Mit dem EEG soll der Ausbau von erneuerbaren Energien gesteuert werden. Die dezentrale Energieversorgung ist ein zentraler Pfeiler der nachhaltigen Energiezukunft. Jedoch wurde ein Aspekt bisher stiefmütterlich behandelt: Mieterstrom. Das soll sich mit der EEG-Novelle ändern.
Mieterstrom muss gefördert werden
Während immer mehr Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern errichtet werden, kam der Mieterstrommarkt nie richtig in Schwung. Das lag auch an der Benachteiligung durch das EEG. Mussten Einfamilienhausbesitzer keine EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und genutzten Strom zahlen, fiel im Mieterstrom die volle Umlage an. Das schmälerte den Preisvorteil gegenüber Netzstrom erheblich. Die Mieterstrom-Förderung von 2017 brachte nur kurzzeitig eine Verbesserung. Durch ihre Kopplung an die EEG-Einspeisevergütung ist sie seit Sommer 2020 für größere Mieterstromanlagen quasi verschwunden.
Nun soll mit der EEG-Novelle endlich der Durchbruch kommen. Mit einer fixen Vergütung gestaffelt nach der Anlagengröße, wie es aktuell geplant ist, ergäben sich viele Vorteile im Mieterstrom: Planbare Energiekosten auch bei großen Mieterstromprojekten in Quartieren mit mehrjähriger Bauzeit sowie preislich Vorteile, um die Bewohner für das Mieterstromangebot zu begeistern. Schließlich ist eine hohe Teilnahmequote für die Rentabilität der Investitionen entscheidend. Am Ende kommt es neben Kostenvorteilen auch auf eine erleichterte Umsetzung an, damit es mit Mieterstrom wirklich großflächig vorangeht.
Administrative Hürden müssen fallen
Bislang ist die Mieterstromförderung an zahlreiche Auflagen geknüpft, welche die Wirtschaftlichkeit der Projekte beeinträchtigt. Sind die Mehrerlöse zu gering, rechtfertigen sie nicht den administrativen Mehraufwand. Mit ihrer Erfahrung können Mieterstrom-Dienstleister gerade in Contracting-Modellen dem Immobilienbesitzer den Aufwand abnehmen. Allerdings bleiben zum Teil aufwändige Abstimmungen mit den Netzbetreibern beim Messkonzept bestehen. Auch die Rechtslage und die Förderkriterien bei kombinierter Strom-Wärmeversorgung machen die Abrechnung unnötig kompliziert. Zudem sind die Bearbeitungszeiten lang, ob für die Auszahlung des Mieterstromzuschlags oder für Förderungen wie die Direktförderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Rechtssicherheit beim Lieferkettenmodell
In einem wichtigen Aspekt bei der Mieterstromversorgung soll Klarheit geschaffen werden: Tritt in der Energieversorgung ein Dienstleister zwischen PV-Anlagenbesitzer und den verbrauchenden Mieter, ist das als Mieterstromversorgung anzuerkennen – so der aktuelle Entwurf. Dieses sogenannte Lieferkettenmodell gibt Immobilienbesitzern rechtliche Sicherheit und nimmt ihnen die Angst, unbeabsichtigt in die Rolle eines Energieversorgers zu fallen und so gewisse Förderungen nicht mehr zu erhalten.
Mit der Rechtsicherheit beim Lieferkettenmodell können Immobilienbesitzer die Energieversorgung mit einem professionellen Anbieter abwickeln. Dennoch können Betrieb und die Wertschöpfung beim Anlagenbetreiber bleiben. Und die bürokratischen Hürden würden reduziert. Alles in allem ermöglicht das Lieferkettenmodell eine Mieterstromversorgung ohne Risiko und ohne großen Aufwand für den Immobilienbesitzer bzw. Anlagenbetreiber.
Mieterstrom ermöglicht steigenden Ausbau erneuerbarer Energien
Dass wir mehr erneuerbare Energien brauchen, ist klar. Die aktuellen Ausbaupläne des Bundeswirtschaftsministeriums berücksichtigen jedoch nach wie vor nicht den steigenden Strombedarf unter anderem durch die eigene Wasserstoffstrategie. Mit einer deutlichen Zunahme an Mieterstromprojekten, könnte diese politische Fehleinschätzung zumindest etwas korrigiert und die Energiewende gestützt werden.
Alles in allem bietet die EEG-Novelle die Chance, mit den Verbesserungen für Mieterstrom mehr Haushalte an den Vorteilen der Energiewende zu beteiligen und zugleich den dringend benötigten Zubau zu unterstützen.
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