Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) schließt eine wichtige Lücke beim Ausbau der Elektromobilität in Deutschland. Mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro unterstützt das Programm gezielt private Stellplätze an Mehrparteienhäusern. Dies ermöglicht Besitzern und Mietern den schnellen, kostengünstigen Zugang zu eigenen Lademöglichkeiten direkt am Wohnort. Wohnungseigentümergemeinschaften, Privatvermieter und Wohnungsunternehmen erhalten durch Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz eine direkte wirtschaftliche Entlastung bei der Anschaffung von Wallboxen, dem Netzanschluss sowie den erforderlichen Tiefbauarbeiten.
Anträge können seit dem 15. April 2026 über die digitale Förderplattform für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern eingereicht werden, wobei die Fristen je nach Antragsgruppe bis Oktober oder November 2026 laufen. Weiterführendes Informationsmaterial, FAQ und Leitfäden erhalten Sie in den Quellenangaben.
Details zum BMV-Förderprogramm 2026
| Fördervolumen | Bis zu 500 Millionen Euro |
| Maximale Ladeleistung | 22 kW pro Ladepunkt |
| Mindestgröße des Projekts | Elektrifizierung von mindestens 6 Stellplätzen |
| Technische Auflage | Mindestens 20% Vorverkabelung aller vorhandenen Stellplätze |
| Förderhöhe ohne Wallbox | Maximal 1.300 Euro pro Stellplatz |
| Förderhöhe mit Wallbox | Maximal 1.500 Euro pro Stellplatz |
| Förderhöhe für bidirektionales Laden | Maximal 2.000 Euro pro Stellplatz |
| Antragsstart | 15. April 2026 |
| Antragsfrist (WEG, KMU, Vermieter) | bis 10. November 2026 (Direktbearbeitung nach Eingang) |
| Antragsfrist (Wohnungsunternehmen) | bis 15. Oktober 2026 (Wettbewerbliches Verfahren) |
| Projektträger und Portal | PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) |
| Fachliche Unterstützung | Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH) |
Einordnung: Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Das Förderprogramm für Mehrparteienhäuser ist dabei kein isoliertes Projekt, sondern ist die konkrete Umsetzung von Maßnahme 3 des neuen „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“. Dieser strategische Rahmen wurde vom Bundeskabinett beschlossen und durch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf der vierten Ladeinfrastruktur-Konferenz des BMV in Berlin vor rund 500 Teilnehmern offiziell vorgestellt.
Der Masterplan umfasst insgesamt 41 spezifische Maßnahmen. Ziel ist es, die Investitions-, Genehmigungs- und Nutzungsbedingungen für Ladeinfrastruktur in Deutschland zu verbessern. Neben dem privaten Wohnungsbestand adressiert das Strategiepapier auch neue Förderprogramme für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen sowie in gewerblichen Depots. Weitere Schwerpunkte des Masterplans sind die Stärkung des Wettbewerbs beim Ladeangebot, eine höhere Transparenz bei den Ladepreisen, die optimierte Integration der Ladepunkte in das Stromnetz sowie die Förderung von Innovationen wie dem bidirektionalen Laden.
Zielgruppe und Struktur der Förderaufrufe
Das mit 500 Millionen Euro dotierte Programm richtet sich an den privaten Gebäudebestand, der in Deutschland rund 21 Millionen Wohnungen und fast 9 Millionen Stellplätze umfasst. Um den unterschiedlichen Eigentümerstrukturen gerecht zu werden, ist das Programm in drei parallel laufende Förderaufrufe für verschiedene Antragsberechtigte unterteilt:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand
„Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. […] Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“ – Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder
Fristen des Antrags
Die Abwicklung der Projekte unterscheidet sich nach der Art der Antragsteller. Für die ersten beiden Gruppen (WEGs, KMUs und Privatvermieter) erfolgt die Bearbeitung direkt nach dem chronologischen Eingang der Anträge. Nach der Bewilligung wird die Förderung als fester Zuschuss (Festbetrag) ausgezahlt. Die Antragsfrist endet hier am 10. November 2026. Für große Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften gilt hingegen ein wettbewerbliches Verfahren. Hierfür müssen die Anträge in dieser Kategorie bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden; die Bewilligung erfolgt gesammelt nach dem Ende des Auswahlverfahrens.
Technische Mindestbedingungen
Darüber hinaus ist das Förderprogramm an strikte technische Mindestanforderungen gekoppelt, um eine systematische und zukunftssichere Elektrifizierung ganzer Gebäude zu gewährleisten:
- Mindestanzahl: Es müssen zwingend mindestens 6 Stellplätze in oder an dem betroffenen Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.
- Vorverkabelung: Eine Grundbedingung für die Auszahlung der Fördermittel ist, dass mindestens 20% der insgesamt am Gebäude vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden müssen.
- Leistungsbegrenzung: Die maximale Ladeleistung ist auf 22 kW pro Ladepunkt gedeckelt.
Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz
Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss pro Stellplatz gewährt und ist je nach technischer Ausstattung in 3 Stufen gestaffelt:
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- Maximal 1.300 € je Stellplatz für den reinen Netzanschluss, notwendige Baumaßnahmen und die technische Ausrüstung (Vorverkabelung ohne Ladesäule).
- Maximal 1.500 € je Stellplatz, wenn zusätzlich eine betriebsbereite Wallbox installiert wird.
- Maximal 2.000 € je Stellplatz für die Errichtung eines Ladepunkts, der das bidirektionale Laden technisch unterstützt.
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Ablauf der Antragstellung und Hilfestellungen
Der gesamte Beantragungs- und Verwendungsnachweisprozess wird digital über die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Projektträger abgewickelt. Die offizielle Antragstellung ist seit dem 15. April 2026 freigeschaltet. Für die Antragsteller stellt der Projektträger spezifische Dokumente und Hilfsmittel zur Verfügung. Neben den offiziellen FAQ und dem Download der Informationsmaterialien ist eine detaillierte technische Anleitung zur Projektanlage im Rahmen der Antragstellung verfügbar, die Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren führt (siehe Quellen unten).
Zudem stellt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Vorbereitung von Eigentümerversammlungen den sogenannten „WEGweiser“ bereit. Hierbei handelt es sich um einen Praxisleitfaden, der sich speziell an Wohnungseigentümergemeinschaften richtet und den Weg von der ersten Beschlussfassung bis zur technischen Umsetzung im Gebäude erläutert.
Quellen / Weiterlesen
PDF: WEGweiser. Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus – ein Praxisleitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften | Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Bundesminister Schnieder stellt „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ vor | NOW GmbH
Laden im Mehrparteienhaus – Bundesförderung einfach nutzen | PricewaterhouseCoopers GmbH
Förderplattform für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern | Antrags-Portal
FAQ und Download aller Informationsmaterialien zum Förderprogramm | PricewaterhouseCoopers GmbH
Anleitung zur Projektanlage im Rahmen der Antragstellung | PricewaterhouseCoopers GmbH
Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern | BMV
Bildquelle: CCNull – Marco Verch


