Feststoffbatterien: VW erhöht Beteiligung an QuantumScape

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feststoffbatterie

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VW treibt die Forschung an Feststoffbatterien voran und erhöht seine Beteilung an Quantumscape, einem US-Batteriespezialisten. Bis zu 200 Millionen US-Dollar will VW drauflegen, um die Entwicklung des vielversprechenden Batterietypen zu beschleunigen. Feststoffbatterien gelten als der Schlüssel zum Durchbruch von Elektroautos.

VW und Quantumscape arbeiten seit 2012 gemeinsam an Festkörperbatterien

Feststoffbatterien sollen die Reichweiten von Elektroautos in Zukunft deutlich erhöhen und versprechen zusätzlich kurze Ladezeiten. Autohersteller wie VW sind daher sehr interessiert an der Technologie, die aber noch nicht serienreif ist. Bereits seit 2012 arbeitet VW mit Quantumscape zusammen, seit 2018 auch in einem Gemeinschaftsunternehmen zur Serienfertigung. Noch in diesem Jahr sollen die Pläne für eine Pilotfertigung von Festkörperzellen konkreter werden.

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Mit über 100 Millionen US-Dollar Beteiligung ist VW zudem der größte automobile Anteilseigner an Quantumscape. Nun steckt der Autobauer bis zu 200 Millionen US-Dollar mehr in das Unternehmen, um die Entwicklung von Feststoffakkus voranzubringen. „Wir machen mit unserem Partner Quantumscape technologische Fortschritte. Das zusätzliche Investment wird unsere gemeinsame Entwicklungsarbeit nachhaltig stärken und beschleunigen“, sagte Thomas Schmall, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Group Components.

VW plant in den nächsten Jahren eine Elektro-Offensive. Dabei ist eine stabile Versorgung mit Batterien wichtig, wozu auch Zukunftstechnologien gehören. Mit Quantumscape setzt VW deshalb auf eine langfristige strategische Partnerschaft. Feststoffbatterien versprechen – bei gleicher Batteriegröße wie heutige Batterien – hohe Reichweiten für Elektroautos, wie sie aktuell nur Verbrenner erreichen. Gleichzeitig sollen die Ladezeiten sinken.

Wann sind Festkörperbatterien serienreif?

Noch ist die Technologie nicht ausgereift, deshalb läuft ein weltweiter Wettbewerb um die erste serienreife Feststoffbatterie. Europäische Hersteller hoffen dabei, den Anschluss an Asien wiederzufinden. Der Vorsprung und das Know-how der asiatischen Batteriehersteller bei Lithium-Ionen-Zellen ist nicht mehr aufzuholen, doch bei der Festkörperbatterie ist das Rennen noch unentschieden. Manchen Experten zufolge könnte die „Wunder-Batterie“ schon Mitte des Jahrzehnts ihren Durchbruch haben und ein neues Zeitalter für die Elektromobilität einläuten. Andere sind der Meinung, dass Festkörperakkus nicht vor 2030 serienreif werden.

Quellen / Weiterlesen

VW investiert weitere 200 Millionen Dollar in QuantumScape | electrive.net
Volkswagen erhöht Anteil an QuantumScape | Volkswagen AG
Volkswagen investiert weitere Millionen in US-Batteriespezialist QuantumScape | ecomento.de
Bildquelle: pxhere
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

1 Kommentar

  1. Feststoff-Batterien beenden die ineffiziente und unwirtschaftliche Wasserstoff-Technologie in der Mobilität!
    Die Sonne scheint auf jeden Quadratmeter unseres Planeten und Steckdosen können überall installiert werden.
    Recht auf Sonnenenergie
    1. Die Sonne ist die unerschöpfliche, kostenlose Energiequelle für uns alle.
    2. Jeder hat das Recht die Sonne frei zu nutzen.
    3. Niemand darf bei der Ausübung dieses Rechts willkürlich beschränkt, behindert, oder belastet werden.

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