Der Bundestag verlängerte für reine Elektroautos die Kfz-Steuerbefreiung. Wer bis Ende 2030 erstmals ein Elektrofahrzeug zulässt, bleibt für bis zu zehn Jahre von der Steuer befreit, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Zudem ist die Regelung Bestandteil eines größeren Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Neben der Steuerbefreiung wird die Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen auf 100.000 Euro ausgeweitet. Zusätzlich sieht das Paket neue Abschreibungsmodelle für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge vor. Ziel der Regelungen ist es, die derzeit stagnierende Nachfrage nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu stabilisieren.
Zehnjahresfrist und administrative Abwicklung
Die Neuregelung sieht vor, dass Elektroautos bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 (statt bisher 2025) steuerbefreit bleiben. Wichtig für die Planungssicherheit ist jedoch die geltende Ausschlussfrist. Demzufolge endet die Steuerfreiheit nun für alle Fahrzeuge spätestens am 31. Dezember 2035. Wer beispielsweise erst im Jahr 2030 umsteigt, profitiert somit nur noch für 5 Jahre von der Regelung. Die Befreiung gilt zudem nicht nur für Neuwagen, sondern auch für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Ferner wird die Abwicklung für bestehende Halter zusätzlich vereinfacht. Wer bereits ein E-Auto besitzt und bisher lediglich eine befristete Befreiung bis 2030 befristet hatte, erhält im Laufe des Jahres 2026 automatisch einen korrigierten Bescheid vom Zoll. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Werthaltigkeit durch Übertragbarkeit und Impulse für den gewerblichen Markt
Ein wesentlicher Faktor für den Gebrauchtwagenmarkt ist die Bindung der Steuerbefreiung an das Fahrzeug. Bei einem Halterwechsel bekommt der neue Besitzer den verbleibenden Zeitraum der Steuerfreiheit übertragen. Dies schützt den Wiederverkaufswert gebrauchter Elektroautos, weil der finanzielle Vorteil über die gesamte Laufzeit erhalten bleibt.
Parallel zur Kfz-Steuer schuf die Bundesregierung auch Anreize für Unternehmen. Im Zuge dessen steigt die Grenze für die pauschale 0,25-Prozent-Versteuerung auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis, um auch das Premium- und Familiensegment zu fördern. Zudem wurde eine sogenannte „Turboabschreibung“ eingeführt. Folglich können Unternehmen für neu angeschaffte E-Autos im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 75 Prozent geltend machen. Dies soll die Flottenumstellung beschleunigen und den Gebrauchtwagenmarkt mittelfristig mit Fahrzeugen stärken.
Darüber hinaus bereitet die Regierung ergänzend zur steuerlichen Entlastung eine neue Kaufprämie für Privatpersonen ab 2026 vor. Diese soll sozial gestaffelt sein und auf Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 80.000 Euro begrenzt (plus 5.000 Euro je Kind). Die Förderung besteht aus einer Basisförderung von 3.000 Euro, die durch einen Kinderbonus (+500 Euro/Kind) und einen Sozialzuschlag für Haushalte mit weniger als 3.000 Euro Nettoeinkommen auf bis zu 5.000 Euro steigen kann.
Politische Einordnung und Kaufprämie 2026
Die Koalition aus SPD und Union bezeichnete das Gesetz als notwendigen Anreiz für den frühzeitigen Umstieg. Die AfD stimmte als einzige Fraktion gegen die Vorlage und kritisierte die Steuermindereinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Der CDU-Abgeordnete Stefan Korbach nannte die Steuerminderung jedoch als verantwortbare Summe, weil sie den Einstieg in die Elektromobilität erleichtere und gleichzeitig die Autoindustrie stärke.
Während Branchenverbände wie der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden als Brückentechnologie begrüßen, fordern Umweltverbände weiterhin eine Fokussierung auf rein elektrische Antriebe. Auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung parallel für Lockerungen beim geplanten Verbrenner-Aus ab 2035 ein, um technologieoffene Lösungen zu ermöglichen.
Quellen / Weiterlesen
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – Gesetzesentwurf der Bundesregierung als PDF-Download | Bundestag
Mitteilung des Bundestags – Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos | Bundestag
Informationen zur Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge | Zoll
Die E-Auto-Förderung kommt 2026 zurück | ADAC
Was zur neuen Kauf- und Leasingprämie für E-Autos bekannt ist | Finanztip
Bildquelle: CCNull – Tim Reckmann

