Hausbesitzer und Unternehmen müssen schon einige Investitionen hinnehmen, wenn Sie eine eigene Solaranlage betreiben möchten. Verständlicherweise spielen viele mit dem Gedanken, den gewonnenen Solarstrom kostengünstig selbst zu verwenden. Doch mittlerweile werden diesen Selbstversorgern immer mehr Steine in den Weg gelegt. Nicht nur dass aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung die Förderung für das Einspeisen des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz reduziert wurde, auch die geplante Umsetzung der Bundesregierung, die Selbstnutzung von Ökostrom mit einer EEG-Umlage von 40% zu belegen, sorgt für großes Unverständnis.
Die Bundesregierung strebt mit der Ökostromreform eine Gleichbehandlung an
Mitteilungen aus dem Bundestag zufolge soll im Rahmen der Ökostromreform selbsterzeugter Strom aus allen Quellen möglichst gleich behandelt werden. Zu diesem Zweck ist eine Umlage zur Förderung des Ökostroms vorgesehen, welche ungeachtet der Erzeugungsart 40% der EEG-Umlage betragen soll. Dies wurde aus Kreisen der Energieexperten aus dem Parlament bekannt. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat bereits darüber berichtet, dass eine solche Umlage in dieser Höhe für den erzeugten Ökostrom geplant sei.
Die Umlage betrifft Privatleute, Handwerksbetriebe und Industriekonzerne gleichermaßen
Für alle Ökostromproduzenten wie Privathaushalte, Handwerksbetriebe oder Industriekonzerne wären dies aktuell 2,5 Cent je Kilowattstunde. Auf diese Marge hätten sich der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel von der SPD und die Unterhändler der großen Koalition geeinigt, so die FAZ. Jedoch sollen diese neuen Regelungen nur für alle Neuanlagen gelten, die erst ab dem Jahr 2015 ans Netz gehen. Ursprünglich hatte die Koalition geplant, dass die Industrie als energieintensive Großverbraucher lediglich 15%, jedoch alle übrigen Verbraucher sogar 50% der EEG-Umlage für selbsterzeugten und verbrauchten Strom zahlen sollten.
Durch die Gleichbehandlung sitzen alle im selben Boot. So wird die Umlage auch die Kleinerzeuger und privaten Haushalte treffen. Hierzu gehören auch all diejenigen, die zum Beispiel eine Photovoltaikanlage auf einem Ein- und Zweifamilienhaus betreiben, wobei die Anlage weniger als 10 MWh leistet. Eigentlich sollten diese von der Umlage ausgenommen bleiben. Bisher sind alle entscheidungsrelevanten Fragen noch nicht beantwortet worden. Geplant ist, dass das Gesetz Ende Juni beschlossen werden soll.
Die EEG-Novelle und ihre Vergünstigungen
Das Bundeskabinett hatte am 07.05.2014 die bisher noch fehlenden Ausgleichsregelungen in der EEG-Novelle durch die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien beschlossen. Man rechnet damit, dass das neue EEG Anfang August in Kraft treten kann. Ausgangspunkt waren die Diskussionen der EU-Kommission über die bisherige Rabattregelung für stromintensive Unternehmen. So wurden den Unternehmen beispielsweise in den Jahren 2013 und 2014 angeblich unzulässige Rabatte gewährt. Momentan liegt hierzu eine Klage beim EuGH vor.
Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten wurde vorgeschlagen, die Vergütung für erneuerbare Energien bei langanhaltenden Phasen mit einer negativen Strompreisentwicklung komplett zu streichen. Die Eigenstromversorgung soll mit einer Umlage belegt werden. Andererseits soll die EEG-Förderung auch auf Anlagen in EU-Nachbarländern ausgeweitet werden. Schließlich soll es eine neue Verordnungsermächtigung für Industrieausnahmen geben. Unter dem Strich bringt die EEG-Novelle jedoch anstelle eines Klimaschutzes durch die Förderung erneuerbarer Energien eher einen Bestandsschutz für Kohlekraftwerke und statt stabiler Strompreise Mehrbelastungen für private Verbraucher und den Mittelstand. Leider ist es so, dass mit dem angestrebten Paragraphen-Dschungel der Wirtschaftsminister die erneuerbaren Energien mit einem ungewissen Ausgang in ein neues Planungsverfahren schickt.
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