Die Solarindustrie fühlt sich benachteiligt und zieht vor das Verfassungsgericht. Nach Veröffentlichung der aktuellen EEG-Novelle verstößt die Ökostrom-Abgabe nach ihrer Ansicht gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Hierdurch würden die Falschen belastet. Insbesondere die Industrie würde von der Finanzierung der Energiewende befreit werden, auf Kosten der privaten Haushalte und vom Kleingewerbe. Nur Kleinstanlagen sollen von der Ökostromabgabe befreit werden.
Verfassungsklage gegen die Ökostromreform
Aktuell haben die Verbraucherschützer und die Solarindustrie eine Verfassungsklage gegen die Ökostromreform angekündigt. Maßgeblich sind erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom für die Eigennutzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Dies teilten die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes und der Bundesverband Solarwirtschaft mit.
Viele Bereiche der Industrie werden von der Energiewende-Finanzierung befreit
Der BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten König kritisiert, dass große Teile der Industrie auch weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit würden. Es werden all diejenigen zur Kasse gebeten, die mit Solarstrom die Umwelt entlasten. Dies kann nicht Sinn und Zweck der Energiewende sein. Holger Krawinkel, Energieexperte der Verbraucherzentrale, bezeichnet eine Abgabe auf Solarstrom als völligen Unsinn. Immerhin sei die Eigenerzeugung ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Er kritisiert, dass die aktuellen Pläne der Regierung die Verbraucher ausbremsen, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen möchten.
Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf der neuen EEG-Novelle sieht vor, ab August den Eigenverbrauch von Solarstrom mit 50% der EEG-Umlage zu belasten. Nach Angaben des BSW entspricht dies etwa 3,1 Cent je Kilowattstunde. Noch schlimmer ist es für Mieter, die ihren Solarstrom direkt über das Dach ihres Vermieters beziehen. Diese müssen sogar die volle EEG-Umlage bezahlen. Von diesen Regelungen sind lediglich die Betreiber von Kleinstanlagen auf Eigenheimen ausgenommen. Der BSW macht jedoch deutlich, dass dieses Segment im letzten Jahr nur etwa ein Fünftel der neu installierten Leistung ausmache. Unter diesen Voraussetzungen ist ersichtlich, dass der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom in den allermeisten Fällen finanziell belastet wird.
Das Ziel des Energiewende-Gesetzes und die Verfassungsklage
Als vorrangiges Ziel des Energiewende-Gesetzes kann das Vorantreiben des Ausbaus erneuerbarer Energien bezeichnet werden. Gleichzeitig sollen die Kosten verursachungsgerecht auf die Lieferanten von klima- und umweltgefährdenden Strom verteilt werden. Der solare Eigenverbrauch dient dem Gesetzesziel und setzt die Energiewende praktisch um. Eine geplante EEG-Abgabe kann als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG gewertet werden. Ebenso kann die zum 01.08.2014 geplante Umsetzung der anteiligen, finanziellen Belastung von solaren Selbstversorgern verfassungsrechtlich gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG verstoßen. Immerhin soll der Eigenverbrauch der stromintensiven, verarbeitenden Industrie gleichzeitig von der EEG-Umlage befreit werden. Dies trifft auch dann zu, wenn die Industrie weiterhin den Strom aus fossilen Quellen deckt. Nicht nur Privathaushalte, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Solarstrom selbst nutzen, sollen dagegen zur Kasse gebeten werden. Insbesondere Verbraucher, die in eine saubere Photovoltaik-Stromerzeugung investieren möchten, werden auf diese Weise abgeschreckt.
Die modernen Photovoltaik-Anlagen verursachen kaum noch Mehrkosten für den Verbraucher, entlasten aber auf der anderen Seite erheblich die Umwelt. Mit einer Verfassungsklage soll die Verursachergerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende wieder hergestellt werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die solare Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Energiewende unter einer breiten Bürgerbeteiligung leistet. Nicht vergessen werden darf auch die ehedem gesunkene Förderung von Solarstrom. Dies hatte im letzten Jahr bereits dazu geführt, dass sich Solarstromanlagen nur noch rechnen, wenn sie auch für den Eigenbedarf produzieren können und somit den Strombezug von den öffentlichen Energieversorgern ersetzen. Verständlicherweise ist die Eigenstromerzeugung den Energieversorgern ein Dorn im Auge.
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