Im Jahr 2023 erreichte der Strompreis einen Rekordwert von 40 Cent pro Kilowattstunde. Zwar ist er 2024 wieder gesunken, aber wann er wieder steigt, weiß niemand. Da die Strompreise jederzeit steigen könnten, suchen immer mehr Verbraucher Alternativen zur Stromerzeugung. Balkonsolaranlagen sind eine beliebte und unkomplizierte Weise, selbst Strom zu produzieren. Versicherer haben ihre Bedingungen den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Damit Verbraucher den vollen Schutz für ihre PV-Anlage genießen können, sollten sie unbedingt vor der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage die Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung in Augenschein nehmen.
Balkonkraftwerke werden beliebter in Deutschland
Im dritten Quartal 2024 waren doppelt so viele Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb wie im Jahr 2023. Insgesamt waren es 2024 714.000 PV-Anlagen, die auf Balkonen im Einsatz waren. Die Nachfrage steigt vor allem deswegen, weil Verbraucher Kosten einsparen können und die Anschaffungskosten von 500 bis 1.500 Euro vergleichsweise gering sind. Die Investition amortisiert sich relativ schnell – sowohl bei Alleinstehenden als auch bei Familien. Obschon einige Hausbesitzer und Mieter den Aufwand scheuen, den die Anschaffung mit sich bringt, gibt es viele Interessierte. Vorab recherchieren Verbraucher viele Aspekte, u.a. die Installation, die Anmeldung und vor allem auch die Versicherung. Viele sind sich bei Letzterem meist unsicher, doch diese Sorge ist unbegründet. Im Grunde müssen Verbraucher nur ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung genauer prüfen.
Hausrat versichert Schäden an der Anlage und Haftpflicht Drittschäden
Die Hausratversicherung versichert die Anlage und schützt diese bei Schäden durch äußere Einwirkung. Dies kann zum Beispiel ein Sturm oder Hagel sein. Demgegenüber kommt eine Haftpflichtversicherung für sogenannte Drittschäden auf. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Anlage bei einem Unwetter auf den Balkon eines Nachbars fällt und dort Sach- oder/und Personenschäden anrichtet. Gemäß den Versicherern muss eine Anlage nicht angemeldet werden, um sie in den Versicherungsschutz der Haftpflicht- oder Hausratversicherung aufzunehmen. Allerdings kann dies kritisch sein, daher wird geraten, die Anlage unbedingt dem Versicherer zu melden. Denn so ist man als Verbraucher stets auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich bestätigen, dass mögliche Schäden an und durch die Anlage mitversichert sind.
PV-Anlagen im Marktstammdatenregister anmelden
Zudem muss man ein Balkonkraftwerk unbedingt im Marktstammdatenregister anmelden. Verbraucher können dies online und kostenlos erledigen. Um PV-Anlagen noch attraktiver zu machen, hat die Bunderegierung weitere Aspekte vereinfacht. Im Zuge dessen darf man nun die Grenze für die maximale Einspeisung ins Stromnetz von 600 auf 800 Watt erhöhen. Ferner sollen für Mini-PV-Anlagen künftig auch herkömmliche Schukostecker ausreichen. Darüber hinaus seien die Balkonkraftwerke grundsätzlich bei den meisten Versicherern mitversichert. Das liegt daran, dass der GDV für viele Policen Musterbedingungen formuliert hat. Ebenso sind Stromspeicher über den Hausrat und Haftpflicht abgedeckt.
Versicherungssumme und Vertrag überprüfen
Zwar sei eine PV-Anlage für den Balkon automatisch in der Versicherung inbegriffen, dennoch wird von Experten geraten, die Versicherungspolice genau zu prüfen. Vor allem die Hausratpolice stehe hierbei im Fokus. Unter Umständen muss die Versicherungssumme nach oben hin angepasst werden. Darüber hinaus ist es auch sinnvoll, zu prüfen, wann der Vertrag geschlossen wurde. Denn unter Umständen handelt es sich um einen alten Versicherungsvertrag ohne GDV-Musterbedingungen.
Welche Schäden sind versichert und welche nicht?
Immer wieder machen sich Interessenten Gedanken, dass ihre Anlage Schäden verursachen kann. Vor allem auch welche am Stromnetz durch Überspannung. Theoretisch ist dies technisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Doch Privathaftpflichtversicherer decken dieses geringe Risiko mit ab. Demgegenüber sind aber keine Elementarschäden wie Dachlawinen mit Schnee, Risiken durch Überschwemmung oder Erdrutsche nicht automatisch über Hausratversicherungen abgedeckt. Hier müssen Verbraucher meist einen Zusatzbaustein buchen.
Wer sich nun viele Gedanken, um Versicherungen und mögliche Schäden macht, darf nun aufatmen. Es gibt gute Neuigkeiten: Es werden kaum Schäden durch oder an einer Anlage gemeldet.
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Der Immobilienhaftpflicht und der persönlichen Haftpflicht des Wohnungsbesitzers sollte auf jeden Fall nachweisbar mitgeteilt werden, dass eine PV-Anlage hinzugekommen ist. Bestätigung der Versicherung zu erbitten, ist noch besser.
Wichtig für eine Deckung durch die Versicherung ist aber auch eine fachgerechte Montage:
Die üblichen Nutenschienen mit Klemmstück/Hammerkopfschraube und Klemmbacke, die man auf Dächern verwenden kann, sind an Balkonen (bei nahezu senkrechter Montage der Schienen) ungeeignet. Durch Wind können sich die Verbindungen losrackeln und herausfallen aus der Schiene. Dann kann das betroffene Modul herunterfallen.
Hier sind Befestigungssysteme mit Festverschraubungen (gesicherte Muttern) vorzusehen, bzw. die Module zusätzlich mit Absturzsicherungen (Edelstahldrahtseile) zu versehen.
Die Abbildung in diesem Blog-Beitrag scheint die Bedingungen zu erfüllen.