Die Bundesregierung bietet 2026 neue Anreize für den Kauf eines Elektroautos und möchte dadurch die Elektromobilität in Deutschland weiter vorantreiben. Mit einem Gesamtbudget von drei Milliarden Euro zielt das neue Förderprogramm insbesondere auf Privatpersonen ab. Jedoch ist die Förderung sozial gestaffelt und unterstützt gezielt für Haushalte mit geringerem Einkommen sowie Familien mit Kindern. Die Anträge können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal einreichen, wohingegen Neuzulassungen bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Neben reinen Elektrofahrzeugen bleiben auch Plug-in-Hybride unter strengeren Vorgaben förderfähig, um den Umstieg auf eine klimaneutrale Mobilität wirksam zu gestalten.
Damit Sie bei der Beantragung der Kaufprämie keine wichtigen Dokumente oder Fristen vergessen, haben wir alle Details zusammengefasst. Hier können Sie die Checkliste zur E-Auto-Förderung 2026 als PDF herunterladen.
Eckdaten und Zeitplan der Förderung
Die Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der unter anderem durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert wird. Das Budget ist für den Zeitraum von 2026 bis 2029 vorgesehen und soll die Anschaffung von rund 800.000 Elektrofahrzeugen unterstützt werden.
Obwohl das Online-Portal für die Antragstellung erst im Mai 2026 verfügbar ist, gilt für die Förderfähigkeit das Datum der Neuzulassung. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden, können somit rückwirkend eine Prämie erhalten. Zudem muss der Antrag spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden. Bei langen Lieferzeiten zum Jahresende kann sich die Auszahlung somit in das Folgejahr verschieben.
Voraussetzung: Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die ein Fahrzeug kaufen oder leasen. Sowohl für den Kauf als auch das Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Somit möchte man verhindern, dass geförderte Elektroautos kurzfristig mit Gewinn weiterverkauft werden. Darüber hinaus ist die staatliche Unterstützung an strikte soziale Kriterien gebunden. Förderberechtigt sind nur Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 €. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind, gedeckelt auf insgesamt zwei Kinder (maximal 90.000 €).
E-Auto-Prämie 2026 ‒ Wie hoch ist Förderung?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Einkommen und der Haushaltsgröße. Dementsprechend beträgt die Basisförderung 3.000 € für BEV und 1.500 € für PHEV. Die Einkommensgrenze von 80.000 € orientiert sich am Medianeinkommen von Neuwagenkäufern, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
| Fahrzeugtyp | Max. Förderung (Einkommen < 45.000 € + 2 Kinder) |
|---|---|
| Vollelektrisch (BEV) | 6.000 € |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | 4.500 € |
Haushalte mit einem Einkommen zwischen 45.001 und 60.000 € erhalten einen Bonus von 1.000 € auf die Basisrate. Falls das Einkommen unter 45.000 € liegt, erhöht sich dieser Bonus auf insgesamt 2.000 €. Des Weiteren kommen pro Kind (max. 2) kommen jeweils 500 € hinzu. Außerdem wird auch Leasing mit derselben sozialen Staffelung und identischen Fördersätzen unterstützt.
Tabelle: Übersicht zur sozialen Staffelung der E-Auto-Prämie 2026
| Haushaltsjahreseinkommen | Ohne Kinder | Mit 1 Kind | Mit 2+ Kindern | |
|---|---|---|---|---|
|
Vollelektrisch (BEV)
|
Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 – 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € | |
| 60.001 – 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € | |
| 80.001 – 85.000 € | – | 3.500 € | 4.000 € | |
| 85.001 – 90.000 € | – | – | 4.000 € | |
|
Plug-in-Hybrid (PHEV)
|
Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 – 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € | |
| 60.001 – 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € | |
| 80.001 – 85.000 € | – | 2.000 € | 2.500 € | |
| 85.001 – 90.000 € | – | – | 2.500 € | |
Wie wird das Einkommen nachgewiesen?
Als Bemessungsgrundlage dient hierbei der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Jahre alt sein dürfen. Für unverheiratete Paare in eheähnlichen Gemeinschaften werden die Einkommen beider Partner addiert, sofern keine gemeinsame Veranlagung vorliegt. Personen ohne Steuererklärung, wie etwa Rentner, können alternativ Rentenbezugsbescheinigungen sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte als Nachweise einreichen.
Förderfähige Fahrzeugtypen ‒ Welche E-Autos werden gefördert?
Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden und Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 sind:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenautos (FCEV).
- Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie bis zum 30. Juni 2027 einen CO2-Ausstoß von maximal 60 g/km aufweisen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Ab Juli 2027 ist eine Anpassung der Kriterien für Hybride an die Realemissionen im Betrieb vorgesehen. Eine Beschränkung auf in der EU produzierte Fahrzeuge besteht aktuell nicht, wobei die Bundesregierung die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen prüft und Verbraucher rechtzeitig informieren wird.
Welche Dokumente benötigt man für den Antrag zur E-Auto-Prämie 2026?
Das Verfahren ist einstufig nach der Zulassung konzipiert, was den bürokratischen Aufwand im Vergleich zu früheren Programmen reduziert. Die Identifizierung erfolgt zwingend über die BundID mittels ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion (eID).
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre beider Partner im Haushalt.
- Der Kindergeldnachweis der Familienkasse.
- EU-Konformitätsbescheinigung (bei PHEV/REEV).
- Identifizierung erfolgt über BundID (z.B. mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis).
Quellen / Weiterlesen
Bildquelle: KI generiert


