Mieterstrom: Gerechtigkeit bei der Energiewende?

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mieterstrom-energiewendeMieterstrom ist ein neues Modell, mit dem nach dem Willen der Politik alle Bevölkerungsgruppen von der Energiewende profitieren sollen. Bisher tun das hauptsächlich Eigenheimbesitzer mit Solaranlage auf dem Dach. Sie erhalten eine Einspeisevergütung für erzeugten Solarstrom. Doch diese Ökostromförderung finanzieren alle anderen Stromkunden über die EEG-Umlage. Künftig soll es ein wenig gerechter zugehen: Auch ganz normale Mieter sollen günstigen Solarstrom beziehen können. Das klingt zunächst gut, schafft jedoch nach Ansicht vieler Kritiker neue Ungerechtigkeiten.

Für Mieterstrom fallen Entgelte und Abgaben weg

Das vom Bundeskabinett beschlossene und gerade verabschiedete neue Mieterstromgesetz sieht vor, dass Vermieter auf Wohngebäuden Solaranlagen installieren und den erzeugten Strom günstig direkt an die Mieter des Hauses verkaufen. Dafür soll der Vermieter, der so keine Einspeisevergütung erhält, zum Ausgleich einen sogenannten Mieterstromzuschlag zwischen 2,75 Cent und 3,8 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Die genaue Höhe hängt von der Größe der Solaranlage ab. Zusätzlich entfallen für Mieterstrom Netzentgelte, Abgaben, Steuern und diverse Umlagen, die normalerweise fällig werden. So soll sich der Verkauf direkt an die Hausbewohner für Vermieter lohnen, während Mieter sich über niedrigere Strompreise freuen. Die Politik erhofft sich davon einen weiteren Ausbau der Solarenergie in Deutschland und eine größere Akzeptanz für die Energiewende.

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Umverteilung zwischen den Mietergruppen

Doch laut einer Untersuchung der Regierung kommen nur knapp vier Millionen Haushalte überhaupt für das Mieterstrom-Modell in Frage. Die Gebühren, die diese Haushalte dann nicht mehr zahlen, müssen dann all diejenigen Stromkunden und Mieter tragen, die nicht von diesem Modell profitieren – und das ist die Mehrheit der Mieter in Deutschland. Kritiker sprechen daher von einer ungerechten Umverteilung.

Die Summen sind nicht unerheblich, da neben Steuern und Abgaben für Mieterstromempfänger auch die Umlage zur Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung, die Haftungsumlage für die Risiken von Offshore-Windparks und die Umlage für abschaltbare Lasten wegfallen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW warnt, dass vor allem dort die Netzentgelte steigen werden, wo es besonders viele geeignete Wohngebäude gibt sowie in Regionen, in denen die Netzentgelte ohnehin höher sind als anderswo. Dort dürfte Mieterstrom ein besonders gefragtes Modell werden. Der BDEW hat berechnet, dass beispielsweise in Berlin der Netzentgelt-Grundpreis für alle anderen Haushalte um mehr als 13 Prozent steigen würde, wenn dort 20 Prozent der geeigneten Wohngebäude das Modell nutzen.

Verband: Umlagesystematik sollte reformiert werden

Der Verband kommunaler Unternehmen VKU kritisierte, dass das Gesetz eine Preisobergrenze für Mieterstrom vorsieht. Das heißt, dass Mieterstrom maximal 90 Prozent des jeweils geltenden Grundversorgungstarifs kosten darf. Was gut gemeint sei, würde viele Mieterstromprojekte verhindern, so der VKU. Nachhaltige und ökologisch hochwertige Mieterstromprodukte könnten nicht zu niedrigen Kosten angeboten werden. Der VKU schlug zudem für die nächste Legislaturperiode eine Reform der Entgelt- und Umlagesystematik vor.

Quellen / Weiterlesen:
Mieterstrom – die nächste Absurdität der Energiewende | Welt
„Mieterstrom“ wird gefördert – Branche warnt vor Ungleichbehandlung | Focus Online
Netzbetreiber kritisieren Mieterstromgesetz | energate messenger
Bildquelle: © BSW-Solar

Ajaz Shah ist seit 2010 im Bereich der erneuerbaren Energien in der Projektfinanzierung und dem Projekmanagement für verschiedene Unternehmen tätig. Er arbeitete an Solar- und Windprojekten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 MW in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Tschechien und Frankreich mit. Daneben ist er freiberuflich im Online Marketing tätig. Ajaz hat zusammen mit Stephan Hiller energyload.eu im Oktober 2013 initiiert.

1 Kommentar

  1. Soso, es gibt also zwei Bevölkerungsgruppen: Die bettelarmen Mieter und die stinkreichen Hausbesitzer. Kann man ja auch einfach selbst überprüfen, indem man einen durchschnittlichen Mieter in der Münchner Innenstadt mit einem Hausbewohner in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern vergleicht…

    Wozu gibt es aber eine Förderung von Solarstrom, wenn dieser nachweislich überhaupt nicht den Effekt hat, weswegen er angeblich staatlich gefördert wird, also gar keine Reduzierung des CO2-Ausstoßes bewirkt?

    Das ist doch der selbe Betrug am Kunden, wie beim „Diesel-Skandal“.

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