Leasing und Elektromobilität: Juristische Besonderheiten

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leasing-elektromobilitaet-juristische-besonderheitenLeasing als Alternative zum Kauf: Was bei herkömmlichen Fahrzeugen gang und gebe ist, wird auch für die Finanzierung von Elektrofahrzeugen immer interessanter. Wie der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. angibt, waren im Jahr 2015 rund 74 Prozent aller geleasten Wirtschaftsgüter Fahrzeuge. Insgesamt wurden Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge und IT-Equipment im Wert von über 52 Milliarden Euro über Leasing finanziert. Für Elektroautos ist Leasing deshalb eine interessante Alternative, weil für den Kunden Unsicherheiten bezüglich der Lebensdauer der Batterie wegfallen und weil die Gesamtbetriebskosten, die bei Elektrofahrzeugen aufgrund niedrigerer Wartungskosten und KFZ-Steuer geringer sind, damit gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen vergleichbarer werden.

Dabei können die Modelle einiger Fahrzeughersteller inzwischen ausschließlich geleast und nicht mehr gekauft werden. Auch immer beliebter wird der Kauf des Autos bei gleichzeitigem Leasing der Batterie (zum Beispiel beim Nissan Leaf), was den Anschaffungspreis des Fahrzeuges deutlich senken kann. Hinzu kommt, dass in einigen Bundeländern 45% der Leasingmehrkosten bei Elektrofahrzeugen als Förderung vom Staat erstattet werden.

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Batterie-Leasing: Gilt deutsche Rechtsprechung auch im Ausland?

Wie der Bundesverband eMobilität (BEM) berichtet, gibt es bei diesem Modell jedoch juristische Besonderheiten. Zunächst stehe die Frage im Raum, ob die Batterie eines Elektroautos überhaupt ein eigenständiger Sicherungsgegenstand sein könne. Dazu sei zu klären, ob die Batterie ein wesentlicher Bestandteil des Elektrofahrzeugs ist, das nach dem Einbau nicht mehr Gegenstand gesonderter Rechte sein könne, oder ob es sich um einen sogenannten einfachen Bestandteil handele, so der BEM. Einfache Bestandteile laut Rechtsprechung sind zum Beispiel der Motor oder die Reifen, weil diese Bestandteile ohne Zerstörung oder Wesensänderung gesondert und anderweitig nutzbar sind. Dies treffe auch auf Batterien von Elektroautos zu, so dass das Eigentum an der Batterie mit dem Einbau bestehen bleibe und diese nach Ansicht des Verbandes somit eine eigenständige Kreditsicherheit darstellt. Es sei jedoch nicht sicher, dass diese deutsch-rechtliche Beurteilung im Ausland ebenfalls gegeben sei, so dass der Batterieeigentümer eigentlich Vorkehrungen gegen eine Verbringung des Elektrofahrzeuges ins Ausland treffen müsse.

Leasinggeber nicht vor Verkauf an gutgläubige Dritte geschützt

Auch in Deutschland geht der Leasinggeber der Batterie Risiken ein. Wie der BEM weiter ausführt, kann sich der Leasinggeber derzeit nicht gegen einen Verkauf des Elektrofahrzeuges durch den Eigentümer wehren, bei dem die Batterie mitveräußert wird. Würde das Fahrzeug inklusive Batterie an einen gutgläubigen Dritten verkauft, würde der Batterieeigentümer sein Eigentum an diesen gutgläubigen Dritten verlieren. Der BEM schlägt verschiedene Möglichkeiten vor, den Leasinggeber vor einem solchen Szenario zu schützen: Eine Möglichkeit sei die Anbringung einer Plakette im Fahrzeuginneren oder an der Batterie, die den Käufer darauf hinweist, dass sich die Batterie im Eigentum des Leasinggebers befindet. Dies stelle jedoch keinen sicheren Schutz dar, da das Fahrzeug theoretisch auch ohne nähere Begutachtung veräußert werden könne. Für einen gutgläubigen Erwerb genüge es laut Rechtsprechung, wenn der Kfz-Brief vorliege. Der BEM schlägt daher vor, die Eigentumsverhältnisse an der Batterie im Kfz-Brief einzutragen, zum Beispiel im Feld 23 unter „Raum für interne Vermerke des Herstellers“. Es werde sich zeigen, ob diese Möglichkeit durch die Zulassungsstellen genutzt werde, ansonsten sei der Gesetzgeber gefordert.

Quellen / Weiterlesen:
Leasing und Elektromobilität | BEM – Bundesverband eMobilität e.V.
Leasing-Branche investiert 2015 rund 59 Mrd. Euro in die deutsche Wirtschaft | Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio – www.pixelio.de

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

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