Energiewende: Die Ökopläne von Wirtschaftsminister Gabriel im Detail

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Energiewende-Ökopläne-Bundesregierung

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Bereits vier Wochen nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung legte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ein Eckpunktepapier für die Reformierung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) vor. Dieses Konzept sieht als ersten Schritt zum erfolgreichen Gelingen der Energiewende einen kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Durch Streichung und Kürzung von Fördersätzen und Boni soll dieses „EEG 2.0“ dafür sorgen, dass der durchschnittliche Ökostrom-Fördersatz von aktuell 17 Cent je Kilowattstunde bis 2015 auf 12 Cent sinkt. Nach den Vorstellungen Gabriels soll das neue Gesetz am 1. August 2014 in Kraft treten.

Erhöhung des Ökostrom-Anteils auf 45%

Maßgebliches Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende bleibt den Ökostrom-Anteil im Stromnetz auf 45 Prozent im Jahr 2025 zu erhöhen und den Anstieg der Stromkosten zu bremsen. Um die Kosteneffizienz beim Ausbau sicherzustellen sollen mit dem neuen EEG mehr Wettbewerb gefördert, Fördersätze reduziert und Grenzen für den Ausbau gesetzt werden. So soll spätestens ab 2017 die Förderhöhe für Ökostrom mittels Ausschreibungen im Wettbewerb ermittelt werden. Um bis dahin eine bessere Integration in den Strommarkt zu erzielen wird die gleitende Marktprämie für Anlagenbetreiber verpflichtend. Über eine stufenweise Reduzierung der Bagatellgrenzen muss der Strom aus den Öko-Anlagen ab Inkrafttreten des Gesetzes direkt vermarktet werden. Weiter wird die Grünstromprivilegierung bei der Einspeisung ins Stromnetz zum Gelingen der Energiewende gestrichen.

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Technologiespezifischer Ansatz zur Festlegung der Förderhöhen

Für die Festlegung der Fördersätze und der Ausbaugrenzen wird ein technologiespezifischer Ansatz gewählt. Hierdurch verspricht sich die Bundesregierung für die Energiewende eine Fokussierung auf effizientere und günstigere Technologien. Während sich bei Wasserkraft und Geothermie, auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung, bei der Förderung kaum etwas ändern wird, ist bei allen anderen Technologien mit erheblichen Änderungen zu rechnen.

Der Ausbau der Solarenergie soll auf 2,5 GWh pro Jahr begrenzt werden. Dies entspricht einer weiteren Absenkung des Korridors, als in der PV-Novelle 2012 festgelegt wurde. Die Bundesregierung betont aber, dass sich die Ausgestaltung des in der PV-Novelle integrierten Degressionsmodells, über Zubau abhängiger Steuerung („atmender Deckel“), für die Ziele der Energiewende bewährt hat. Im reformierten Gesetz wird die Förderung zudem eng mit den Änderungen des Eigenverbrauchs abgestimmt. Das heißt, dass auch die Eigenstromproduktion von Photovoltaikanlagen an der EEG-Umlage beteiligt werden soll, um die Kosten der Energiewende breiter zu verlagern.

Streichungen bei Windkraftanlagen

Bei der Windkraft wird zwischen Standorten auf See oder im Binnenland unterschieden. Im Rahmen der Energiewende soll der Ausbau von Offshore-Anlagen bis 2020 auf insgesamt 6,5 GWh begrenzt werden. Bei Anlagen auf dem Land wird die Förderung deutlicher gekürzt. Neben der Streichung des Repowering-Bonus gehört dazu bestehende Überforderungen an windreichen Standorten abzubauen. Der Korridor von 2,5 GWh pro Jahr entspricht in etwa der Obergrenze, die beim Ausbau der Windkraft im Binnenland bisher realisiert wurden. Dahingegen soll sich die Energiegewinnung aus Biomasse auf die Verwertung von Abfall- und Reststoffen konzentrieren. Mit einem angestrebten Ausbau von 100 GWh pro Jahr spielt diese Technologie somit in Gabriels Plänen zur Energiewende nur noch eine untergeordnete Rolle.

Kritik an dem Konzept zur Energiewende

Obwohl das Konzept für das EEG 2.0, als ersten Baustein zur erfolgreichen Energiewende, noch sehr vage in den Details bleibt, mangelt es nicht an Kritik der Interessenverbände. So empfindet der Bundesverband Solarwirtschaft die Übertragung der EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch als Bestrafung von Solaranlagen-Betreibern, die das Stromnetz eigentlich entlasten und so ihren Beitrag an der Energiewende leisten. Auch die Oppositionsparteien kritisieren den Entwurf. So bemängelt etwa Anton Hofreiter, Grünen-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, dass die Politik von Schwarz-Rot der schmutzigen Kohle und nicht der Energiewende dient.

Bildquelle: © Uwe Schlick / pixelio – www.pixelio.de

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

1 Kommentar

  1. Hallo, bitte überarbeiten sie mal ihren Artikel hinsichtlich der verwendeten physikalischen Einheiten. Wenn sie den Unterschied zwischen Leistung und Arbeit nicht kennen, sollten sie jemanden fragen, der sich damit auskennt. Ansonsten hätte der Artikel nämlich durchaus Inormatitionspotential. 😉

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