Bis zu 6.000 € E-Auto-Prämie: Alle Details zur Förderung 2026

E-Auto-Förderung 2026 ‒ so sichern Sie sich 2026 bis zu 6.000 € Prämie für Ihr neues Elektroauto. Alle Details und Bedingungen.

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Wer 2026 ein neues Elektroauto kauft, kann rückwirkend von einer staatlichen Förderung bis zu 6.000 € profitieren. Nachdem die Förderungen für Elektroautos Ende 2023 abrupt eingestellt wurden, brachte die Bundesregierung nun Anfang 2026 die staatliche Kaufprämie für Elektroautos zurück. Das neue Programm ist dabei mit 3 Milliarden Euro dotiert und soll bis 2029 rund 800.000 Fahrzeuge fördern. Im Gegensatz zu früheren Programmen ist die Unterstützung sozial gestaffelt, sodass Haushalte mit geringerem Einkommen und Kindern die maximale Summe von 6.000 € erreichen können.

Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Dieser Rahmen verschiebt sich pro Kind um 5.000 € nach oben, ist jedoch bei maximal zwei Kindern gedeckelt. Die absolute Obergrenze liegt somit bei 90.000 € Haushaltseinkommen. Die Basisprämie für reine Elektroautos liegt bei 3.000 €, während für Plug-in-Hybride unter Einhaltung spezifischer Effizienzvorgaben 1.500 € vorgesehen sind. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend für alle Neuzulassungen seit Jahresbeginn gestellt werden.

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Details zur E-Auto-Prämie 2026 bis 6.000 €

  • Fördervolumen: 3 Milliarden € für ca. 800.000 Fahrzeuge bis zum Jahr 2029.
  • Maximale Prämie: Max. 6.000 € für E-Autos (BEV) bei 2 Kindern und Einkommen unter 45.000 €.
  • Einkommensgrenzen: 80.000 € zvE (+ 5.000 € pro Kind, max. 90.000 €).
  • Soziale Staffelung: 3.000 € Basis + Sozialbonus (+1.000 € bis 60k € zvE/+2.000 € bis 45k € zvE).
  • Familienbonus: Zusätzlich 500 € pro Kind (maximal 1.000 € für zwei Kinder).
  • Plug-in-Hybride: 1.500 € Förderung bei min. 80 km Reichweite (WLTP) oder max. 60 g CO2/km.
  • Haltedauer: 36 Monate verpflichtende Mindestzulassung (Antragsteller); sonst Rückforderung.
  • Antragstellung: Rückwirkend ab 01.01.2026 möglich; Antragstellung ab Mai 2026.

Wer erhält die E-Auto-Prämie? ‒ Einkommensgrenzen im Detail

Allerdings ist der Anspruch auf staatliche Förderung an das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE) gebunden, wobei der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide maßgeblich ist. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 €, wobei sich dieser Rahmen pro Kind um jeweils 5.000 € nach oben verschiebt. Dieser Spielraum ist jedoch für Familien gedeckelt, denn berücksichtigt werden maximal zwei Kinder unter 18 Jahren. Folglich ergibt sich für Haushalte mit Kindern eine maximale Einkommensobergrenze von 90.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE). Wer jedoch über diesen Werten liegt, erhält keine Förderung. Kurzum: Ein zvE von 80.000 € entspricht bei kinderlosen Paaren etwa einem monatlichen Haushalts-Nettoeinkommen von 5.400 €.

Die soziale Staffelung der Fördersummen

Innerhalb der Einkommensgrenzen entscheidet die Höhe des Verdienstes über die konkrete Auszahlung. Die Basisprämie für reine Elektroautos (BEV) beträgt 3.000 €. Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zusätzliche Sozialboni:

    • + 1.000 € bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 60.000 €.
    • + 2.000 € bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 45.000 €.

