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Solarkredit

Solarkredit und Solarfinanzierung

Zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage eignen sich grundsätzlich klassische Kredite ebenso wie auch Solarkredite. Durch die weitgehend sicheren Kapitalrückflüsse auf Grund der Einspeisevergütung bzw. der Einsparung von Stromkosten bei Eigenverbrauch sind bei der Vergabe von Solarkrediten jedoch gewisse Sicherheiten vorhanden. Daher ist diese Form der Kredite meist relativ günstig. Während Banken bei einer Baufinanzierung in der Regel keine 100%ige Finanzierung anbieten, so ist dies bei einem Solarkredit für eine Photovoltaikanlage häufig möglich.

Solarfinanzierung durch konventionelle Banken im Zuge des EEG

Es gibt verschiedene Arten von Solarkrediten. Durch das 2015 geltende EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) können diese auch als konventionelle Darlehen einer Bank vergeben werden, da Banken auf Grund der Gesetzeslage eine gewisse Refinanzierungsgarantie durch den garantierten Einspeisepreis bekommen. Dieser muss dann als Sicherheit häufig an die Bank abgetreten werden. Da allerdings die Einspeisevergütung über die Laufzeit von 18 oder 20 Jahren auf Grund nur schwer vorherzusehender Faktoren wie der Alterung der Module oder individueller Versicherungsfälle nicht immer sicher ist, sind viele Banken, insbesondere Hausbanken, trotzdem gezwungen, sich darüber hinaus abzusichern. Vor allem bei Solarkrediten mit Finanzierungsvolumina von mehr als 50.000 Euro ist die Abtretung der Einspeisevergütung als Sicherheit für die meisten Banken nicht ausreichend. In diesen Fällen werden von den Banken dann als Voraussetzung für die Vergabe eines Solarkredits als zusätzliche Sicherheit etwa eine Eintragung im Grundbuch bei vorhandenem Immobilieneigentum verlangt.

KfW-Kredite für Solaranlagen

Die Kredite der KfW (staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind die am meisten in Anspruch genommene Form der Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen. Sie bieten sowohl privaten als auch gewerblichen Investoren vergleichsweise günstige Kredite und das auch ohne Eigenkapitaleinsatz. Da bei Inanspruchnahme eines KfW-Kredites zudem auch weiterhin die Fördermittel anderer Anbieter, Behörden oder Stiftungen genutzt werden können, ist eine alleinige Finanzierung des vollen Anschaffungspreises der Photovoltaikanlage über die KfW bei dieser Finanzierungsform nicht zwingend notwendig.

Bei der Finanzierung über die KfW Bank werden die Vorteile oftmals mit den vergleichsweise günstigen Zinsen, der langen Zinsbindung und der bereits genannten Kombinierbarkeit mit anderen Förderdarlehen und Fördermitteln begründet. Im Vergleich zu anderen Banken verteuert die Zinsbindung bei der KfW-Finanzierung das Angebot nicht. Weitere Vorteile sind die mögliche tilgungsfreie Zeit am Anfang des Darlehens, da während der Anschaffung einer Photovoltaikanlage oftmals ungeplante Nebenkosten auftreten. Im Grundbuch muss die KfW nur als nachrangiger Schuldner eingetragen werden, was bei der Planung einer Photovoltaikanlage als eher unwichtig eingeordnet, im Ernstfall aber wichtig werden kann.

Ein Nachteil dieser Finanzierungsform ist die Unmöglichkeit, eine Sondertilgung in Anspruch zu nehmen. Außerdem kann eine Maßnahme in der Regel nur ein einziges Mal gefördert werden. Die Förderungssummen sind begrenzt und es werden keine Solarthermie-Anlagen (Wärmeerzeugung) oder die Anschaffung von gebrauchten Photovoltaik-Anlagen gefördert.

Weitere Fördermöglichkeiten für Solaranlagen

Oft kann es sich auch lohnen, die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zu durchsuchen. Im Zuge neuer Förderperioden, Initiativen und Programme für Kommunen, Institutionen und Privathaushalte werden in unregelmäßigen Abständen immer wieder neue Beschlüsse verabschiedet.