Fernauslesbare Stromzähler dürfen in Anlagen die Energie produzieren eingesetzt werden und der Netzbetreiber darf nicht auf die Installation an eines Stromzählers an einem „zentralen Zählerplatz“ bestehen – Dies urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor wenigen Tagen (BGH EnVR 45/13). Fernauslesbare Zähler sind deutlich günstiger und somit hat das BGH der dezentralen Energiewende mit diesem Urteil Vorschub geleistet.
Die Bundesnetzagentur gab Lichtblick schon 2012 recht
Im konkreten Fall bestritten das Hamburger Ökostrom-Unternehmen Lichtblick und die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE einen jahrelangen Rechtsstreit. Lichtblick hatte Kunden aus dem Programm ZuhauseKraftwerk ein Blockheizkraftwerk mit integrierten, fernauslesbaren Zählern installiert. Diese fernauslesbaren Zähler senden Messdaten im 15-Minuten Takt. EWE beharrte auf die Installation eines zusätzlichen Stromzählers am zentralen Zählerplatz um eine Vor-Ort Ablesung durchführen zu können.
Der BGH gab in seinem Urteil der Firma Lichtblick recht, wie auch schon die Bundesnetzagentur im Jahr 2012. EWE wählte aber den Weg durch die Instanzen, scheiterte aber letztlich.
„ungefähr so als hätte die Post vor 20 Jahren versucht die Einführung von Emails zu verhindern“
In einer Pressemitteilung erklärte Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft von LichtBlick: „Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft. Was EWE und BDEW uns vorschreiben wollten, ist ungefähr so, als hätte die Post vor 20 Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens.“
Durch das Urteil kann die Integration von dezentralen Energieanlagen, wie z.B Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarstromspeicher deutlich günstiger und einfacher realisiert werden.
Lichtblick ist ein Vorreiter der dezentalen Energiewende
Erst vor wenigen Wochen verkündete Lichtblick eine Kooperation mit Tesla um die Heimspeicher „Powerwall“ von Tesla in Deutschland zu vertreiben. Auch in anderen Projekten zeigt das Unternehmen seine Vorreiterrolle in der dezentralen Energiewende. So wird unter der Marke „Schwarmstrom“ z.B. aus vielen kleinen Speichern eine „virtuelle Großbatterie“ geschaffen, ein Konzept, an dem u.a. auch die Firma eCloud Technologies arbeitet. Zuvor war Lichtblick auch schon mit Ihren „ZuhauseKraftwerken“ in diesem Bereich tätig und hat auf diesem Weg ca. 1.500 Blockheizkraftwerke in den Markt gebracht. Auch am Forschungsprojekt INEES, bei dem Elektroautos als Stromspeicher genutzt werden, ist Lichtblick beteiligt. Das Hamburger Unternehmen ist seit 1999 am Markt und war einer der ersten Ökostromanbieter Deutschlands.
Durch die richtigen Konzepte einer dezentralen Energiewende kann der Bau von neuen Stromtrassen potentiell auf ein Minimum reduziert werden und mehrere Milliarden Euro der öffentlichen Hand eingespart werden.
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