Zusätzlich zur einkommensabhängigen Förderung gewährt der Staat einen Familienbonus von 500 € pro Kind. Auch hier liegt die Grenze bei zwei Kindern (maximal 1.000 € Zusatzförderung). Ein Haushalt mit einem Einkommen unter 45.000 € und zwei Kindern erreicht somit die maximale Fördersumme von 6.000 € für ein vollelektrisches Fahrzeug.

Beispiel für eine Familie mit Median-Einkommen und 2 Kindern

Das Medianeinkommen liegt für eine vierköpfige Familie in Deutschland im Jahr 2026 bei einem monatlichen Brutto-Haushaltseinkommen von etwa 5.800 €. Nach Abzug der Sozialabgaben, Werbungskosten und der geltenden Freibeträge (z.B. Grundfreibetrag von 12.348 € pro Person) ergibt sich daraus ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von ca. 54.000 €. Die Förderunghöhe setzt sich für diesen Haushalt wie folgt zusammen:

Förderkomponente Betrag Voraussetzung
Basisförderung 3.000 € Kauf eines reinen Elektroautos (BEV)
Sozialbonus + 1.000 € zvE des Haushalts unter 60.000 €
Familienbonus für 2 Kinder + 1.000 € Zwei Kinder im Haushalt (je 500 €)
Gesamtauszahlung 5.000 € Überweisung durch das BAFA

In diesem realistischen Szenario unterschreitet die Familie deutlich die 60.000-Euro-Grenze des zu versteuernden Einkommens und sichert sich somit eine Gesamtförderung von 5.000 €. Um die maximale Prämie von 6.000 € zu erhalten, müsste das zvE durch weitere Abzüge oder ein geringeres Bruttoeinkommen unter die Marke von 45.000 € fallen.

Plug-in-Hybride: Basisförderung von 1.500 €

Anders als bei früheren Förderprogrammen sind Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) wieder Teil der staatlichen Unterstützung, sofern sie nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Basisförderung beträgt hier einheitlich 1.500 €. Um die Prämie zu erhalten, muss das Fahrzeug jedoch eine der beiden folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllen:

  • Elektrische Reichweite: Mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite nach WLTP-Standard.
  • Emissionen: Ein maximaler CO2-Ausstoß von 60 Gramm pro Kilometer.

Diese Kriterien gelten für Zulassungen bis zum 30. Juni 2027. Danach plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Richtlinien, die sich stärker am realen Kraftstoffverbrauch im Fahrbetrieb orientieren soll.

Sonderregelungen: Leasing, Haltefristen und Fahrzeugwahl

Für die Inanspruchnahme der Prämie gelten klare Rahmenbedingungen bezüglich der Fahrzeugart und der vertraglichen Gestaltung. Anders als in früheren Förderperioden verzichtet die Bundesregierung 2026 auf eine Preisobergrenze (Nettolistenpreis). Die Förderung ist somit für alle Neufahrzeuge der Klasse M1 (PKW) zugänglich, unabhängig davon, ob es sich um ein Kompaktmodell oder ein Oberklassefahrzeug handelt – ausschlaggebend bleibt allein das Erreichen der Einkommensgrenzen.

Besonderheiten bei Leasingverträgen

Die staatliche Unterstützung gilt gleichermaßen für Kauf und Leasing, ist jedoch an die Dauer der Fahrzeugnutzung gekoppelt. Um die volle Prämie zu erhalten, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten aufweisen. Sollte die Vertragslaufzeit kürzer ausfallen, reduziert sich die Förderung wie folgt:

  • Laufzeit 12 bis 23 Monate: Die Auszahlung sinkt auf 50 % der jeweiligen Fördersumme.
  • Laufzeit ab 24 Monaten: Es wird die volle Prämie ausgezahlt.

Achtung Rückforderungen möglich! Unabhängig von der Leasingdauer muss das Fahrzeug nach der Erstzulassung für mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer), um eine Rückforderung der Prämie zu vermeiden. Bei Leasingverträgen unter 36 Monaten muss das Fahrzeug also nach Ende der Leasinglaufzeit übernommen oder die Haltedauer anderweitig erfüllt werden.

