Das bringt die PV-Pflicht in immer mehr Bundesländern und Städten

Was bringt die PV-Pflicht in immer mehr Bundesländern und Städten? Die EEG-Novelle fördert die PV-Stromerzeugung und -nutzung vor Ort. Mieterstrom kann ein wichtiger Baustein werden...

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Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nimmt deutlich zu. Nicht nur die Windkraft gewinnt an Fahrt. Auch die Solarstromerzeugung steigt. Sie steht vor einer besonders rosigen Zukunft, unterstützt durch die deutlich sinkenden Stromgestehungskosten sowie Gesetzen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gilt seit November 2020 und fördert die PV-Stromerzeugung und -nutzung vor Ort.

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EEG-Novelle 2021 setzt auf Solar

Auch die EEG-Novelle 2021 setzt auf Solarkraft: Die Stromkapazitäten daraus sollen sich bis 2030 beinahe verdoppeln. Und dafür werden etwa PV-Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Umlagen befreit, Bedingungen für Mieterstrom verbessert, genauso wie für Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen.

Vor allem aber zeigen immer mehr Bundesländer einen klaren politischen Willen für mehr Solarstrom: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg planen eine PV-Pflicht einzuführen oder haben schon einen Zeitplan dafür verabschiedet. In Mehrparteiengebäuden ist Mieterstrom die Lösung, die PV-Pflicht für alle Beteiligten attraktiv und wirtschaftlich lohnend umzusetzen.

Auch eine Analyse im Auftrag des Umweltbundesamt bezüglich der Ausgestaltungsoptionen für eine Photovoltaik-Pflicht zeigt: Sie sollte eingeführt werden. Allerdings muss dies für die Immobilienbesitzer wirtschaftlich zumutbar sein. Das aber ließe sich mit einer Nutzungs- oder Katasterpflicht herausfinden. Das heißt, Eigentümer können sich entscheiden, ob sie eine Photovoltaikanlage installieren und betreiben oder ihre Dachfläche in ein Kataster eintragen wollen. Bei der letztgenannten Option, pachtet und betreibt dann ein Dritter dort eine PV-Anlage.

Mieterstrom ist das ideale Pendant zur PV-Pflicht

Eine PV-Pflicht wirkt am stärksten, wenn die erzeugte Energie effizient lokal genutzt wird. Dann nämlich rentieren sich die Investitionen am schnellsten und das Klima wird durch die mehrfache Wirkung in den verschiedenen Sektoren am umfassendsten geschützt. In der Umsetzung erleichtert Mieterstrom die effiziente Solarstromerzeugung – in den verschiedenen Varianten der PV-Pflicht.

PV-Pflicht auf Neubauten

Die einfachste Art, Photovoltaik verpflichtend umzusetzen, ist im Neubau. Netzinfrastruktur und Co. werden ohnehin geplant und so lassen sich Solaranlagen vergleichsweise leicht integrieren. Angesichts niedriger Investitionskosten ist das kein wesentlicher Treiber der Wohnungsbaukosten mehr, zumal oft sogar höhere Förderkriterien erfüllt werden. Auch lässt sich der lokal eingesetzte Solarstrom nach dem Gebäudeenergiegesetz inzwischen auf den geforderten Primärenergieverbrauch anrechnen.

Mit dem Einsatz des Solarstroms zusätzlich in der Wärmeversorgung und in der Ladeinfrastruktur für Elektroautos steigt der Eigenverbrauch und sinken die Energie- und Nebenkosten der Bewohner. Je mehr Strom lokal erzeugt und genutzt wird, umso unabhängiger sind die Haushalte von der Stromkostenentwicklung durch Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelten.

PV-Pflicht für Gewerbe

Mit der PV-Pflicht für Unternehmen sollen vor allem große, bisher brachliegende Flächenpotenziale genutzt werden. Auch für die Unternehmen selbst ist die PV-Stromerzeugung spannend. Wird doch vor allem tagsüber gearbeitet, wenn die Sonne scheint und die Energieausbeute besonders hoch ist.

Gerade Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude, Parkhäuser, Produktions- und Lagerhallen haben oftmals ausgedehnte Dachflächen. Hier kommen der Solarstromerzeugung zusätzlich die Skaleneffekte zugute. Das heißt, ohnehin nötige Einmalinvestitionen für Komponenten wie Wechselrichter oder Verkabelung belasten mit zunehmenden PV-Modulen auf dem Dach die Gesamtkosten immer weniger.

