Entwurf eines Mieterstromgesetzes von der Bundesregierung verabschiedet

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mieterstromgesetzIn dieser Woche hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mieterstromgesetzes verabschiedet. Dieses sieht vor, dass bei neuen Solaranlagen auch der lokal erzeugte und von den Bewohnern eines Gebäudes verbrauchte Strom gefördert wird. Durch das noch vom Bundestag zu verabschiedende Mieterstromgesetz soll  die Errichtung von mehr PV-Anlagen auf Mehrparteien-Gebäuden ermöglicht werden.

Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung der Berliner Energieagentur GmbH vom 28.04.2017:

Berliner Energieagentur begrüßt Beschluss der Bundesregierung zum Mieterstromgesetz

Geschäftsführer Michael Geißler: „Chance für eine dezentrale Energiewende in Berlin“

BEA setzt auf Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag noch in dieser Legislaturperiode

Enge Auslegung des Gebäudebegriffes Schwachpunkt des Gesetzentwurfes

Berlin, 28. April 2017 – Die Berliner Energieagentur (BEA) begrüßt den in dieser Woche von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Mieterstromgesetz. „Dies kann ein wichtiger Baustein sein, um die solare Stromerzeugung in Städten und Ballungsräumen wieder voranzubringen“, erklärte BEA-Geschäftsführer Michael Geißler. Die BEA setzt darauf, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. „Mieterstrom ist wichtig für die dezentrale Energiewende und den Klimaschutz in Berlin“, so Geißler.

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Das Mieterstromgesetz sieht vor, bei neuen Photovoltaikanlagen auch den vor Ort erzeugten und von den Bewohnern eines Gebäudes verbrauchten Strom durch einen kleinen Bonus zu fördern. Der Zuschuss soll flexibel sein und sich an der aktuellen EEG-Einspeisevergütung für die jeweilige Photovoltaikanlage ausrichten. Von dieser Vergütung werden 8,5 Cent/kWh abgezogen, die Differenz ist der Zuschlag. Aktuell würde dieser Zuschlag bei Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 100 kWp zwischen 2,2 und 3,8 Cent/kWh liegen.

Mehr Teilhabe an der Energiewende

Die mit der Förderung verbundenen besseren Rahmenbedingungen sollen den Bau von mehr Photovoltaikanlagen auf Mehrparteien-Gebäuden ermöglichen und somit mehr Mietern als bisher die Möglichkeit eröffnen, durch attraktive Strompreise wirtschaftlich an der Energiewende teilzuhaben. Während sich Besitzer von Eigenheimen durch Installation einer PV-Anlage teilweise selbst mit Strom versorgen können und auf diesen Eigenverbrauch keine EEG-Umlage in Höhe von derzeit 6,88 Cent/kWh zahlen müssen, haben die Bewohner von Mehrparteiengebäuden diese Möglichkeiten nicht. Sie müssen für Strom, der auf dem Dach ihres Hauses erzeugt wird und den sie vom jeweiligen Betreiber der Anlage kaufen, die volle EEG-Umlage zahlen. Das Mieterstromgesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Strom aus dem allgemeinen Netz verbessern und dafür sorgen, dass wieder mehr Strom dort erzeugt wird wo er benötigt wird. „Für die Mieterstadt Berlin ist dieses Gesetz ein wichtiges Signal in Richtung einer klimaneutralen Stadt 2050“, sagte Michael Geißler.

Ein Wermutstropfen ist nach Auffassung der BEA, dass in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Bedingungen verankert sind, die die Umsetzung von Mieterstromprojekten weiterhin wirtschaftlich erschweren. Dazu gehört in erster Linie, dass nur einzelne Gebäude, nicht aber Wohnquartiere oder Siedlungen versorgt werden können. Wenn in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur auf einem einzelnen Dach eine PV-Anlage errichtet werden kann, dann müsste nach Auffassung der BEA der Strom auch in den dazugehörigen Nachbargebäuden vermarktet werden können. „Hier sehen wir einen Schwachpunkt, der im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch beseitigt werden sollte“, so Geißler. Ebenfalls hinderlich sei die Begrenzung förderfähiger Solaranlagen auf 100 kWp und die Laufzeitbegrenzung von Stromlieferverträgen auf ein Jahr ohne automatische Verlängerungsmöglichkeit.

BEA hat Erfahrung aus 65 Mieterstromprojekten

Die BEA hat mit bisher 65 realisierten Mieterstromprojekten in Berlin und Umland bundesweit die meiste Erfahrung auf diesem Gebiet. Einige weitere PV-Mieterstromprojekte befinden sich unter den jetzt geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gerade in der Umsetzung. Über 4.000 Wohnungs- und Gewerbemieter beziehen ihren BEA Kiezstrom aus einem BHKW oder einer Photovoltaikanlage. Insgesamt betreibt die BEA über 80 Blockheizkraftwerke (BHKW) und 55 Photovoltaikanlagen.

Aktuell sind in Berlin nach Angaben der Bundesnetzagentur über 6.000 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 85 Megawatt (MW) in Betrieb. Während in den Jahren 2010 – 2015 pro Jahr bis zu 20 MW Solarleistung hinzukamen, waren es 2016 nur noch 3,6 MW, darunter weniger als zehn Solarstromanlagen auf Mehrfamilien-Wohngebäuden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist eine dynamische Aufwärtsentwicklung daher in Berlin nicht möglich. Damit Berlin die Klimaschutz-und Energiewendeziele in den kommenden Jahrzehnten erreichen kann, ist ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig, wozu die Solarenergienutzung in Gebäuden beitragen kann. Auch bundesweit ist der Zubau an Solarstromanlagen rückläufig. Der von der Bundesregierung angestrebte Ausbaupfad von 2.500 MW/Jahr wurde das dritte Jahr hintereinander verfehlt.

Mehr Informationen: www.b-e-a.de und www.bea-kiezstrom.de.

Berliner Energieagentur GmbH

Die Berliner Energieagentur GmbH (BEA) ist ein modernes Energiedienstleistungsunternehmen in Berlin. Es entwickelt und realisiert innovative Projekte zur Reduzierung von Energiekosten und CO2-Emissionen. Die BEA wurde 1992 auf Initiative des Berliner Abgeordnetenhauses gegründet. Gesellschafter sind zu gleichen Teilen das Land Berlin, die Vattenfall Europe Wärme AG, die GASAG Berliner Gaswerke AG und die KfW Bankengruppe.

Bildquelle: Berliner Energieagentur GmbH

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