Antragsverfahren für die E-Auto-Förderung 2026 ‒ so beantragen Sie die Prämie!

Obwohl die Förderung rückwirkend für alle Neuzulassungen ab Januar 2026 gilt, wird das Online-Portal zur Antragstellung voraussichtlich erst im Mai 2026 freigeschaltet. Für den Antrag müssen neben dem Kauf- oder Leasingvertrag und der Zulassungsbescheinigung auch die zwei aktuellsten Steuerbescheide (nicht älter als 3 Jahre) eingereicht werden, um die Einhaltung der Einkommensgrenzen nachzuweisen.

Nachweise und Antragsunterlagen: Das wird benötigt

Da die Förderhöhe an das Einkommen gekoppelt ist, verlangt das BAFA für den Antrag im Mai 2026 detaillierte Nachweise. Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens (zvE) aus den 2 aktuellsten Steuerbescheiden.

Notwendige Dokumente für den Online-Antrag der E-Auto-Förderung 2026:

  • Einkommenssteuerbescheide: Die Bescheide der letzten 2 Jahre (in der Regel 2023 und 2024, falls 2025 noch nicht vorliegt). Die Bescheide dürfen maximal 3 Jahre alt sein.
  • Fahrzeugunterlagen: Eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), um die Erstzulassung auf den Antragsteller ab dem 1. Januar 2026 nachzuweisen.
  • Identitätsnachweis: Zur Beschleunigung des Verfahrens wird die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (AusweisApp) empfohlen.
  • Nachweise für Kinder: Geburtsurkunden oder eine aktuelle Meldebescheinigung für im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren, um den Familienbonus und die erhöhte Einkommensgrenze zu belegen.

Sonderfall Rentner: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und daher keine Bescheide besitzt, kann stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über etwaige weitere Einkünfte (z.B. aus Vermietung oder Kapitalanlagen) einreichen.

Alternative Gebrauchtwagenkauf: Chancen und Risiken

Wer trotz der neuen Prämie keinen Neuwagen finanzieren möchte oder kann, findet derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge attraktive Bedingungen. Da die staatliche Förderung ausschließlich für Neuzulassungen gilt, ist der Preisdruck auf gebrauchte Elektroautos massiv gestiegen, daher werden Elektroautos 2026 günstiger. Ein dreijähriges E-Auto behält im Durchschnitt nur noch etwa 50% seines ursprünglichen Listenpreises, was den Einstieg in die Elektromobilität bereits für unter 20.000 € möglich macht.

Beim Kauf eines Gebrauchten ist jedoch Vorsicht geboten: Da die Batterie das Herzstück und zugleich das teuerste Bauteil ist, sollte man unbedingt auf einen unabhängigen „State of Health“, den sogenannten SoH-Test für Elektroauto-Batterie bestehen, der die tatsächliche Restkapazität bestätigt. Weitere Tipps zum Kauf von gebrauchten Elektroautos erhalten Sie in unserem Beitrag „TÜV-Tipps für den Kauf gebrauchter E-Autos“.

Quellen / Weiterlesen

Das sind die Details zur Elektroauto-Förderung | Springer Professional
Kaufförderung für E-Autos | Bundesregierung
E-Auto-Prämie 2026: So sichern Sie sich bis zu 6.000 Euro | Verbraucherzentrale
Bis zu 6.000 Euro Kauf- und Leasingprämie für Dein neues E-Auto | Finanztip
Kostenvergleich: Elektroauto, Plug-in-Hybrid, Benziner oder Diesel. Was ist günstiger? | ADAC
Bildquelle: CCNullMarco Verch
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Ajaz Shah
Ajaz Shah ist seit 2010 im Bereich der erneuerbaren Energien in der Projektfinanzierung und dem Projekmanagement für verschiedene Unternehmen tätig. Er arbeitete an Solar- und Windprojekten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 MW in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Tschechien und Frankreich mit. Daneben ist er freiberuflich im Online Marketing tätig. Ajaz hat zusammen mit Stephan Hiller energyload.eu im Oktober 2013 initiiert.

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