Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist in Eschborn ansässig und bewilligt Fördergelder an Privatpersonen, Firmen und öffentliche Kommunen für die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und somit einer größeren Energieeinsparung. Eine Förderung von Solar-Eisspeichern richtet sich nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 09.07.2010.
Welche Solareisspeicher werden gefördert?
Generell werden nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden gefördert. Ein- und Mehrfamilienhäuser, die bereits eine Solareisanlage nutzen, können beispielsweise eine bestehende Anlage ersetzen lassen und profitieren insoweit von Fördermitteln. Die Prozesswärme wird sowohl bei Bestands- als auch bei Neubauten gefördert. Hierunter versteht man eine besondere Wärme, die im Gegensatz zur Raumwärme ein deutlich höheres Temperaturniveau besitzt. Diese Wärme wird für technische Prozesse benötigt. Ein Anwendungsfall ist beispielsweise die Autowaschanlage. Keine Förderung erhalten Antragsteller, die bereits eine KfW-Förderung erhalten. Übrigens werden Solarkollektoren, die ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung dienen, ebenfalls nicht gefördert. Anders sieht es mit kombinierten Lösungen aus, wenn Solar-Luft-Kollektoren auch zur Heizungsunterstützung dienen.
Da alle Solareisanlagen mit Wärmepumpen arbeiten, sind diese dem Grunde nach förderfähig, müssen jedoch wegen der neuen Förderungskonditionen höhere Effizienzanforderungen besitzen. Wärmepumpen müssen demnach entsprechende Jahresarbeitszahlen, kurz JAZ, erreichen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen mind. 3,7 JAZ,
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen mind. 4,3 JAZ,
- Sole-Wasser-Wärmepumpen mind. 4,3 JAZ,
- gasbetriebene Wärmepumpen mind. 1,3 JAZ.
Welche Antragsfristen sollten eingehalten werden?
Innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme sollten Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, Vereine und andere Berechtigte einen Antrag stellen. Anträge von Unternehmen sind vor dem Vorhabenbeginn bei Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages zu stellen. Ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
Die Förderung der Wärmepumpen von Solareisanlagen
Die Basisförderung von Wärmepumpen liegt in Wohngebäuden bei 20 Euro je m² Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden bei 20 Euro je m² beheizter Nutzfläche. Für elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung dagegen nur 10 Euro je m² beheizter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 Euro je m² beheizter Nutzfläche. Es sind aber insgesamt die Höchstfördergrenzen zu beachten, die bei Wohngebäuden
- 2.400 Euro bei einer Wohneinheit,
- 3.600 Euro bei zwei Wohneinheiten,
- 4.800 Euro bei drei Wohneinheiten,
- 5.400 Euro bei vier Wohneinheiten,
- 6.000 Euro bei fünf Wohneinheiten und
- für jede weitere Wohneinheit 300 Euro betragen.
Die Förderung bei Nichtwohngebäuden ist dagegen insgesamt auf 6.000 Euro begrenzt. Wird eine elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe genutzt, so betragen die Förderhöhen lediglich 50% der vorgenannten Höchstbeträge.
Kombinationen von Wärmepumpen und Solarkollektoren werden gefördert
Neben einer Installation einer Wärmepumpenanlage wird auch eine nach den Richtlinien der BAFA montierte Solarkollektoranlage gefördert. Hierfür kann ein Kombinationsbonus von 500 Euro erzielt werden. Nochmals als Hinweis: Nur solche Kollektoranlagen werden gefördert, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizungen oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs zur Kühlung dienen. Ebenso werden nur Bestandsgebäude gefördert, die bereits vor der Durchführung der Maßnahmen über ein Heizungssystem verfügten.
Welche Kollektoren werden gefördert?
- Kollektoren zur Kälteerzeugung,
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung,
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung,
- Innovative Solarkollektoranlagen, die auf Mehrfamilienhäusern montiert sind und der Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung dienen.
Flachkollektoren bis 40 m² werden bei der Erstinstallation mit 90 Euro je m² Bruttokollektorfläche gefördert. Über 40 m² große Kollektoren auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung erhalten für die ersten 40 m² 90 Euro und für jeden weiteren angefangenen m² Bruttofläche 45 Euro. Für eine Erweiterung von bereits betriebenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² werden 45 Euro je zusätzlich installiertem Brutto-m² gezahlt. Weitere Hinweise gibt es beim BAFA.
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