Laut eines Urteils des Landgerichts Stuttgart muss ein Senec-Händler die komplette Photovoltaikanlage inklusive Senec-Speicher zurücknehmen. Das Gericht wertete Leistungsdrosselungen des Speichers sowie die potenzielle Brandgefahr als Sicherheits- und Sachmängel und verurteile den Händler zur Rücknahme der PV-Anlage. Zudem musste er eine Schadenersatzzahlung von 16.735,26 € leisten. Vertreten wurde der Geschädigte von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die betroffenen Verbrauchern rechtliche Unterstützung und eine kostenlose Online-Ersteinschätzung anbietet.
Senec-Skandale seit 2022
Seit 2022 gibt es regelmäßig Berichte über Brände und technische Probleme bei Senec-Stromspeichern. Dabei zogen die Skandale immer größere Kreise und immer wieder wurden Sicherheitsrisiken und Leistungseinschränkungen bekannt. Im März 2022 schaltete Senec wegen Brandgefahr 60.000 Speicher ab, im August 2023 führten Brände in Niedersachsen und Bayern zur Reduzierung der Speicherkapazität auf 70% und im November 2023 kündigte Senec den Austausch der betroffenen Batteriemodule an. Im Jahr 2024 bestätigt dann das erste verbraucherfreundliche Urteil, dass Kunden Rechte auf Rücktritt oder Rückzahlung haben.
Zuvor mussten viele Verbraucher nachträgliche Leistungsreduktionen hinnehmen, die ihre Geräte erheblich einschränken. Wie das Urteil des LG Stuttgart erneut zeigt, ist diese Praxis rechtswidrig.
Leistungsdrosselung des Speichers gilt als Sachmangel
Der Kläger kaufte eine Photovoltaikanlage mit 20 Modulen (7,5 kWp) und einem Senec Home V3 Hybrid Duo Stromspeicher (5,0 kWh). Aufgrund von Bränden in anderen Speichern kam es bundesweit zu nachträglichen Kapazitätsdrosselungen, wodurch die Geräte ihre ursprüngliche Leistungsfähigkeit einbüßten: Die Entladeleistung verringerte sich von 3.750 W auf 960 W, die Beladeleistung von 1.825 W auf 920 W.
Das Gericht bewertete dies als erheblichen Sachmangel, da der Solarstromspeicher nicht mehr die vertraglich zugesicherte Leistung erbringt. Die Beklagte argumentierte, es handele sich um eine „Sicherheitsmaßnahme“, jedoch sah das Gericht hierin eine unzulässige Einschränkung des Leistungsversprechens. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass Montagefehler (wie beschädigte Dachziegel und Wassereintritt) sowie die bekannte Brandgefahr der Batterien weitere schwerwiegende Mängel darstellen. Der Händler wurde zur vollständigen Rücknahme der Anlage und zur Rückzahlung von 16.735,26 € an den Kläger verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch ist eine Berufung möglich.
Senec-Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Verfahren
Es ist anzunehmen, dass das Urteil des LG Stuttgart eine Präzedenzwirkung für viele zukünftige Verbraucherfälle haben wird. Nicht nur das Stuttgarter Landegericht bewertete die Leistungsdrosselung als Sachmangel, sondern auch das Landgericht Bielefeld hat dies in einem Urteil vom 23. Januar 2025 bestätigt.
Sollten Sie einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzen, dann können Sie folgende Rechtsansprüche geltend machen:
- Kaufvertragsrücktritt wegen Mangelhaftigkeit des Speichers.
- Kaufpreisrückzahlung gegen Rückgabe des Geräts.
- Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die Leistungseinschränkung.
- Kaufpreisminderung aufgrund der erheblichen Nutzungseinschränkung.
Quellen / Weiterlesen
Senec-Skandal: Händler muss mangelhaften Stromspeicher zurücknehmen | D. Stoll & Sauer
Bildquelle: © SENEC