Der Ökostromanbieter LichtBlick will das Laden von Elektroautos günstiger machen, wenn die Stromnachfrage am geringsten ist: in der Nacht. Anstatt das Auto nach der Arbeit an die Ladesäule zu hängen – typischerweise gegen 6 oder 7 Uhr abends, wenn der Verbrauch am höchsten ist – sollen Nutzer von Elektroautos durch einen günstigeren Nachttarif dazu animiert werden, ihr Fahrzeug von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr zu laden. Im Gegenzug sinken die Gebühren für die Netznutzung. Die Vorteile liegt auf der Hand: Der Kunde spart Geld, und nachts erzeugter Windstrom wird besser genutzt und die Netze stabilisiert.
Nutzer von Elektroautos sparen bis zu 200 Euro pro Jahr
Ein in Hamburg startendes Pilotprojekt von Lichtblick und dem Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH soll nun zeigen, dass durch zeitlich gesteuertes Laden die Stromkosten für Elektroautos um rund 30 Prozent sinken können. In konkreten Zahlen bedeutet das eine Ersparnis von rund 200 Euro pro Jahr, heißt es in einer Pressemitteilung von LichtBlick. Elektroautos sollen damit im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen noch attraktiver werden.
Grundlage des Projektes, das zunächst mit einigen Testkunden durchgeführt wird, ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG): Diese sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ behandeln können. Das Hamburger Projekt soll nun zeigen, wie die praktische Umsetzung der Regelung funktionieren könnte, die bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen schon angewendet wird: Viele Verbraucher profitieren von günstigen Heizstromtarifen.
Weiterer Schritt zur stärkeren Förderung von E-Mobilität
„Die Regelung, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzurechnen, ist bereits geübte Praxis und kann somit auch auf alle Verbraucher mit privater Ladeinfrastruktur gleichermaßen ausgeweitet werden“, sagt Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer von Stromnetz Hamburg GmbH. Bei Lichtblick sieht man das Projekt auch als wichtigen Schritt hin zur Förderung von Elektromobilität: „Statt über teure Kaufprämien zu diskutieren, sollte der Gesetzgeber die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, die Elektromobilität sinnvoll zu fördern. Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. Das wäre schnell und einfach möglich. Dann könnten die Verbraucher ihre Elektroautos zuhause mit billigem Fahrstrom beladen – und gleichzeitig die Stromnetze entlasten“, so Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei Lichtblick.
Derzeit fehlt es noch an Rechtssicherheit
Und warum gibt es solche Modelle nicht schon längst? Es fehle derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Ohne diese Ausführungsbestimmung zum Energiewirtschaftsgesetz müsse ein Energieanbieter wie LichtBlick komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Der hohe Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis zunichtemachen, betont LichtBlick.
Quellen / Weiterlesen:
Electric cars to stabilize the grid – 100% renewable – Renewables International
Stromnetz Hamburg GmbH und LichtBlick machen E-Mobilität attraktiver – LichtBlick
Bildquelle: © Lichtblick SE