesellschaft gekauft, oftmals sind die Firmen auf Solar-Leasing spezialisiert. Dem Nutzer wird die Anlage gegen eine monatliche Zahlung überlassen. Wird das Leasing als Mietkauf ausgestattet, was in der Regel der Fall ist, so geht die Anlage am Ende der Vertragslaufzeit automatisch in das Eigentum des Nutzers über. Dieser hat die freie Wahl bei Auswahl und Anbringungsart der Anlage. Die Leasinggesellschaft ist lediglich an der Finanzierung beteiligt und hält sich, abgesehen von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, aus dem Prozess heraus. Da die Anlage den Richtlinien nach als sogenannte „selbstständige Betriebseinrichtung“ gelten und ohne das Risiko von Beschädigungen an- und abmontiert werden muss, kommen meistens jedoch nur Anlagen auf freien Flächen und Dächern in Frage. In Hausfassaden integrierte und ähnliche Anlagentypen können daher in der Regel nicht durch ein Leasing finanziert werden.
Die Leasinggesellschaft führt vor Zustandekommen des Vertrages eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch. Bei dieser wird die Anlage auf Qualität der Komponenten und Preis-Leistungsverhältnis geprüft. Bei Vertragsende kann dieser verlängert, die Anlage vom Nutzer gekauft oder an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden. Von der Leasinggesellschaft werden die gesamten Anschaffungskosten der Anlage sowie die Montagekosten getragen. Der Nutzer übernimmt die monatlichen Leasingraten sowie die Versicherungsgebühren und die Wartungskosten. Durch die Einspeisevergütung werden regelmäßige Erträge erzielt.
Wer Interesse an einer Photovoltaikanlage, aber nicht die Möglichkeit hat, diese auf einem eigenen Dach zu installieren, der kann eine Dachfläche zur Errichtung einer Anlage mieten. In diesem Fall stellt ein Hauseigentümer dem Investor sein Dach für einen bestimmten Betrag zur Verfügung und dieser bekommt dadurch die Erlaubnis, darauf seine Anlage zu betreiben. Der Betreiber zahlt dem Hauseigentümer Mietkosten von durchschnittlich 50 bis 80 Euro pro Quadratmeter Dachfläche pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von zwanzig Jahren, der Eigentümer ist ansonsten nicht in den Betrieb, die Nutzung oder die Instandhaltung der Anlage involviert.
Da Solarleasing als Finanzierungsform bilanzneutral ist, Gewerbesteuereinsparungen bringt und die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können, kommt Solar-Leasing vor allem im gewerblichen und weniger im privaten Bereich zum Einsatz. Es muss kein höherer Geldbetrag fremdfinanziert werden und es wird nur das Geld ausgegeben, das die Anlage einnimmt. Durch die Absicherung durch das EEG ist dies allerdings mittlerweile auch bei der Finanzierung durch einen Kredit möglich. Solar-Leasing lohnt sich daher, wenn die Sicherheiten für einen Kredit nicht gestellt werden können und größere Flächen durch eine Anlage abgedeckt werden sollen. Ein weiterer Vorteil sind die kurzen Laufzeiten und damit verbunden ein geringeres Risiko durch altersbedingte Schäden an der Anlage.
Beim Solar-Leasing gibt es verschiedene Finanzierungsarten:
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