Steuerberaterverband sieht Steuererleichterung für Elektromobilität kritisch

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steuererleichterung-elektromobilitaet-kritikDie Bundesregierung will die Elektromobilität fördern. Eine Maßnahme ist die bereits in Kraft getretene Kaufprämie, der sogenannte Umweltbonus. Allerdings erzeugt die Kaufprämie für Elektroautos nicht den gewünschten Effekt. Außerdem plant der Gesetzgeber eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht, um weitere Anreize für den Kauf eines Elektroautos zu schaffen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sieht die geplanten Änderungen jedoch sehr kritisch. Solche Maßnahmen führten regelmäßig zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts, erklärte der Vizepräsident des Verbandes Manfred F. Klar Anfang September während einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.

Steuerliche Entlastungen von Elektrofahrzeugen

Von den geplanten Änderungen betroffen sind das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz.

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Die Bundesregierung plant im Einzelnen folgende Regelungen, die bis zum 31.12.2020 befristet sein sollen:

  • Die fünfjährige Steuerbefreiung für die Erstzulassung eines Elektrofahrzeuges soll rückwirkend zum 01.01.2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung umgewandelt werden.
  • Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll auch für „technisch angemessene“ und verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen gelten.
  • Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Laden eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybriden am Arbeitsplatz gestatten, soll dies steuerfrei bleiben.
  • Geldwerte Vorteile, die sich aus der kostenlosen oder verbilligten Übereignung einer Ladevorrichtung ergeben, sollen der pauschalen Lohnsteuer von 25% unterliegen. Auch Zuschüsse des Arbeitgebers für Erwerb und Nutzung einer Ladevorrichtung sollen mit 25% Lohnsteuer pauschal besteuert werden.

DStV: Förderung von Elektroautos nur sinnvoll, wenn sie mit Ökostrom betankt werden

DStV-Vizepräsident Klar begrüßte während der Anhörung im Bundestag zwar die Förderung der Elektromobilität als Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels. Er wies allerdings darauf hin, dass eine steuerliche Förderung der Elektrofahrzeuge nur dann sinnvoll sei, wenn diese tatsächlich eine positive Umweltbilanz aufwiesen. Dafür sollte der überwiegende Teil des zum Laden verwendeten Stroms nicht aus Kohle- oder Gaskraftwerken, sondern aus erneuerbaren Energiequellen kommen, führte er aus. Darüber hinaus seien Lenkungsnormen im Steuerrecht eher mit Vorsicht zu genießen. Solche Regelungen würden durch die Verkomplizierung des Steuerrechtes eher zu höherer Bürokratie führen, als dass sie eine Steuervereinfachung mit sich brächten.

Rückwirkende Änderung des Steuerrechtes nicht sinnvoll

Eine ab Anfang 2016 rückwirkende Anwendung der Änderungen, die derzeit ab dem 01.01.2017 geplant sind, lehnt der DStV ausdrücklich ab. Dies sei weder sinnvoll noch administrierbar und würde zu nachträglichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten führen, außerdem würden Korrekturabrechnungen bei den betroffenen Unternehmen nötig.

In einer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf begründet der DStV seine Auffassung im Detail und macht Vorschläge zur Anpassung des Entwurfes. Weitere Änderungsvorschläge wurden bereits durch den Bundestag eingebracht, darunter der Vorschlag, elektrisch unterstützte Zweiräder stärker zu fördern sowie auch Hybridautos von der Kfz-Steuer zu befreien. Was davon am Ende übernommen wird, bleibt abzuwarten.

Quelle / Weiterlesen: Das Steuerrecht unter Strom – DStV zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität – Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio – www.pixelio.de

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

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