Elektromobilität: Ladesäulenverordnung regelt einheitlichen Standard für Stecker

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elektromobilitaet-ladesaeulenverordnung-einheitlichen-standard-steckerGute Nachricht für Besitzer von Elektroautos: Der Bundesrat hat Ende Februar einer „Ladesäulenverordnung“ zugestimmt, mit der nun ein einheitlicher Standard für Stromtankstellen geschaffen werden soll. Die „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“ regelt den Standard für die Anschluss-Stecker und soll das Laden an unterschiedlichen Ladesäulen vereinfachen. Damit setzt der Bund EU-Vorgaben um. Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte soll ebenfalls erhöht werden.

Laut Verordnung muss nun jeder „Normal-Ladepunkt“, der auf Wechselstrom ausgelegt ist, künftig mindestens über Steckdosen beziehungsweise Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach DIN EN 62196-2 verfügen. An Schnell-Ladestationen müssen wenigstens Typ-2-Kupplungen vorhanden sein. Normal- und Schnellladepunkte mit Gleichstrom müssen mit Kupplungen des Typs Combo 2 nach DIN EN 62196-3 ausgestattet sein. Ausnahmen gelten für kabellos und induktiv betriebene Ladestationen sowie für neue Anlagen, die bis zu drei Monate vor Inkrafttreten der Verordnung errichtet wurden. Die Verordnung enthält auch Regelungen zur technischen Sicherheit der Anlagen.

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Mit der Maßnahme will der Bund die Interoperabilität von Stromtankstellen erhöhen. Die Maßgaben müssen nun noch formal vom Bundeskabinett angenommen werden, dann kann die Verordnung noch im März 2016 in Kraft treten. Betreiber von öffentlichen Ladestationen haben dann drei Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. „Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität“, so Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dazu.

Der Bundesrat fordert darüber hinaus die Festlegung weiterer Standards für öffentliche Ladepunkte gemeinsam mit Ländern, Gemeinden und Marktteilnehmern. Unter anderem müsse die Authentifizierung und der Bezahlvorgang an den Stationen einfacher werden.

Quellen / Weiterlesen:
Elektromobilität: Bund will Stromtanken vereinfachen | heise online
Elektrofahrzeuge: Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung zu | LOGISTRA.de
Bildquelle: Wikipededia – Lokilech – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

8 Kommentare

  1. „Gute Nachricht für Besitzer von Elektroautos…“

    Echt mal, das sind die schlechtesten Nachrichten die man sich dazu nur vorstellen kann!
    Bitte recherchiert vernünftig, bevor so ein Stuss geschrieben wird.

  2. Hallo Berndte
    Wie meine Sie das? Was finden Sie daran nicht gut? Wenn Sie anderer Meinung sind und/oder weitere Infos haben, dann freuen wir uns immer über entsprechende Hinweise. Aber einfach nur schreiben „Bitte recherchiert vernünftig, bevor so ein Stuss geschrieben wird.“ reicht nicht als Basis für eine vernünftige Diskussion.
    Viele Grüße
    Klaus

  3. Hallo Herr Decken,

    ich denke mal das es ggf. daran liegt das sie nicht ganz so im Thema sind oder es nur aus Sicht von Energiekonzernen betrachten.

    Dem BUNDESRAT liegen bereits Änderungsvorschläge vor, welche sich jetzt einige Länder zu eigen gemacht haben.
    Jede Privat Person sollte diese Änderungsvorschläge unterstützen die:
    BSM- Bundesverband Solare Mobilität e.V.,
    LEMnet Europe e.V.,
    Park + Charge e. V,
    DGS- Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
    und Verein TFF- Tesla Fahrer und Freunde!

    eingereicht haben, den diese Änderungsvorschläge würden dazu führen das der Ausbau schneller und nicht langsamer erfolgen kann.

    Quellen für die LSV aus sicht der Elektrofahrer.

    http://www.lemnet.org/de/newsletter_2015-11
    http://e-auto.tv/kritik-am-entwurf-ladesaeulenverordnung-lsv.html

    Vielleicht können Sie ihren Artikel ja um den Aspeckt als Eigenheiom Besitzer ergänzen.

  4. Es ist für keines der derzeit 50.000 E-Fahrzeuge (inkl. Plug-Ins) in Deutschland ein Problem, an verschiedenen Steckdosenarten zu laden. Mit der Zeit hätten sich natürlich besonders geeignete Steckdosenarten herauskristallisiert. Die LSV legt sich jetzt einseitig auf 1 einzige Möglichkeit fest, und ist so mit das das Bescheuertste, was unsere versammelten Politikerdarsteller das letzte Jahr hinbekommen haben. Probieren Sie jetzt mal an Ihrer privaten Garageneinfahrt eine Außensteckdose zu installieren, an dem ein Elektrofahrzeug geladen werden könnte. Selbst wenn das ihr eigener Privatparkplatz ist, gilt die Steckdose ab sofort als „öffentlicher Ladepunkt“, an dem Sie bald jedermann Strom beziehen lassen müssen – um die diskriminierungsfrei Abrechnung inkl. Einholen der Energieversorgerkonzession müssen Sie sich schon selber kümmern. Außerdem dürfen keine normalen, sicheren Steckdosen für 10 € mehr installiert werden, es müssen solche für 500 € aufwärts sein (Typ 2 inkl. Vorschaltgerät).

  5. Unser Problem in Deutschland ist, das es zu wenige Ladestationen gibt. Wenn dann noch eine Regulierung dazu kommt, warum sollen dann mehr gebaut werden?
    Selbst beim Programm der Tank+Rast (400 ladesaeulen) wurden statt der geplanten 50 Ladesäulen in 5 Monaten nur 10 fertig. Die restlichen 40 brauchen noch mal 2,5 Monate. Macht 50% Verzug. Die entscheidende Frage ist aber wann kommen die anderen 350 geplanten?

  6. Man legt heute gesetzlich einen Steckertyp fest, der in 10 Jahren möglicherweise schon wieder veraltet ist. Dann brauchen wir 200KW und mehr an den Schnellladesäulen Dafür ist der Typ2 aber nicht ausgelegt. Selbst an den TSC wird der Typ außerhalb seiner Norm betrieben. Und das sind derzeit „nur“ 135KW.

    In den Wohngebieten brauchen wir aber keine Schnellladung. Da reicht in der Regel 3,7KW, das auch wunderbar über den deutlich preiswerteren CEE blau erfolgen könnte. Bis 40kWh kann man damit über Nacht (12h) laden. Mit der LSV wird es den Wohnungsgesellschaften nicht gerade leichter gemacht.

  7. gilt das ganze auch für ebikes? da machen ja manche Hersteller richtig Wucher mit Ladegeräten…

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