25.000 € pro Ladepunkt: Bayerns öffentliche Ladeförderung

Bayerns neue Ladeinfrastruktur-Förderung startet am 6. Juli 2026. Alle Kriterien, Fristen und Fördersätze im Überblick.

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Wer in Bayern öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet, kann sich ab dem 6. Juli 2026 bis zu 25.000 € Zuschuss pro Ladepunkt sichern. Die neu ausgerichtete Ladeinfrastruktur-Förderung des Freistaats stellt in einem ersten Aufruf 2 Millionen Euro bereit und richtet sich gezielt an Investoren, Kommunen und Unternehmen. Das schafft Planungssicherheit für Projekte in Regionen, in denen sich der Ausbau bislang noch nicht ohne staatliche Förderung lohnt. Da die Förderrichtlinie den Fokus speziell auf unrentable Standorte legt, sollten Antragstellende jetzt – aufgrund der kurzen Antragsfristen bis zum 17. Juli 2026 16:00 Uhr – alle Kriterien genau prüfen.

Wer sich vorab ausführlich informieren möchte, kann am Freitag, den 12. Juni 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr am offiziellen WebinarZukunft Laden – Fördermöglichkeiten und regulatorischer Rahmen für Ladeinfrastruktur“ teilnehmen.

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Details zur Ladeförderung Bayerns

  • Förderzeitraum: 6. Juli 2026 (10:00 Uhr) bis 17. Juli 2026 (16:00 Uhr).
  • Gesamtbudget: 2 Millionen Euro (Verwaltung durch die Bayern Innovativ GmbH).
  • Gegenstand: Ausschließlich 24/7 öffentlich zugängliche AC- und DC-Ladepunkte in Bayern.
  • Förderhöhe: 3.000 € bis 25.000 € pro Ladepunkt (Reduktion bei fehlender Barrierefreiheit).
  • Höchstsumme: 250.000 Euro pro Antragsteller.
  • Kernkriterium: Unrentable Standorte; regionale Bevorzugung nach Pkw-Bestand je vorhandenem Ladepunkt.
  • Webinar: 12. Juni 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr Webinar „Zukunft Laden“.

Strategischer Ansatz: Warum Bayern die Ladeförderung neu aufrollt

Um die Klimaschutzziele einzuhalten, unterstützt der Freistaat Bayern den gezielten Ausbau der Ladeinfrastruktur für den Massenmarkt. Vor diesem Hintergrund wird das seit 2017 bestehende Programm ab dem 1. Januar 2026 mit einer neuen, flexibel Förderrichtlinie fortgeführt. Diese ermöglicht es, situativ und flexibel auf aktuelle Trends und Bedarfe der Elektromobilität zu reagieren. Aus diesem Grund werden Rahmenbedingungen wie z.B. Fristen, Ziele und Budgets für jeden Förderaufruf separat definiert.

Der Freistaat Bayern plant zwei Aufrufe pro Jahr, wobei der erste Aufruf im Juli 2026 zunächst die öffentliche Infrastruktur adressiert. Voraussichtlich Ende 2026 soll dann ein Aufruf für den Straßengüterverkehr folgen, der gezielt leistungsstarke Ladelösungen für E-Lkw und schwere Nutzfahrzeuge im Logistiksektor fördert. Für rein private Ladepunkte ist in Bayern momentan kein eigenes Budget vorgesehen. Doch wer hier Bedarf hat, muss auf aktuelle Bundesprogramme für Mehrfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau ausweichen.

Voraussetzungen: Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragstellung erfolgt einstufig und komplett digital über das Online-System des Projektträgers Bayern Innovativ GmbH.

  • Antragsberechtigt: Ausschließlich juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen, Investoren sowie Gebietskörperschaften oder Verwaltungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
  • Nicht antragsberechtigt: Behörden und Dienststellen des Bundes oder der Länder sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Zudem sind Ladepunkte strikt von der Förderung ausgeschlossen, zu deren Aufbau der Antragsteller rechtlich oder vertraglich verpflichtet ist. Dazu zählen gesetzliche Vorgaben durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), wettbewerbsrechtliche Entflechtungen gemäß § 7c EnWG oder bestehende Markenbindungen, wie sie oft bei Autohäusern, Werkstätten und Tankstellen üblich sind.

Technische Vorgaben und förderfähige Kosten

Förderfähig sind die Anschaffung und die Neuerrichtung von Ladepunkten. Das Programm deckt die Hardware inklusive Kabel und Leistungselektronik ebenso ab wie den Netzanschluss, notwendige Tief- und Bodenarbeiten, Wetterschutz, Beleuchtung, Parkplatzsensoren sowie die finale Installation und Inbetriebnahme. Dabei gelten jedoch strikte Mindest- und Höchstmengen pro Antrag:

  • Schnellladepunkte (DC): Mindestens 1, maximal 2 Ladepunkte.
  • Normalladepunkte (AC): Mindestens 4, maximal 20 Ladepunkte.

