Mieterstrom kombiniert Strom- und Wärmeversorgung

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Mieterstromprojekte haben sich in den letzten zwei Jahren geändert: von der reinen PV-Stromversorgung hin zu immer stärker vernetzten Konzepten. Die Kombination von Strom- und Wärmeversorgung ist gerade bei Neubauten und größeren Sanierungen attraktiv.

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Durch die integrierte Energieversorgung wird ein Großteil der vor Ort erzeugten Energie direkt genutzt oder zwischengespeichert. So ergeben sich bei Strom und Wärme Kostenvorteile für Bewohner und Immobilienbesitzer. Auch werden die Kriterien bezüglich der Gebäudeenergieeffizienz sowie für Förderungen leichter erfüllt und die Immobilien für die Zukunft gerüstet.

Hoher Direktverbrauch

Aktuell droht durch das Erreichen des Solardeckels in naher Zukunft ein Förderstopp. Nicht zuletzt aufgrund dieser unsicheren Situation bei der EEG-Einspeisevergütung wird ein möglichst hoher Direktverbrauch immer wichtiger. Mieterstromprojekte mit Strom- und Wärmeversorgungen unterstützen dies.

Heizungen und Anlagen zur Warmwasseraufbereitung verfügen über einen Wärmespeicher, der auch zeitversetzt zum Wärmebedarf Solarstrom aufnehmen und diesen zwischenspeichern kann. Das erhöht den Direktverbrauch der erzeugten Solarenergie deutlich. Und es ermöglicht so, auch nachts oder bei bedecktem Himmel Solarstrom zum Wärmen zu nutzen.

Die kombinierte Strom- und Wärmeversorgung im Mieterstrom hat weitere finanzielle Vorteile: Die Investitionen in die Anlagentechnik rechnen sich schneller und die Wärmekosten sinken spürbar. Für den erzeugten PV-Strom, der zum Heizen der Gebäude eingesetzt wird, entfallen anteilig die EEG-Umlage sowie die lokalen Netzentgelte, die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer.

Weil selbst erzeugter Strom günstiger ist als Strom aus dem öffentlichen Netz und er in kombinierten Mieterstromprojekten eben nicht nur zur Stromversorgung, sondern auch zum Heizen und für Warmwasser genutzt wird, profitieren die Bewohner mehrfach von sinkenden Energiekosten. Verstärkt wird dies durch die ab 2021 kommende CO2-Bepreisung auf fossile Energieträger.

CO2-Bepreisung

Die CO2-Emissionen von Erdöl und Erdgas werden nächstes Jahr bepreist und erhöhen die Energiekosten. Die jährlichen Brutto-Mehrkosten steigen nach aktuellen Berechnungen für Erdgas etwa von 0,6 Cent/kWh in 2021 auf über 1,6 Cent/kWh ab 2026. Das sind bei einer 70 qm großen Wohnung dann rund 320 Euro.

Wird erzeugter PV-Strom auch zum Wärmen der Gebäude genutzt, profitieren die Bewohner in Gebäuden mit kombinierter Mieterstromversorgung also von einer doppelten Kostenbremse.

Zudem vergibt die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei Investitionen in Wärmeanlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Sie wurden Ende Januar 2020 deutlich erhöht.

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Regelungen der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG zusammenbringt, soll den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung bei der Berechnung des geforderten Primärenergiebedarfs anerkennen.

Gemäß der EU-Gebäuderichtlinie, aus der auch der Niedrigstenergie-Gebäudestandard resultiert, müssen künftig immer mehr Maßnahmen und Regelungen erlassen werden, um die angepeilte Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Bis 2030 sollen sie EU-weit verglichen zu 1990 um mindestens 40% sinken. Auch soll der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch erhöht und mehr Energie gespart werden. Gebäude stehen dabei im Mittelpunkt der Energieeffizienzpolitik der Europäischen Union, da auf sie fast 40% des Endenergieverbrauchs entfallen.

Hinweis: Die Nutzung erneuerbarer Energie ist auch bei der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos möglich. Angesichts des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs für die Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts haben Mieter bald einen Anspruch auf eine Ladestation. Dies gilt im Neubau und bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen. Hier soll jeder Stellplatz mit Lehrrohren für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet werden.

Mieterstrom mit Strom- und Wärme-Contracting

Immobilienbesitzer genießen bei der kombinierten Mieterstromversorgung im Contracting, viele Vorteile und reduzieren Investitionen und Aufwand. So kann der Mieterstrom-Dienstleister neben der Energieversorgung auch die Finanzierung der Anlagentechnik übernehmen.

Auch sind die durch eine Strom- und die Wärmeversorgung in einem Contractingmodell erzielbaren Kostenvorteile höher als bei singulärer Versorgung. Die Steuerung der Anlagentechnik ermöglicht es außerdem, die erzeugte Solarenergie effizienter einzusetzen als bei alleiniger PV-Mieterstromversorgung.

Weitere administrative Argumente für das ganzheitliche Strom- und Wärme-Contracting liegen in den möglichen Abrechnungssystemen und im übergreifenden Energiemonitoring.

Mögliche Zukunft der Strom-Wärmeversorgung

Theoretisch kann eine Heizungsanlage mit ihrem Pufferspeicher auch im Regelenergiemarkt integriert werden und so einen Beitrag zur Netzstabilisierung der Stromnetze leisten. Umgekehrt kann perspektivisch durch bidirektionales Laden auch Überschussstrom aus dem Netz aufgenommen werden. Beides ist derzeit u.a. aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen noch nicht möglich. Es kann sich aber bei steigendem Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien künftig als attraktives Geschäftsmodell erweisen.

Quellen / Weiterlesen

Bildquelle: © Polarstern GmbH

5 Kommentare

  1. Hey Alex, leider wird im Artikel genau gar nichts widerlegt. Klar gäbe es theoretisch viele Vorteile und Mieterstrommodelle machen Sinn. Aber in der Praxis scheitert es an den gesetzlichen und bürokratischen Hürden, sowie an der Nutzen-, Risikoverteilung zwischen Vermieter und Mieter. Hierauf geht der Artikel leider null ein und es werden daher auch keine Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

    Es bleibt dabei, dass das momentane Mieterstrommodell in der Praxis nicht großskalig funktioniert. Lösungsmöglichkeiten gäbe es, aber bisher gibt es kein politischen Ansatz diese umzusetzen.

  2. Ok, Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Aber immerhin kann sich der Vermieter nicht mehr mit Paragrafen rausreden.

    Und wie Recht Du hast, unsere Regierung hat kaum den Willen, diese an sich ja positiven Entscheidungen durchzudrücken.

  3. Nur nochmal zur Klarstellung: Mieter haben (bisher) kein Recht auf eine Solaranlage auf dem Dach. Und wer kein Recht hat, kriegt natürlich auch keins 😉

    Es gibt lediglich die Möglichkeit für Vermieter eine Solaranlage zu installieren und die Mieter daran zu beteiligen. Das ist aber so kompliziert und auch nicht wirklich vorteilhaft für Vermieter und Mieter, sodass es sich nicht wirklich durchgesetzt hat.

  4. Aha, dann verstand ich da wohl was miss…

    Schade! Passt aber zur Politik von Mutti und dem Dicken.

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