Förderung von Solarbatterien und Mieterstrom in Thüringen

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foerderung-solarbatterien-thueringenDas Land Thüringen fördert ab sofort Solaranlagen, Stromspeicher und Mieterstrommodelle. Für das neue Programm „Solar Invest“ stehen insgesamt 3,4 Millionen Euro für 2016 und 2017 bereit. Die Förderung kann über die Thüringer Aufbaubank beantragt werden, wird als de-minimis-Beihilfe gewährt und der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der Kosten einer Solaranlage mit Solarbatterie.

Lokale Akteure der Energiewende in Thüringen sollen unterstützt werden

Die Thüringer Landesregierung will lokale Akteure der Energiewende wie Kommunen und kommunale Unternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die Thüringer Wohnungswirtschaft sowie Bürgerenergiegenossenschaften unterstützen. Das „Solar Invest“-Programm teilt sich in drei Bereiche auf: Investitionen in Photovoltaikanlagen und Speicher, Beratungsleistungen und Realisierung von Mieterstrommodellen und Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften bei der Teilnahme an Photovoltaik-Ausschreibungen.

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Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Solaranlagen mit Stromspeicher

Neuinvestitionen in Photovoltaikanlagen in Thüringen sind mit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten förderfähig. Voraussetzung ist, dass der Strom zum Eigenverbrauch oder Direktverbrauch vor Ort erzeugt wird und nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird. Für Solaranlagen in Kombination mit einem stationären Stromspeicher gibt es einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent.

Ebenso werden Neu- und Ersatzinvestitionen sowie Erweiterungsinvestitionen in Stromspeicher und Wärmespeicher (Warmwasser-, Kältespeicher, Power to heat-Anlagen) mit bis zu 40 Prozent gefördert.

Unterstützung von Mieterstromprojekten und Bürgerenergiegenossenschaften mit Zuschüssen bis zu 80 Prozent

Mieterstromprojekte werden mit Solar Invest unterstützt, indem Investitionen in entsprechende Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Auch Beratungsleistungen zu diesem Thema, also Konzepte, Gutachten, Studien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind in dieser Höhe förderfähig. Bei diesen Modellen können auch Mieterinnen und Mieter von den positiven Effekten erneuerbarer Energien profitieren, da der Strom aus Solaranlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern direkt von den Bewohnern verbraucht wird. Dabei sind unter Solar Invest auch entsprechende Beratungsleistungen zuschussfähig, um  bestehende Hürden zu senken.

Darüber hinaus will die Thüringer Landesregierung auch Bürgerenergiegenossenschaften bei der Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren nach dem EEG unterstützen. Hier können die Kosten für in Anspruch genommene Beratungsleistungen ebenfalls bis zu 80 Prozent erstattet werden. Dazu gehören die Kosten von Gutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Studien und anderen Beratungsleistungen.

Die Anforderungen an EEG-Ausschreibungen seien hoch und für Bürgerenergiegenossenschaften finanziell kaum leistbar, so Landesumweltministerin Anja Siegesmund (B90/Grüne). „Bürgerenergiegenossenschaften sind eine tragende Säule der Energiewende und erhöhen die Akzeptanz für den Ausbau klimafreundlicher Energien. Das Engagement dieser Akteure ist daher zu unterstützen.“

Eigenverbrauchsquote des Solarspeichers muss bei mindestens 60 Prozent liegen

Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 100.000 Euro, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die Mindestinvestitionssumme, damit ein Projekt überhaupt förderfähig ist, beträgt 1.000 Euro. Weitere Voraussetzungen sind eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 Prozent mit dem geförderten Stromspeicher. Im thermischen Bereich ist eine solare Deckungsrate von mindestens 60 Prozent gefordert. Investitionen in Mieterstrommodelle sind dann förderfähig, wenn der Mieterstrom-Arbeitspreis mindestens einen Cent pro Kilowattstunde (brutto) unter dem günstigsten Strompreis des örtlichen Grundversorgers liegt.

„Schmerzhafte Lücken auf Bundesebene werden überbrückt“

Lob für die Initiative der thüringischen Landesregierung kam unter anderem von Carsten Körnig, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. „Thüringens neues Förderprogramm ist ein klares Bekenntnis zur Solarenergie und überbrückt schmerzhafte Lücken auf Bundesebene. Der Freistaat stellt die Weichen dafür, dass endlich auch Mieter klimafreundlichen Solarstrom ernten und zugleich ihre Stromkosten senken können“, so König.

Quellen / Weiterlesen:
Solar Invest – Förderung des Eigenstromverbrauchs – Thüringer Aufbaubank
Thüringen startet Förderung für Solarstromspeicher – enbausa.de
Erfurt unterstützt Mieterstrom und Bürgerenergieprojekte – Solarenergie – Erneuerbare Energien
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – Siegesmund: Neuer Schwung für die Sonnenenergie

Bildquelle: © SCHAU.MEDIA / pixelio – www.pixelio.de

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

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