Ganz wichtig für die Bewilligung ist es, dass die Ladepunkte zwingend 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche (24/7) ununterbrochen öffentlich zugänglich sind. Zudem ist eine vollflächige Bodenmarkierung sowie ein sichtbarer Förderhinweis am Ladepunkt vorgeschrieben. Nicht über das Programm finanzierbar sind reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen des Antragstellers, die laufenden Betriebskosten sowie der komplette Neubau des Parkplatzes.

Fördersätze und die Auswirkung der Barrierefreiheit

Die Zuschüsse sind als Festbeträge pro Ladepunkt (LP) festgelegt und nach Nennladeleistung gestaffelt. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Barrierefreiheit, denn werden die Ladepunkte nicht barrierefrei ausgeführt, sinkt die Förderung drastisch.

Kategorie/Nennladeleistung Fördersatz (barrierefrei) Fördersatz (nicht barrierefrei)
Kategorie A: Normal-LP (≥ 11 kW bis ≤ 22 kW) Bis zu 3.000 € pro LP Bis zu 2.000 € pro LP
Kategorie B: Schnell-LP (> 22 kW bis ≤ 100 kW) Bis zu 10.000 € pro LP Bis zu 7.000 € pro LP
Kategorie C: Schnell-LP (> 100 kW bis ≤ 250 kW) Bis zu 15.000 € pro LP Bis zu 10.000 € pro LP
Kategorie D: Schnell-LP (> 250 kW) Bis zu 25.000 € pro LP Bis zu 17.000 € pro LP

Die maximale Fördersumme ist pro Antragsteller in dieser Runde auf insgesamt 250.000 € gedeckelt. Zudem gilt ein striktes Kumulierungsverbot – die Zuschüsse dürfen also nicht mit anderen Fördermitteln für dasselbe Projekt kombiniert werden. Außerdem darf die Zuwendung in keinem Fall die tatsächlichen förderfähigen Gesamtkosten überschreiten.

Striktes Auswahlverfahren und Priorisierung

Die Vergabe der Gelder erfolgt nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Da nur Vorhaben mit einem geringen Wirtschaftlichkeitspotenzial berücksichtigt werden, prüft die Zuwendungsstelle die Rentabilität jedes Projekts über die nächsten 3 Jahre hinweg. Daher muss mit dem Antrag eine nachvollziehbare Kostenabschätzung eingereicht werden, die durch mindestens ein Vergleichsangebot oder konkrete Referenzprojekte belegt ist. Erfüllen die Anträge diese Grundvoraussetzung, werden sie nach einem regionalen Schlüssel priorisiert:

  1. Regionaler Bedarf: Entscheidend ist das Verhältnis von vorhandenem Pkw-Bestand zu den bereits öffentlich zugänglichen Ladepunkten im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Regionen mit deutlicher Unterversorgung rutschen in der Warteliste nach vorn.
  2. Zeitstempel: Erst wenn zwischen Anträgen aus derselben Region oder bei identischem Versorgungsgrad Gleichstand herrscht, entscheidet der Zeitpunkt der digitalen Einreichung im Antragssystem.

Richtlinien für den Projektstart in der Praxis

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist absolut förderschädlich. Als Beginn gilt bereits die Vergabe eines Lieferungs- oder Leistungsauftrags. Erst nach der offiziellen Genehmigung darf das beauftragte Fachpersonal mit der Installation beginnen. Alle Ausgaben müssen zudem zwingend innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit liegen und es muss eine regelmäßige Berichterstattung an den Projektträger erfolgen.

Mit den Arbeiten darf erst nach der offiziellen Bewilligung des Förderantrags begonnen werden. Bereits die Vergabe eines Liefer- oder Leistungsauftrags gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und führt zum Ausschluss der Förderung. Zudem müssen alle Ausgaben zwingend innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit liegen. Ferner darf die Installation nur von Fachpersonal erfolgen und regelmäßige Berichterstattung ist verpflichtend.

Quellen / Weiterlesen

Bayern fördert öffentlich zugängliche Lader mit bis zu 25.000 Euro | Electrive
1. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029 | Bayern Innovativ
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029 | Bayern Innovativ
„Zukunft Laden – Fördermöglichkeiten und regulatorischer Rahmen für Ladeinfrastruktur“ | Webinar
Bildquelle: CCNullMarco Verch
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Prof. Dr. Johann Nagengast
Nach Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre und Promotion zum Thema „Outsourcing von Dienstleistungen“ an der Universität Regensburg war Johann Nagengast in verschiedenen internationalen Unternehmen in führenden Positionen tätig. Seit 2001 ist er Professor für Internationales Management und Project Management an der Technischen Hochschule Deggendorf. Als Trainer, Coach und Berater ist er intensiv in verschiedenen internationalen Projekten tätig. Seine Schwerpunkte liegen in der praxisnahen und pragmatischen Vermittlung und unternehmensspezifischen Anwendung aller Aspekte des Projektmanagements.

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