Im Zuge von Mieterstrom-Contracting können Immobilienbesitzer und Unternehmen einfach in die Solarstromerzeugung und -versorgung einsteigen. Dabei müssen sie nicht einmal in die erforderliche Anlagentechnik investieren. Angesichts sinkender EEG-Einspeisevergütung ist das ein wichtiger Aspekt, da sich die Anlageninvestitionen zunehmend über die lokale Versorgung amortisieren. Eine Volleinspeisung des erzeugten Solarstroms ist bereits heute nicht mehr attraktiv. Es gilt, den erzeugten Strom im Gebäude bzw. vor Ort zu nutzen. Dass die Solarstromerzeugung auf großen Gewerbegebäuden attraktiv ist, zeigt auch der hier entstandene Mietmarkt zur Nutzung der Dachflächen.

PV-Pflicht für kommunale Gebäude

Im Sinne der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sind in einigen Bundesländern die kommunalen Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Rathäuser als erstes dran, die PV-Pflicht mit Leben zu füllen. Sie sollen Erfahrungen mit der Solarstromerzeugung und -nutzung sammeln und diese an lokale Unternehmen und private Immobilienbesitzer der Region weitergeben.

Auch hier passt – wie schon bei den gewerblich genutzten Gebäuden – der PV-Ertrag im Tagesverlauf zum Strombedarf. Damit ist die Solarstromversorgung für die Kommunen nicht nur eine gewinnbringende Investition, sondern verbessert auch die lokale Wertschöpfung und unterstützt Klimaschutz-Maßnahmen vor Ort.

Mit der Errichtung von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, aber auch mit der so wahrgenommenen Vorbildfunktion, stärken die Kommunen im Zuge der Anlageninstallation u.a. lokale Handwerksunternehmen. Auch zu erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten werden Unternehmen vor Ort gesucht und die Kommune profitiert beim Betrieb großer Solaranlagen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen. Schließlich ist der Imageeffekt für die Gemeinde bzw. die Stadt nicht zu unterschätzen, die gerade jetzt aufgerufen sind, ein Vorbild für mehr Klimaschutz zu sein.

Durch die Kooperation mit Dritten, sprich Mieterstromdienstleistern, ist die Solarstromerzeugung und -nutzung sogar für finanzschwache Kommunen möglich. Sie müssen nicht selbst Geld in die Hand nehmen, sondern können die Dachflächen etwa im Zuge eines Mieterstrom-Contractings quasi verpachten und dennoch den lokal erzeugten Solarstrom nutzen.

PV-Pflicht bei Dachsanierungen

Die Sanierung von Gebäuden ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld, um den Klimaschutz voranzubringen. Allein der Gebäudesektor ist für 35% des Endenergieverbrauchs und etwa 30% der CO2-Emissionen verantwortlich.

Die Anfang 2020 erhöhten KfW-Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sollen zusätzlich helfen den Sanierungsstau zu lösen. Schließlich ist die jährliche Sanierungsquote mit rund einem Prozent des Gebäudebestandes noch immer deutlich zu niedrig.

Werden im Zuge einer Sanierung Photovoltaikanlagen oder allgemein Solaranlagen zur Pflicht, können so die Energie- und Nebenkosten der Bewohner spürbar sinken. Damit kann Mieterstrom ein sozialverträgliches Sanieren der Wohngebäude unterstützen.

Aussicht auf noch mehr Solarstrom-Rückenwind 2021

Die EU-Kommission will mit einer „Renovierungswelle“ die Energieeffizienz von Gebäuden steigern. Im Zuge der für Juni 2021 vorgesehenen Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird erwogen, den Vorgaben für die Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen einen höheren Stellenwert zu geben und ein Mindestniveau an Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden einzuführen.

Und schon im ersten Quartal 2021 soll vor allem in Deutschland die EEG Novelle nachgeschärft werden. Die darin genannten Ausbauziele deckten sich nicht mit dem steigenden Strombedarf und den ambitionierten Klimazielen Deutschlands und Europas, so die Kritiker. Sie müssten dreimal so hoch sein wie aktuell vom Bundestag beschlossen.

