Immer mehr Menschen möchten aktiv zur Energiewende beitragen und setzen auf Balkonkraftwerke, auch bekannt als Steckersolargeräte. Diese kleinen Photovoltaikanlagen ermöglichen es, Solarstrom direkt über eine Steckdose ins Haushaltsnetz einzuspeisen und so die Stromkosten zu senken. Doch obwohl die Nutzung immer beliebter wird, gibt es einige gesetzliche Regelungen und technische Anforderungen zu beachten.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Photovoltaikanlage, die typischerweise aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter besteht. Die erzeugte Energie wird über eine spezielle Einspeisesteckdose oder in manchen Fällen über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose in das Stromnetz des Haushalts eingespeist. Die Geräte sind besonders für Mieter und Wohnungseigentümer attraktiv, die keine Möglichkeit haben, eine große Solaranlage auf dem Dach zu installieren.
Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Änderungen
Seit Mai 2024 sind Balkonkraftwerke erstmals gesetzlich als eigene Kategorie definiert. Diese Änderung wurde im Rahmen des „Solarpaket I“ der Bundesregierung eingeführt, um die Nutzung von Steckersolargeräten zu erleichtern. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:
- Höhere Leistungsgrenzen: Die maximal zulässige Ausgangsleistung des Wechselrichters wurde von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
- Erleichterte Anmeldung: Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, sodass nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich ist.
- Zukünftige Normierung: Eine neue Produktnorm für Balkonkraftwerke wird im Jahr 2025 erwartet, die unter anderem den Schuko-Stecker als mögliche Anschlussvariante regeln könnte.
Diese Änderungen machen es für Verbraucher einfacher, ein Balkonkraftwerk zu betreiben, reduzieren bürokratische Hürden und fördern die dezentrale Energieerzeugung.
Technische Voraussetzungen für den Betrieb
Damit ein Balkonkraftwerk sicher und effizient betrieben werden kann, müssen einige technische Anforderungen erfüllt sein:
Wechselrichter für Balkonsolaranlagen
Der Wechselrichter ist ein zentrales Element des Balkonkraftwerks, da er den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Dabei muss der Wechselrichter bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen:
- Netzüberwachung mit Abschaltung (ENS-Schutzfunktion): Diese sorgt dafür, dass sich das Gerät automatisch abschaltet, wenn kein Stromnetz vorhanden ist (z. B. bei einem Stromausfall).
- Maximale Ausgangsleistung von 800 Watt: Die gesetzliche Obergrenze für Balkonkraftwerke.
Anschlussart
Schuko- oder Wieland-Stecker? – Ein kontroverses Thema bei Balkonkraftwerken ist die Wahl der richtigen Steckverbindung. Während in der Praxis viele Nutzer eine Schuko-Steckdose verwenden, gibt es aus technischer Sicht Vorbehalte:
- Schuko-Steckdose: Offiziell nicht normkonform für die Einspeisung von Strom, aber weit verbreitet.
- Wieland-Stecker: Eine spezielle Energiesteckdose, die als sicherere Alternative empfohlen wird, da sie keine ungewollte Berührungsspannung zulässt.
Aktuell ist die Nutzung von Schuko-Steckern noch nicht offiziell in den elektrotechnischen Normen für die Einspeisung verankert, könnte aber mit der neuen Produktnorm ab 2025 legalisiert werden.
Stromzähler
Ein entscheidender Punkt ist der Stromzähler. Ein veralteter Zähler ohne Rücklaufsperre kann sich bei Einspeisung rückwärts drehen, was rechtlich nicht erlaubt ist. Daher sollte überprüft werden, ob ein moderner, digitaler Zähler mit Rücklaufsperre vorhanden ist. Falls nicht, ist ein kostenfreier Tausch durch den Netzbetreiber in der Regel möglich.
Anmeldung und Registrierung von Balkonsolarkraftwerken
Mit der neuen Gesetzeslage wurden bürokratische Hürden reduziert. Dennoch bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Pflicht. Die Anmeldung ist unkompliziert und kann online durchgeführt werden.
Früher war zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber notwendig, was nun entfällt. Diese Vereinfachung soll mehr Menschen ermutigen, in Balkonkraftwerke zu investieren.
Dürfen Mieter einfach ein Balkonkraftwerk installieren?
Mieter und Wohnungseigentümer müssen sich an bestimmte Regeln halten, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren:
- Vermieter oder Eigentümergemeinschaft informieren: Da die Solarmodule oft an der Balkonbrüstung oder Fassade angebracht werden, kann eine Zustimmung erforderlich sein.
- Bauliche Vorschriften beachten: Manche Gebäude stehen unter Denkmalschutz oder haben spezielle Vorgaben für Veränderungen an der Fassade.
Werden die Module jedoch innerhalb des eigenen Balkons aufgestellt, ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich.
Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks
Ein Balkonkraftwerk rechnet sich in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Jahren. Die Anschaffungskosten liegen meist zwischen 400 und 1.000 Euro. Durch die Reduzierung des eigenen Strombezugs können jährlich bis zu 200 Euro eingespart werden – abhängig vom individuellen Verbrauch und der Sonneneinstrahlung.
Da die Lebensdauer der Module oft über 20 Jahre beträgt, ergibt sich langfristig eine erhebliche Ersparnis.
Fazit: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Ja! Ein Balkonkraftwerk bietet eine einfache Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen, Stromkosten zu senken und den eigenen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Dank der neuen gesetzlichen Anpassungen ist die Nutzung nun deutlich einfacher und attraktiver geworden. Wer sich an die technischen Anforderungen hält und gegebenenfalls seinen Vermieter informiert, kann problemlos von den Vorteilen eines Balkonkraftwerks profitieren.
Quellen / Weiterlesen
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) | Umweltbundesamt
Balkon-Solaranlagen 2024: Aktualisierte Richtlinien und Bestimmungen | Deutsche Solar Zeitung
Bildquelle: © priwatt – Stecker-Solaranlage priBalcony Duo