Österreich: Start der Förderungsaktion „E-Mobilität für Private und Betriebe“

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oesterreich-foerderung-elektromobilitaetDie Elektromobilität soll nun auch in Österreich vorankommen. Zwei Bundesministerien kooperieren im Rahmen der „Förderungsaktion E-Mobilität“ und fördern zweirädrige und vierrädrige Elektrofahrzeuge. Hierbei handelt es sich um Elektroautos mit reinem Elektroantrieb, Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-in Hybride, Range Extender und E-Mopeds sowie E-Motorräder. Die Förderhöhe für die E-Fahrzeuge beträgt bis zu 2.500€. Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass der Strom zu 100% Erneuerbarer Energien stammt Zusätzlich wird auch die Anschaffung und die Installation einer passenden Ladestation mit 200€ gefördert. Ob dieses Elektroautoförderung zum Durchbruch der Elektromobilität in Österreich führt bleibt abzuwarten, insbesondere nach den bislang desillusionierenden Erfahrungen mit der Elektroautoförderung in Deutschland.

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Von Konstantin Heiller

Welche Fahrzeuge werden genau gefördert?

Elektroautos mit reinem Elektroantrieb, Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-in Hybride, Range Extender und E-Mopeds sowie E-Motorräder werden mit einem „E-Mobilitätsbonus“ von 375€ bis 2.500€, je nach Fahrzeugtype gefördert, sofern der Strom aus 100% Erneuerbarer Energien stammt und die Fahrzeuge eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40km vorweisen können.

  • Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten bis zu 2.500€ Investitionszuschuss.
  • Plug-in Fahrzeuge und jene mit einem benzingetriebenen Range-Extender (Reichweitenverlängerer) erhalten einen Investitionszuschuss von 750€.
  • E-Motorräder und Elektro-Mopeds (für die das Reichweitenminimum von 40km rein elektrischer Reichweite nicht gilt) werden mit 375€ gefördert.
  • Zusätzlich kann auch die Anschaffung und die Installation einer passenden Ladestation, oder auch Wallbox genannt, separat zur Förderung (Förderhöhe 200€) beantragt werden.

Fahrzeuge, deren Neupreis höher als 50.000€ liegt, werden nicht gefördert. Ebenso wird die Förderung auf maximal 30% der Förderhöhe begrenzt, wenn das Elektro-Fahrzeug weitaus günstiger ist. Hier finden Sie eine Liste der geförderten E-Fahrzeuge in Österreich.

Wie lange wird gefördert?

Die E-Mobilitätsoffensive wird in den Jahren 2017 und 2018 vorangetrieben und so lange Förderbudgets vorhanden sind, kann man die Förderung beantragen. Den aktuellen Restbestand des Förderbudgets in Österreich kann man täglich aktuell auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingesehen werden.

Was ist bei der Förderung der Elektromobilität zu beachten?

Bitte registrieren Sie sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs ab dem 01.03.2017 auf der Online-Plattform http://www.emob.klimafonds.gv.at/. Danach haben Sie 24 Wochen Zeit, die Lieferung, Bezahlung und Zulassung Ihres geförderten Fahrzeugs abzuwickeln. Das soll sicherstellen, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben, sofern jemand eine Förderzusage erhalten, sich aber anderweitig entschieden hat.

Um nachzuweisen, dass man mit Strom aus 100% Erneuerbarer Energien unterwegs ist, reicht

  • der Stromliefervertrag eines als „Grünstromanbieter“ bei der e-control registrierten Energieversorgungsunternehmens,
  • ein ausgefülltes Formular „Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern“ (auch vom EVU unterzeichnet) oder
  • eine Kopie des Vertrags über Ladeberechtigungen an öffentlichen Ladestellen.

Falls Sie mit einem geförderten Fahrzeug unterwegs sind, dann haben Sie einen Aufkleber (Größe 420mm x 148mm bzw. 210mm x 74mm bei Zweirädern) des Förderprogrammes daran anzubringen. Wir werden hoffentlich viele dieser Sticker unterwegs sehen!

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Mehr Informationen zur Förderaktion E-Mobilität in Österreich gibt es bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Bildquelle oben: © Wiener Stadtwerke

Über den Autor Konstantin Heiller

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