Energie- und Klimaschutzagenturen begrüßen neues Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung

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neues-gesetz-kraft-waerme-kopplungAm 03.12.2015 wurde im Bundestag die Reform des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Die Zulagen für KWK-Anlagen, die Strom an Endverbraucher in einer Kundenanlage oder einem geschlossenen Verteilnetz liefern, werden beibehalten und die Förderdauer wurde erhöht. Diese Reformen werden von den Energie- und Klimaschutzagenturen ausdrücklich begrüßt, da hierdurch eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung regionaler Klimaschutzziele geschaffen werde.

Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung der Berliner Energieagentur vom 04.12.2015:

eaD-Vorstandsvorsitzender Michael Geißler: „Eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um regionale Klimaschutzziele zu erreichen.“

Berlin, 04. Dezember 2015 – Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V., Michael Geißler, hat die gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Hinblick auf dezentrale Energieversorgungskonzepte begrüßt. „Auf der Grundlage dieses Gesetzes ist es weiterhin möglich, Blockheizkraftwerke (BHKW) in Gebäuden und Stadtquartieren zu errichten und wirtschaftlich zu betreiben. Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, insbesondere in Städten und Ballungsräumen die kommunalen Klimaschutzziele der kommenden Jahrzehnte zu erreichen“, erklärte Geißler, der hauptberuflich Geschäftsführer der Berliner Energieagentur (BEA) ist.

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Nach dem neuen Gesetz gibt es weiterhin einen Zuschlag für KWK-Anlagen, die Strom an Endverbraucher in einer Kundenanlage oder einem geschlossenen Verteilnetz liefern. Auch wurde die Förderdauer von den ursprünglich vorgesehenen 45.000 Vollbenutzungsstunden auf jetzt 60.000 Vollbenutzungsstunden erhöht. Mit diesen beiden Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf können insbesondere sogenannte „Mieterstrommodelle“ weiterentwickelt werden, bei denen die Stromkunden vor Ort in den Genuss günstiger Preise kommen und somit von der Energiewende unmittelbar profitieren.

Der eaD bewertet außerdem positiv, dass es für die gesamte KWK nun ein Ausbauziel in Höhe von 110 TWh bis 2020 und 120 TWh bis 2025 gibt und damit einen ausreichenden Anreiz und Planungssicherheit. „Dieses Ergebnis ist unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein guter Kompromiss, mit dem die beteiligten Akteure gut leben können“, sagte Geißler. Kritisch betrachtet der eaD allerdings die Bestandsförderung von kohlebasierten KWK-Anlagen. Hier wäre im Sinne von aktivem Klimaschutz ein ambitionierteres Vorgehen hin zu kohlenstoffarmen und regenerativ gewonnen Brennstoffen wünschenswert gewesen. Hierfür hatte sich der eaD eingesetzt.

Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands – eaD e. V.

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) ist die gemeinsame Interessensvertretung der regionalen und kommunalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Deutschland. Der eaD fördert die Zusammenarbeit und den Ideenaustausch seiner Mitglieder und bündelt ihre Interessen auf Bundesebene gegenüber den politischen Institutionen, anderen Verbänden und in den Medien.

Bildquelle: © SCHAU.MEDIA / pixelio – www.pixelio.de

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