Solaranlagen und Heimspeicher sind von der Mehrwertsteuer befreit

Steuererleichterung für PV-Anlagen: Keine Mehrwertsteuer für kleine Solaranlagen und Heimspeicher mehr seit dem 1. Januar 2023.

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solar-steuerbefreiung

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Keine Mehrwertsteuer auf Solaranlagen mehr. Wer eine eigene Solaranlage betreibt, galt bisher als Unternehmer und unterlag der Umsatzsteuer. Doch am 1. Januar 2023 trat das neue Jahressteuergesetz in Kraft, welches die Mehrwertsteuer (MwSt.) für die Lieferung von PV-Anlagen und Heimspeicher auf 0% senkt. Demzufolge sind Solaranlagenbetreiber nun umsatzsteuerbefreit.

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Vom Entwurf zur Verabschiedung des Gesetzes

Im September erfolgte die Veröffentlichung des ersten Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2022. Inbegriffen war hier bereits, dass keine Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Heimspeicher anfällt:

„§ 12 (UStG, AdR) wird folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen […], einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher […], wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, […];
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, […];
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher […].“

Irreführender Abstimmung des Gesetzesentwurfs

Die finale Abstimmung des vom Finanzausschuss erarbeiteten finalen Gesetzestextes verlief jedoch nicht völlig unkompliziert. Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnisgrüne und FDP stimmten dem Gesetzesentwurf zu, die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen; die Linken enthielten sich. Nicht eindeutig war die Abstimmung bei der AfD: Zunächst hob Bernd Baumann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, die Hand für eine Zustimmung. Anschließend schob Jörn König, Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen, seine Hand wieder runter und die gesamte Fraktion stimmte für eine Enthaltung. Nichtsdestotrotz war die Abstimmung noch nicht beendet, denn als die Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt die Ergebnisse vorlas, entschied sich die AfD um und stimmte zu. Letzten Endes verabschiedete das Kabinett dennoch das Jahressteuergesetz, somit ist die Mehrwertsteuerbefreiung seit 1. Januar 2023 gültig.

Keine Mehrwertsteuer für Solaranlagen ab 1. Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf privater Solaranlagen. Dies gilt für alle neuen Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden. Demnach können Betreiber die Kleinunternehmerregelung wählen, um sich eine jährliche Umsatzsteuererklärung zu ersparen. Diese Erleichterung ist dem Solarmarkt zuträglich und es ist anzunehmen, dass dadurch in Zukunft eine höhere Nachfrage nach PV-Anlagen entsteht. Ferner befreit das neue Gesetz alle Betreiber von der Einkommensteuer; dies gilt rückwirkend ab 1. Januar 2022 und für bestehende Anlagen.

Darüber hinaus benötigt man für die Solaranlage kein Gewerbe mehr, wodurch auch die Gewerbesteuer entfällt.

Quelle / Weiterlesen

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) | Deutscher Bundestag
Mehrwertsteuerbefreiung final verabschiedet! | machdeinenstrom.de
Solaranlage Steuern: Alle Infos in 2023 | Enpal
Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik Anlagen ab 2023 | pv magazine
Bildquelle: Wikipedia – Wikswat, CC BY-SA 3.0
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

1 Kommentar

  1. Dekadentes Deutschland. Immer mehr Deutsche wissen nicht mehr, wie sie sich was zum Essen leisten sollen, aber gleichzeitig werden den Besserverdienern aus dem eigenen Klientel Steuergeschenke hinterher geschmissen, die man aber anderen Kleinunternehmern selbstverständlich auch weiterhin vorenthält.

    Was ist denn die offizielle Begründung dafür? Etwa, dass die Sonne neuerdings doch Rechnungen verschickt und sich deshalb die Anschaffung dieser Anlagen ohne solche Geschenke plötzlich nicht mehr lohnen würde?

    Der Hinweis am Ende, dass diese Leute außerdem auch keine Gewerbesteuer mehr zahlen müssen, ist aber mal wirklich ein Brüller. Wie sollen die denn bisher den Freibetrag gerissen haben?

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