Der Kauf eines Elektroautos rentiert sich nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, sondern bietet auch finanzielle Vorteile. Im Vergleich zu klassischen Verbrennern überzeugen Stromer neben geringeren Wartungs- und Haltungskosten auch mit einer Befreiung von der Kfz-Steuer. In Deutschland sind reine Elektroautos bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Nun plant die Bundesregierung auch für E-Autos in Unternehmen weitere Steueranreize zu schaffen. Das Bundesfinanzministerium möchte den Kauf von reinen Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich attraktiver machen. Bereits im ersten Jahr sollen Unternehmen den Kauf eines E-Autos zu 75 Prozent von der Steuer absetzen können.
75 Prozent von der Steuer absetzen
Unternehmen oder Gewerbetreibende, die ein neues betrieblich genutztes Elektroauto erwerben, können demzufolge im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Anschließend ließen sich im darauffolgenden Jahr noch 10 Prozent steuerlich absetzen; im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent. Daraufhin kann man im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften 2 Prozent absetzen. Jene Sonderregelungen sollen jedoch zeitlich begrenzt sein und gelten lediglich für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027.
Im Koalitionsvertrag wurden bisher nur vage Angaben zu diesem Entschluss gemacht. Nun geht die Entscheidung jedoch einem Gesetzesentwurf hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ möchte die Bundesregierung Anreize für private Investitionen schaffen. Zudem leitete man den Entwurf an die anderen Ressorts weiter, die nun dazu Stellung beziehen können. Bislang benötigen die Pläne noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Finanzminister plant weitere Investitions-Booster
Darüber hinaus plant Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) weitere Investitions-Booster, die Unternehmen dazu befähigen, bewegliche Güter wie z.B. Maschinen dieses und nächstes Jahr mit jeweils maximal 30 Prozent von der Steuer abzusetzen. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch attraktive Steuerbedingungen mehr Investitionen anzuregen. Ab 2028 soll nach Ablauf des Boosters die Körperschaftssteuer von derzeit 15 Prozent sinken – auf 10 Prozent im Jahr 2032.
Diese Maßnahmen sollen Unternehmen langfristige Planungssicherheit in Deutschland geben und den Standort aufwerten. Außerdem möchte man den Steuersatz für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, senken, was wiederum mehr Spielraum für Investitionen schafft. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgebaut werden, um Unternehmen zu mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung anzuregen.
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Bildquelle: CCNull – Marco Verch