Energieeffizienz: Förderprogramme der BAFA für Unternehmen und Privatpersonen

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energieeffizienz-foerderprogramme-bafaMaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz nutzen nicht nur der Umwelt. Unternehmen können durch einen niedrigeren Energieverbrauch ihre Kosten senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen gibt es verschiedene Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Folgende Bereiche werden aktuell vom BAFA gefördert:

Energieeffizienz durch Heizungsoptimierung

Wer seine alte Heizungspumpe oder Warmwasserzirkulationspumpe durch hocheffiziente Pumpen ersetzen will, kann beim BAFA einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Auch der hydraulische Abgleich am Heizsystem, der die Wärmeverteilung im Gebäude optimiert, wird gefördert. Das Ziel ist dabei, Eigentümer zu Optimierungsmaßnahmen am Heizsystem zu motivieren. Gerade bei der Wärmeversorgung ist das Potential zur Erhöhung der Energieeffizienz besonders hoch.

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Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beträgt die Förderung 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten, höchstens 25.000 Euro pro Standort. Antragsberechtigt sind nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen.

Einsparzähler

Diese Förderrichtlinie soll den Trend zur Digitalisierung auch beim Thema Energieeffizienz nutzbar machen. Deshalb werden Unternehmen und Konsortien gefördert, die Pilotprogramme zur Energieeinsparung bei Endkunden durchführen wollen. Die Einsparungen können beispielsweise durch ein verändertes Nutzungsverhalten erreicht werden, aber auch durch geänderte Prozesse und Betriebsabläufe, Wartung oder Austausch von Geräten. Die konkreten Einsparungen müssen zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Dabei müssen Energieverbrauchsdaten geräte- oder anlagengruppenscharf erfasst werden und die Energiesparpotentiale IT-gestützt und individualisiert ermittelt werden. Auf diesen Informationen basierend sollen dann Beratungs-und Informationsangebote gemacht werden, eventuell auch konkrete Dienstleistungen oder Finanzierungsmodelle für die Umsetzung von Maßnahmen für höhere Energieeffizienz angeboten werden.

Innerhalb von 5 Jahren können hier bis zu 1 Million Euro mit einer Förderintensität von 25% bis zu 50% ausgeschüttet werden.

Energieaudit / Energieberatung

Mithilfe eines Energieaudits können Unternehmen ihr individuelles Einsparpotential durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ermitteln. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sieht vor, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, periodisch Energieaudits durchführen müssen.

Das BAFA ist zur stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits verpflichtet und stellt eine öffentliche Liste von Personen bereit, die über die erforderliche Qualifikation verfügen. Über die „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“ können sich Unternehmen auch zum Erfahrungsaustausch miteinander vernetzen. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung von Nicht-KMU wird das Energieaudit für diese Unternehmen nicht gefördert.

Für kleine und mittlere Unternehmen fördert das BAFA sowohl eine qualifizierte Energieberatung als auch die anschließende Umsetzungsbegleitung.

Energiemanagementsysteme

Energiemanagementsysteme sollen Unternehmen dabei helfen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und damit den Energiebedarf bei gleicher Leistung zu minimieren. Förderfähig sind beispielsweise die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, externe Beratung, Erwerb und Installation von Messtechnik, Zählern und Software sowie die Schulung von Mitarbeitern.

Die Förderung erfolgt in Höhe eines anteiligen Zuschusses zu den förderfähigen Ausgaben. Die Gesamtsumme beträgt maximal 20.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten.

Heizungsetikett

Da im Deutschland 40 Prozent aller Energie im Gebäudebereich verbraucht wird und der größte Teil davon durch Heizung und Warmwasseraufbereitung, ist eine höhere Energieeffizienz in diesem Bereich besonders wichtig. Vor allem das Alter einer Heizungsanlage ist ausschlaggebend für ihren Energieverbrauch.

Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, werden seit Anfang 2016 mit einem Etikett (Effizienzlabel) ausgestattet. Das Label vergeben können Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger sowie bestimmte Energieberater. Seit Januar 2017 haben die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Pflicht, die Etiketten anzubringen. Sie erhalten dafür vom BAFA eine Aufwandsentschädigung.

Für den Verbraucher ist das Effizienzlabel kostenlos, er muss die Anbringung jedoch dulden. Er soll so über den Effizienzstatus des Gerätes und über Energieberatungsangebote und Förderungen informiert werden und darüber, ob sich ein Austausch lohnt.

Kälte- und Klimaanlagen – Energieeffizienz

Das Bundesumweltministerium fördert die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ziel ist auch hier die Erhöhung der Energieeffizienz der Anlagen und die Einsparung von Energie. Soll auch die Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden, gibt es zusätzlich eine Bonusförderung. Beantragung und Förderung läuft über das BAFA.

Kraft-Wärme-Kopplung

Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung unterstützt das BAFA zum Beispiel:

  • neue Mini-KWK-Anlagen in bestehenden Gebäuden mit einer Leistung bis 20 Kilowatt (kWel) durch einen einmaligen Investitionszuschuss abhängig von der Leistung der Anlage
  • Stromvergütung für KWK-Anlagen: Wenn die Anlage durch das BAFA zugelassen ist, erhalten Betreiber zeitlich befristete Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze
  • Förderung von Wärme- und Kältespeichern

Förderung von Querschnittstechnologien zur Energieeffizienz

Um die Energieeffizienz-Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung einen Energieeffizienzfonds aufgelegt. Dieser soll die sparsame Energieverwendung fördern. Dabei ist auch die Unterstützung hocheffizienter Querschnittstechnologien geplant, sowohl durch Einzelmaßnahmen (Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten) als auch durch die Optimierung technischer Systeme. Die Förderung umfasst zum Beispiel elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmerückgewinnungssysteme und die Dämmung von Anlagen.

Einzelmaßnahmen werden ab 2.000 Euro mit einem Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro je Vorhaben (Standort) gefördert. Für die Optimierung technischer Systeme beträgt das Mindest-Netto-Investitionsvolumen 20.000 Euro, die maximale Förderhöhe 100.000 Euro. Sofern Maßnahmen zur Optimierung industrieller oder gewerblicher Pumpensysteme enthalten sind, steigt die maximale Förderhöhe auf 150.000 Euro.

Quelle / Weiterlesen:
BAFA – Energieeffizienz
Bildquelle: Pixabay

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