Bisher mussten man bei der Nutzung von Balkonsolaranlagen mit rechtlichen Hürden rechnen. Doch diese sind nun endlich beseitigt worden. Auf der Webseite des VDE hat der Elektrotechnik-Verband Stellung bezogen und erläutert, inwieweit entsprechende Hindernisse entfallen. Dementsprechend kann eine Minisolaranlage mit einer Leistung bis zu 800 Watt an das Netz angeschlossen werden.
Installation von Balkonkraftwerken vereinfacht
Ende letzten Jahres überlegten die Landesjustizminister, wie man den dezentralen Ausbau der Solarenergie vorantreiben könnte. Kurzum ging es dabei um Balkonkraftwerke in Mietwohnungen. Die Minister der Länder Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern legten einen Beschluss vor, der den Einsatz steckerfertiger Mini-Solaranlagen vereinfachen soll.
Bisher galt die Installation von Balkonsolaranlagen als „baulicher Eingriff in das Gesamterscheinungsbild eines Gebäudes“. Das heißt konkret, dass jeder, der in einer Eigentumswohnung lebt, die Mehrheit der Wohneigentümergemeinschaft benötigt, um die Anlage zu installieren. Ebenso kann die Montage einer Anlage für Mieter problematisch sein, da sie die Genehmigung des Vermieters benötigen.
Demgegenüber steht das Argument, dass das Minikraftwerk eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit ist, eigenen Strom zu erzeugen. Ein konventioneller Weg, um den dezentralen Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.
Durch neuen VDE-Vorschlag sind in Zukunft bis 800 Watt möglich
Laut VDE-Vorschlag könnten Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von bis zu 800 Watt über das Hausnetz betrieben werden. Erstmals sollen auch die herkömmlichen Schuko-Steckdosen erlaubt sein. Ein weiteres Manko war der Stromzähler, denn bisher war nicht an jedem Stromzähler die Nutzung einer Balkon-PV-Anlage möglich. Allerdings ist auch diese Hürde beseitigt worden. Zulässig ist nun jeder Zählertyp, d.h. auch Zähler, die rückwärts drehen, sobald man mehr Strom ins Hausnetz einspeist als man verbraucht.
Auch der Anmeldungsprozess ist einfacher als je zuvor, denn nun muss man die Anlage nur bei der Bundesnetzagentur melden. Die Realisierung der VDE-Vorschläge wird es Millionen Mietern und Wohnungseigentümern erleichtern, ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Somit ist der Weg zur aktiven Beteiligung an der Energiewende geebnet.
Realisierung wäre bereits 2016 möglich gewesen
Obschon die Freude über den Erfolg groß sind, dass die Blockaden endlich gefallen sind, wäre das Ziel früher erreichbar gewesen. Sönke Tangermann, Green-Planet-Energy-Vorstand, betont, dass diese Änderungen lange überfällig waren.
„Alleine wir von Green Planet Energy setzen uns schon seit 2016 intensiv für Balkon-PV ein. Schon damals konnten Module mit zertifizierten Wechselrichtern de facto sicher über eine Schuko-Steckdose betrieben werden. Durch die massive Blockade […] haben wir Jahre für die Energiewende verloren, zahllose Kilowattstunden an sauberer Energie sind uns so entgangen.“
Quelle / Weiterlesen
Positionspapier des VDE: Steckerfertige Mini-Energieerzeugungsanlagen | VDE
Bildquelle: © indielux
Läuft!
Hallo,
oben in Ihrem Artikel schreiben Sie „Bisher mussten man bei der Nutzung von Balkonsolaranlagen mit rechtlichen Hürden rechnen. Doch diese sind nun endlich beseitigt worden. Auf der Webseite des VDE hat der Elektrotechnik-Verband Stellung bezogen und erläutert, inwieweit entsprechende Hindernisse entfallen. Dementsprechend kann eine Minisolaranlage mit einer Leistung bis zu 800 Watt an das Netz angeschlossen werden.“.
Weiter unten entpuppt sich das Ganze als ein VDE – V o r s c h l a g, auf den Sie sich offensichtlich berufen.
Ein Vorschlag ist naturgemäß keine gültige Regelung! Vom Beschluss der zuständigen politischen Instanz und dem Gültikgeitsstichtag ist nirgends die Rede!
Vielleicht sollten Sie Träume nicht als Fakten verkaufen – so kann ich dem Artikel nur heiße Luft entnehmen…
@Harald Schmitt Ja das ist mir leider auch aufgefallen. Es ist völlig unklar ob die VDE Vorschläge nun schon gültig sind, oder eben nicht und wenn nicht *wann* sie gültig werden sollen.
„Die Landesjustizminister (Konferenz) [….] legten einen Beschluss vor, der den Einsatz steckerfertiger Mini-Solaranlagen vereinfachen soll.“
Auch hier ist Vorsicht geboten! Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz haben keine Rechtswirkung! Erst wenn die entsprechenden Stellen (hier vermutlich das BMWSB soweit das Justizministrium) daraus ein Gesetz gemacht haben ist das auch die Handlungsgrundlage für Vermieter und Eigentümer.
Ich konnte bisher keine Information darüber finden, ob und wann das der Fall seien wird.