EU-Genehmigung der Mieterstrom Direktförderung noch im Oktober 2017?

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In den nächsten Wochen soll laut Insiderkreisen endlich die beihilferechtliche Genehmigung der EU zum neuen Mieterstromgesetz kommen. Es wurde vom deutschen Bundestag bereits Ende Juli verabschiedet. Ist die Genehmigung durch die EU erfolgt, kann die Mieterstrom-Direktförderung rückwirkend für alle seit Verabschiedung des Gesetzes entsprechend der Kriterien angemeldeten Mieterstromprojekte ausgezahlt werden. Ein entsprechendes Anmeldeformular der Bundesnetzagentur als Vorlage gibt es bereits.

Mieterstrom ist ein perfekter Testmarkt

Die Bedeutung von Mieterstrom und der neuen Mieterstrom-Direktförderung wird unterschätzt. Mieterstrom hat das Potenzial, die künftige Stromversorgung voranzubringen von der künftig alle profitieren. Richtig ist, dass nicht alle Gebäude für die eigene Energieerzeugung geeignet sind. Doch durch das Teilen von Strom unter den Mietern werden die Prozesse zum gebäudeübergreifenden Strom teilen im Kleinen getestet und vorangetrieben. Es ist insofern ein wichtiger Testmarkt, um die dezentrale Stromversorgung in Zukunft noch fairer zu gestalten.

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Gestaltung lokaler Stromnetze

Ziel bei Mieterstrom ist es, Energieerzeuger und Energieverbraucher so zu verknüpfen, dass die Stromautarkie, sprich die Unabhängigkeit von der öffentlichen Stromversorgung, möglichst groß ist. Das setzt einen erzeugungsoptimierten Stromverbrauch voraus. Aufgrund der bei PV-Anlagen schwankenden Stromerzeugung sowie des auf Seiten der Haushalte schwankenden Verbrauchs sind dazu lokale Stromnetze als Smart Grids mit Smart Meter am besten geeignet. Mit dieser intelligenten Infrastruktur wird die Basis gelegt, um in Zukunft über Gebäude und lokale Stromnetze hinaus, Strom teilen zu können.

Denn in ihren Microgrids können energiewirtschaftliche Prozesse des regulierten Marktes simuliert und ihn Feldtests erprobt werden. Das heißt, kleine Strommengen werden in „Peer-to-Peer“-Prozessen gehandelt und abgerechnet, weil eben durch Smart Meter Lokalstrommengen in Echtzeit und vollautomatisch gemessen, abgerechnet und übertragen werden können. Gelingt das, erleichtert es unter anderem energiewirtschaftliche Prozesse, wie beispielsweise das Bilanzkreismanagement, und macht Mieterstrom auch mit sehr wenigen Parteien wirtschaftlich. Eine Entwicklung, von der am Ende alle profitieren.

Erster Schritt: Aufbau eines lokalen „Strompools“

Bereits heute können mit einem geeigneten Schaltplan die PV-Anlagen auf verschiedenen Dächern einer Siedlung zusammengeschlossen werden. Dazu müssen über eine spezielle Leitungsstruktur alle Teilflächen der PV-Anlage zu einem zentralen Elektroanschluss geführt werden. Dieser ist notwendig, um für den Netzbetreiber einen Anschluss auszuweisen und nur über diesen Reststrom zu beziehen und Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Ein entsprechend konzipierter Schaltplan hat den Vorteil, dass egal auf welchem Dach der Strom erzeugt wird, alles zusammenfließt und damit jeder Mieter aus der insgesamt erzeugten Strommenge beliefert wird. Es ist ein erster Schritt in das gebäudeübergreifende, faire Teilen von Strom. In einer neugebauten Passivhaussiedlung in München wird ein solches Mieterstromkonzept durch Polarstern bereits realisiert.

Weitere Informationen zu Mieterstrom finden Sie auf der Homepage von Polarstern.

Bildquelle: Wikipedia – Andrewglaser at English Wikipedia [CC BY-SA 3.0 or GFDL]

Manuel Thielmann arbeitet in der Geschäftsentwicklung von Polarstern. Er ist Ansprechpartner für die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung von Eigenstrom- und Mieterstromprojekten in ganz Deutschland. Sein Schwerpunkt ist die Integration verschiedener Energie- und Speichertechniken in dezentrale Energiekonzepte. Zuletzt hat er u.a. am Lehrstuhl für Elektrische Energiespeichertechnik der TU München die Integration von Batteriespeichern in Mehrfamilienhäusern erforscht.

1 Kommentar

  1. Ein herrlicher Artikel.

    Zunächst wird behauptet, „Ziel bei Mieterstrom ist es, Energieerzeuger und Energieverbraucher so zu verknüpfen, dass die Stromautarkie … möglichst groß ist“, dann wird erzählt, dass man diese am besten erreicht, indem man Stromüberschüsse ins öffentliche Netz entsorgt und bei Engpässen Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht. Also das genaue Gegenteil von Autarkie.

    Schön ist auch die Idee, das Problem der schwankenden Stromversorgung bei PV-Anlagen dadurch in den Griff zu bekommen, indem man zahlreiche Erzeuger und Verbraucher in möglichst weit auseinander liegenden Regionen (natürlich wieder über das öffentliche Stromnetz, das zum Glück ohne Kosten für die Betreiber der PV-Anlagen ausgebaut wird) miteinander verbindet. Da stellt sich doch die Frage, wie stark die Sonnenauf- bzw. Sonnenuntergangszeiten innerhalb von Deutschland differieren – oder von mir aus auch innerhalb von Europa. Oder konkreter gefragt: Wie wird damit das Problem gelöst, dass PV-Anlagen auch nach Jahrzehnten der Forschung noch immer keinen Nachtstrom erzeugen?

    Richtig ist allerdings, dass mit diesem Gesetz die Mieter zu Versuchskaninchen gemacht werden – nämlich bezüglich der Frage, wie viel Kontrolle ihrer Privatsphäre per smarter Überwachungstechnik sich die dummen Menschen gefallen lassen, bevor sie sich dagegen offen auflehnen. Denn diese Erkenntnisse sind für die Umsetzung der „großen Transformation“ entscheidend – einer Zukunftsvision, gegen die der Überwachungsstaat in George Orwells Roman „1984“ wie ein Kindergeburtstag auf einem Ponyhof wirkt.

    Allerdings ist die Idee grundsätzlich nichts neues. Ein aus Österreich stammender Visionär und Staatsführer beschrieb das bereits am 26. Juli 1942 so: Zukünftig soll sich jeder Bauer, der geeignete Verhältnisse hat, einen Windmotor anschaffen. Liegt der Bauernhof an einem Bach, so soll der Bauer aus der Wasserkraft selbst Strom erzeugen und überschüssigen Strom an andere Verbraucher abgeben dürfen. Energieerzeugungsmonopole müssen fallen. Gemeinden und Gauselbstverwaltungen sollen nach Möglichkeit ihren Strombedarf durch Eigenerzeugung decken; Überschüsse werden an das Reich abgegeben. Die Staatsverwaltung solle zur Schaffung der notwendigen Verbundwirtschaft die großen Stromerzeuger selbst übernehmen, um zu vermeiden, dass Millionen von Reichsbeamten für die neue Reichsenergieverwaltung erforderlich werden.

    Da die erste Siliziumsolarzelle erst 1954 produziert wurde, konnte er diese in seine Ausführungen natürlich noch nicht mit einbeziehen.

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