Balkonsolar: Keine spezielle Versicherung erforderlich

Bei Anschaffung eines Balkonkraftwerks sollten Verbraucher die Police ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung prüfen. Mehr dazu hier...

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Im Jahr 2023 erreichte der Strompreis einen Rekordwert von 40 Cent pro Kilowattstunde. Zwar ist er 2024 wieder gesunken, aber wann er wieder steigt, weiß niemand. Da die Strompreise jederzeit steigen könnten, suchen immer mehr Verbraucher Alternativen zur Stromerzeugung. Balkonsolaranlagen sind eine beliebte und unkomplizierte Weise, selbst Strom zu produzieren. Versicherer haben ihre Bedingungen den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Damit Verbraucher den vollen Schutz für ihre PV-Anlage genießen können, sollten sie unbedingt vor der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage die Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung in Augenschein nehmen.

Balkonkraftwerke werden beliebter in Deutschland

Greenakku

Im dritten Quartal 2024 waren doppelt so viele Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb wie im Jahr 2023. Insgesamt waren es 2024 714.000 PV-Anlagen, die auf Balkonen im Einsatz waren. Die Nachfrage steigt vor allem deswegen, weil Verbraucher Kosten einsparen können und die Anschaffungskosten von 500 bis 1.500 Euro vergleichsweise gering sind. Die Investition amortisiert sich relativ schnell – sowohl bei Alleinstehenden als auch bei Familien. Obschon einige Hausbesitzer und Mieter den Aufwand scheuen, den die Anschaffung mit sich bringt, gibt es viele Interessierte. Vorab recherchieren Verbraucher viele Aspekte, u.a. die Installation, die Anmeldung und vor allem auch die Versicherung. Viele sind sich bei Letzterem meist unsicher, doch diese Sorge ist unbegründet. Im Grunde müssen Verbraucher nur ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung genauer prüfen.

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Hausrat versichert Schäden an der Anlage und Haftpflicht Drittschäden

Die Hausratversicherung versichert die Anlage und schützt diese bei Schäden durch äußere Einwirkung. Dies kann zum Beispiel ein Sturm oder Hagel sein. Demgegenüber kommt eine Haftpflichtversicherung für sogenannte Drittschäden auf. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Anlage bei einem Unwetter auf den Balkon eines Nachbars fällt und dort Sach- oder/und Personenschäden anrichtet. Gemäß den Versicherern muss eine Anlage nicht angemeldet werden, um sie in den Versicherungsschutz der Haftpflicht- oder Hausratversicherung aufzunehmen. Allerdings kann dies kritisch sein, daher wird geraten, die Anlage unbedingt dem Versicherer zu melden. Denn so ist man als Verbraucher stets auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich bestätigen, dass mögliche Schäden an und durch die Anlage mitversichert sind.

PV-Anlagen im Marktstammdatenregister anmelden

Zudem muss man ein Balkonkraftwerk unbedingt im Marktstammdatenregister anmelden. Verbraucher können dies online und kostenlos erledigen. Um PV-Anlagen noch attraktiver zu machen, hat die Bunderegierung weitere Aspekte vereinfacht. Im Zuge dessen darf man nun die Grenze für die maximale Einspeisung ins Stromnetz von 600 auf 800 Watt erhöhen. Ferner sollen für Mini-PV-Anlagen künftig auch herkömmliche Schukostecker ausreichen. Darüber hinaus seien die Balkonkraftwerke grundsätzlich bei den meisten Versicherern mitversichert. Das liegt daran, dass der GDV für viele Policen Musterbedingungen formuliert hat. Ebenso sind Stromspeicher über den Hausrat und Haftpflicht abgedeckt.

Versicherungssumme und Vertrag überprüfen

Zwar sei eine PV-Anlage für den Balkon automatisch in der Versicherung inbegriffen, dennoch wird von Experten geraten, die Versicherungspolice genau zu prüfen. Vor allem die Hausratpolice stehe hierbei im Fokus. Unter Umständen muss die Versicherungssumme nach oben hin angepasst werden. Darüber hinaus ist es auch sinnvoll, zu prüfen, wann der Vertrag geschlossen wurde. Denn unter Umständen handelt es sich um einen alten Versicherungsvertrag ohne GDV-Musterbedingungen.

Welche Schäden sind versichert und welche nicht?

Immer wieder machen sich Interessenten Gedanken, dass ihre Anlage Schäden verursachen kann. Vor allem auch welche am Stromnetz durch Überspannung. Theoretisch ist dies technisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Doch Privathaftpflichtversicherer decken dieses geringe Risiko mit ab. Demgegenüber sind aber keine Elementarschäden wie Dachlawinen mit Schnee, Risiken durch Überschwemmung oder Erdrutsche nicht automatisch über Hausratversicherungen abgedeckt. Hier müssen Verbraucher meist einen Zusatzbaustein buchen.

Wer sich nun viele Gedanken, um Versicherungen und mögliche Schäden macht, darf nun aufatmen. Es gibt gute Neuigkeiten: Es werden kaum Schäden durch oder an einer Anlage gemeldet.

Quellen / Weiterlesen

Neues Balkonkraftwerk – Zeit, die Hausratversicherung zu prüfen | Süddeutsche Zeitung
Bildquelle: © PEARL GmbH via Presseportal
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Stephan Hiller
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

1 Kommentar

  1. Der Immobilienhaftpflicht und der persönlichen Haftpflicht des Wohnungsbesitzers sollte auf jeden Fall nachweisbar mitgeteilt werden, dass eine PV-Anlage hinzugekommen ist. Bestätigung der Versicherung zu erbitten, ist noch besser.

    Wichtig für eine Deckung durch die Versicherung ist aber auch eine fachgerechte Montage:

    Die üblichen Nutenschienen mit Klemmstück/Hammerkopfschraube und Klemmbacke, die man auf Dächern verwenden kann, sind an Balkonen (bei nahezu senkrechter Montage der Schienen) ungeeignet. Durch Wind können sich die Verbindungen losrackeln und herausfallen aus der Schiene. Dann kann das betroffene Modul herunterfallen.

    Hier sind Befestigungssysteme mit Festverschraubungen (gesicherte Muttern) vorzusehen, bzw. die Module zusätzlich mit Absturzsicherungen (Edelstahldrahtseile) zu versehen.

    Die Abbildung in diesem Blog-Beitrag scheint die Bedingungen zu erfüllen.

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