Quellen / Weiterlesen

Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen | Umweltbundesamt
Bildquelle: © Polarstern Energie
Manuel Thielmann arbeitet in der Geschäftsentwicklung von Polarstern. Er ist Ansprechpartner für die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung von Eigenstrom- und Mieterstromprojekten in ganz Deutschland. Sein Schwerpunkt ist die Integration verschiedener Energie- und Speichertechniken in dezentrale Energiekonzepte. Zuletzt hat er u.a. am Lehrstuhl für Elektrische Energiespeichertechnik der TU München die Integration von Batteriespeichern in Mehrfamilienhäusern erforscht.

5 Kommentare

  1. Wenigstens bei Solar scheint die GroKo über ihren Schatten zu springen.

    Wenn sie schon die Windenergie effektiv niederknüppeln.

  2. Der Begriff „PV-Pflicht“ ist falsch. Es kann immer nur um eine *Solarpflicht* geben, bei der freigestellt bleibt, ob man lieber eine Photovoltaikanlage oder klassische Sonnenkollektoren oder am besten beides installiert und betreibt. Eine Sonnenkollektoranlage spart drastisch mehr Öl oder Gas, als eine gleichgroße PV-Anlage an Synthesegas erzeugen könnte. Solarthermie kann mit einem Biomassekessel oder einer Wärmepumpe kombiniert bereits heute ein Haus mit 100% erneuerbarer Wärme versorgen. Und meistens ist neben dem Kollektor noch Platz für eine nur etwas kleinere PV-Anlage, die dafür ein höhere Eigenverbrauchsquote erreicht.

  3. Photovoltaik Anlagen auf Einfamilienhäusern Wohnanlagen Schulen Kitas hätten wir zum Beispiel seid ca.2010 mit dem „Berliner Solaratlas“ in Berlin schon lange haben können.
    In diesem digitalen „Stadtplan “ sind alle für Photovoltaik geeigneten Hausdächer mit Angaben zu
    Dachfläche möglichen KWp Kosten der Anlage und Ertrag verzeichnet gewesen.
    Wir haben bei Sanierung unsers Siedlerhäuschens (Bj 1932/61) und Anbau mit Flachdach
    auf Flachdach 6x mit 15 grad und auf Statteldach Südseite/Garten 10 PHV installiert. Summe 4,03 KWp
    zulässige Einspeisung 70% = 2,8kwh
    Leider wurde durch Wirtschaftsminister Altmeyer CDU nicht die „chinesischen Dumpingpreise“ verbnoten und ca. 80Tausend mit Facharbeitsplätze und mehrere Solarpaneel Hersteller in Konkurs getrieben.
    Nun nach mehr als 8 Jahren hat unser Wirtschaftsminister immer keine Anreize für Kleine Eigenheimbesitzer z.B. in den vielen “ Berliner Siedlungen“ geschaffen auf Ihre Hausdächer Photovoltaik
    anlagen für -billigen Strom zum Laden von E Autos oder Wärmepumpen geschaffen.
    Die großen Investoren aus der Immobilienwirtschaft haben an die BERLINER CDU in 2020 bereits über 800 tausend Euro für Wahlkampf 2021 gespendet.
    Damit sollen bestimmt nicht PHOTOVOLTAIK für Mieterstrom oder Solarthermie für Warmwasser auf den Dächern von Immobilien/ Wohnblocks veranlasst werden.

  4. Ich wundere mich immer wieder dass bei Energie Fragen im Wohnbau sehr oft Solar- und Photovoltaikanlagen im Vordergrund stehen .Es ist wichtiger Bauvorhaben , Altbau und Neubau so zu sanieren oder zu bauen , dass sie möglichst wenig Energie verbrauchen. Erst dann kann man sich für effiziente Konzepte entscheiden, dabei steht die Energiegewinnung und der Eigenverbrauch , an erster Stelle, weil man dadurch einen hohen Nutzen für den Verbraucher schafft.

  5. Solarpflicht wäre der bessere Lösungsansatz.
    Vernünftig wäre Südseite Solarthermie mit 60 % Sonnennutzung Ost und Westseite PV mit 20 % Sonnen Nutzung. Weiterhin die Aufstellung mit 60° (bis 90°) damit die Überschüsse im Sommer nicht zu hoch werden.
    Da sich die Sonne im Winter kaum blicken lässt bitte noch ein Gaskraftwerk wenn Strom und Wärme am meisten gebraucht werden-ein BHKW oder viele Brennstoffzellen.
    Aber Vernunft bringt nur der Umwelt Gewinn

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