Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftigen Grund untersagen dürfen. Des Weiteren hieß es, dass das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien schwerer wiege als starre Vereinssatzungen. Denn laut der Deutschen Umwelthilfe sind Balkonkraftwerke ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Zukunft – und das auch in Kleingärten.
Die Ausgangslage: Familie installiert PV-Anlage in Kleingarten
Laut Berichten zufolge installierte Familie Wiesner aus Wittenberg in Sachsen-Anhalt auf der Laube ihres Kleingartens ein Balkonkraftwerk. Dieses sollte Strom für den Rasenmäher, den Kühlschrank und das Licht erzeugen und bereitstellen. Schnell erkannten andere Pächter, welchen Nutzen eine solche Anlage für den Geldbeutel und die Umwelt haben kann und zogen nach. Dies missfiel der Vereinsleitung und forderte alle Pächter dazu auf, die Balkonkraftwerke wieder zu entfernen. Doch die Pächter sahen das anders und weigerten sich, auch das Landgericht war anderer Meinung als die Vereinsleitung. Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied demnach zugunsten der PV-Anlagen-Betreiber:
„Vereine dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten. Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiegt schwerer als starre Vereinssatzungen.“
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig
Momentan ist das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, daher hat der Verein die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Nichtsdestotrotz sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den gerichtlichen Beschluss als eindeutiges Signal für die Energiewende. Dies sei der richtige Weg und ein bedeutender Schritt nach vorne. Das Landgericht positioniert sich somit unmissverständlich und betont, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftigen Grund verbieten können.
Verbot von Balkonkraftwerken von Vereinen nicht ohne triftigen Grund möglich
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zitiert Rechtsanwalt Sebastian Lange, der die Kleingärtner vertrat: „Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade.“ Weiter hieß es, dass die Satzungshoheit dort ende, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau erneuerbarer Energien berührt würden. Demzufolge betrachtet das Gericht es als rechtswidrig, Balkonkraftwerke pauschal zu untersagen. Denn auch Kleingärtner haben das Recht, ihre Gärten im Rahmen der Regelungen für den Klimaschutz zu nutzen.
Die DUH-Bundesgeschäftsführerin, Barbara Metz, weist darauf hin, dass „Vereine nicht länger mit starren Regeln verhindern können, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen“. Die Energiewende und Nutzung erneuerbarer Energien zu blockieren, sei nicht tragbar und akzeptabel. Vielmehr sei es notwendig, das Interesse an einer nachhaltigen Zukunft weiter zu stärken und die Menschen bei der Wende zu unterstützen. „Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten.“ Metz verlangt zudem: „Wir fordern eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie diese überflüssig macht.“
Quellen / Weiterlesen
Kleingärtner dürfen im Garten Balkonkraftwerk betreiben | mdr
Bildquelle: CCNull – Marco Verch