Seit dem 1. März 2016 gibt es ein neues Förderprogramm für Solarspeicher. Die Neuauflage des existierenden Programms soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministerium die Systemdienlichkeit stärken und die Kostenreduktionen bei den Solarbatterien stärker berücksichtigen. Davon verspricht sich die Bundesregierung eine Kostensenkung der erneuerbaren Energien für alle Bürger, da jeder geförderte Solarspeicher den Netzausbau und die Netzbelastung reduziert. Strom kann stärker dort verbraucht werden, wo er erzeugt wird. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme können Einfamilienhäuser mit einer Photovoltaik-Anlage mit Solar-Batteriespeicher ihren Netzbezug um bis zu zwei Drittel verringern, was Geld sparen hilft. Solarstrom ist heute bereits etwa 50 Prozent günstiger als Strom aus dem Netz. Gleichzeitig werden durch die Vermeidung von Einspeisespitzen die Netze entlastet. Mittels Batteriespeichern können Frequenz und Spannung stabil gehalten werden.
Kürzlich wurde bekanntgegeben, dass die Mittel der KfW-Speicherförderung für 2016 bereits ausgeschöpft sind und erst wieder ab Januar 2017 Neuanträge für die KfW-Förderung von Solarbatterien entgegengenommen werden.
Welche Anlagen werden durch das Speicherförderprogramm gefördert?
Der Staat unterstützt die Anschaffung von für Ein- und Zweifamilienhäuser typischen Solaranlagen mit Batteriespeicher durch einen zinsgünstigen Kredit der staatlichen Förderbank KfW und durch einen Tilgungszuschuss für diesen Kredit. Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Preis, der Leistung der Anlage und dem Datum der Antragstellung ab. Wird der Solarspeicher nicht gleichzeitig mit der Solar-Anlage installiert, sondern später als 6 Monate danach nachgerüstet, gilt ein leicht erhöhter Fördersatz. Somit können auch Besitzer von älteren Anlagen, die nach dem 31.12.2012 installiert wurden, von der Förderung profitieren. Gefördert werden nur Solar-Speichersysteme, für die der jeweilige Hersteller eine 10-jährige Zeitwertgarantie gibt: Das bedeutet, dass bei Defekt der Batterie der jeweilige Zeitwert erstattet wird.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Betreiber der Anlage außerdem dazu verpflichten, die Einspeiseleistung seiner Anlage auf 50 Prozent der Anlagenleistung zu begrenzen. Ist die Anlage beispielsweise auf eine Leistung von 10 Kilowatt ausgelegt, dann dürfen höchstens 5 Kilowatt ins Netz abgegeben werden. Der Rest muss verbraucht oder gespeichert werden.
Wie wird die Förderung für Solarbatterien berechnet?
Die Förderung erfolgt degressiv, der Anteil sinkt ab dem 01.07.16 bis zum Ende des Förderzeitraums 2018 halbjährlich. Anfangs beträgt die maximale Förderhöhe 25 Prozent der Kosten, im letzten halben Jahr sinkt dieser Anteil auf 10 Prozent. Die genaue Staffelung des Anteils der förderfähigen Kosten sieht wie folgt aus:
Antragszeitraum 01.03.16 bis 30.06.16: 25 Prozent
Antragszeitraum 01.07.16 bis 31.12.16: 22 Prozent
Antragszeitraum 01.01.17 bis 30.06.17: 19 Prozent
Antragszeitraum 01.07.17 bis 31.12.17: 16 Prozent
Antragszeitraum 01.01.18 bis 30.06.18: 13 Prozent
Antragszeitraum 01.07.18 bis 31.12.18: 10 Prozent
Bis zum 30.06.16 liegt der maximale Fördersatz bei 500 Euro pro Kilowatt Leistung der Solaranlage. Wird der Speicher nachgerüstet, beträgt der Satz aufgrund der höheren Kosten für den nachträglichen Einbau der Steuerungstechnik maximal 550 Euro. Die Höhe der Förderung errechnet sich dann je nach Antragsdatum gemäß obenstehender Tabelle.Das bedeutet bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von 5 Kilowattpeak und einem Anschaffungspreis von 8.000 Euro beispielsweise einen Zuschuss von 2.000 Euro, wenn der maximale Anteil von 25 Prozent bei Beantragung bis 30.06.16 ausgeschöpft wird. Die Größe und Leistung des Batteriesystems spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Wie kann die KfW-Speicher-Förderung beantragt werden?
Potentielle Käufer können sich ein Angebot von ihrem Solarinstallateur holen und mit diesem bei ihrer Hausbank den Antrag für den KfW-Kredit stellen. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf die Installation der Anlage bzw. des Speichers beauftragt werden. Nach Abschluss der Installation muss die fachgerechte Errichtung bei der Hausbank nachgewiesen werden, um den Tilgungszuschuss anzufordern.
Auf der Homepage der KfW finden Sie weitere Informationen und die Antragsunterlagen der KfW Speichförderung.
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