Auch im Jahr 2014 wird das bewährte Marktanreizprogramm für die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt fortgeführt. Dabei gelten die Förderrichtlinien vom 20. Juli 2012 nach wie vor unverändert. Es werden Zuschüsse für Biomasseanlagen, solarthermische Anlagen und Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Mehrfamilienhäusern, aber auch in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden gewährt.
Es gibt deutlich höhere Zuschüsse bei der Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, teilte mit, dass es deutlich höhere Zuschüsse bei der Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien gibt. Hierdurch kann jeder einzelne nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern dank der BAFA-Förderung auch bares Geld sparen. Seit dem 15. August 2012 wurden die Zuschüsse für Biomasseanlagen, solarthermische Anlagen und Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Mehrfamilienhäusern, aber auch in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erhöht.
Folgende Maßnahmen werden über das BAFA gefördert
1. Förderung thermischer Solarkollektoranlagen
- bis 40 m² Bruttokollektorfläche mit 1.500 € bis 3.600 €,
- zwischen 20 m² und 100 m² Kollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden sowie im Neubau mit 3.600 € bis 18.000 €,
- bis 1.000 m² Fläche für die Erzeugung von Prozesswärme mit bis zu 50% der netto Investitionskosten.
2. Biomasseanlagen-Förderung
- Pelletöfen mit Wassertasche mit 1.400 € bis 3.600 €,
- Pelletkessel mit 2.400 € bis 3.600 €,
- Pelletkessel mit Pufferspeicher mit 2.900 € bis 3.600 €,
- Hackschnitzel-Kessel mit Pufferspeicher mit 1.400 €,
- Scheidholzvergaserkessel mit Pufferspeicher mit bis zu 1.400 €.
3. Wärmepumpen – Zuschüsse und Förderungen
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit 2.800 € bis 11.800 €,
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher mit 3.300 € bis 12.300 €,
- Luft/Wasser-Wärmepumpen mit 1.300 € bis 1.600 €,
- Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher mit 1.800 € bis 2.100 €.
Auch nachfolgende Bonusförderbeträge sind möglich:
- ein Kesseltauschbonus,
- ein Effizienzbonus,
- ein regenerativer Kombinationsbonus,
- ein Wärmenetzbonus.
Das BAFA bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Förderungen an
Folgende Fragen beantwortet das BAFA zu seinen Förderungen:
- wie hoch fällt die Förderung insgesamt aus?
- welche Anlagen sind überhaupt förderfähig?
- ob und unter welchen speziellen Voraussetzungen ist eine Förderung möglich?
- wie und wann wird die Förderung beantragt?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Heizungsanlagen auch im Neubau förderfähig
In neu errichteten Gebäuden sind die jeweiligen Anlagen nur im Rahmen einer so genannten Innovationsförderung förderfähig. Dies trifft beispielsweise auf Mehrfamilienhäuser oder größere Nicht-Wohngebäude zu. Darüber hinaus sind diese Anlagen jedoch nur im Gebäudebestand förderbar. Hierzu muss für das Gebäude vor dem 1. Januar 2009 eine Anzeige bzw. ein Bauantrag gestellt worden sein und vor diesem Datum eine Heizung im Gebäude vorhanden gewesen sein. Insgesamt erfolgt die Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese Förderrichtlinien vom 15. August 2012 sowie ein praktischer Fördererrechner der Deutschen Energie Agentur sind ebenfalls auf den Seiten des BAFA zu finden.
Die BAFA-Förderung ist auch mit der KfW-Förderung kombinierbar
Wer eine umfassende Sanierung seiner Immobilie zum KfW-Effizienzhaus plant und hierfür die nachfolgenden KfW-Programme:
- Energieeffizient sanieren – Effizienzhaus, Kredit-Programmnummer 151,
- Energieeffizient sanieren – Effizienzhaus, Investitionszuschuss, Programmnummer 430,
- Energieeffizient sanieren – Kommunen, Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus,
- Sozial investieren – energetische Gebäudesanierung, Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus,
nutzt, kann diese auch mit einer BAFA-Förderung kombinieren. Für alle anderen Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung ist eine Entscheidung zwischen BAFA und KfW erforderlich. Jedoch ist es möglich, bei der KfW einen so genannten Ergänzungskredit zu beantragen.
Bildquelle: © Andreas Dengs, www.photofreaks.ws / pixelio – www.pixelio.de