Neue Stromspeicherförderung in Baden-Württemberg

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Seit dem 1. März 2018 kann man in Baden-Württemberg Solarstromspeicher fördern lassen. Das neue Förderprogramm für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen soll einen Anreiz bieten, eine Solaranlage mit einem netzdienlichen Speicher anzuschaffen. Der Zuschuss ist abhängig von der Speicherkapazität und beträgt zwischen 600 und 7.500 Euro. Übernommen werden bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.

Förderung nur in Verbindung mit neuer PV-Anlage möglich

Die Förderung läuft bis Ende Dezember 2019 und gilt für die Anschaffung eines Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden und ans Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Das Land Baden-Württemberg will neben dem Ausbau der Photovoltaik über die Speicher auch die Netzbelastung reduzieren.

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Auf das richtige Verhältnis zwischen Solaranlage und Speicher achten

Voraussetzung ist, dass das Verhältnis von Solaranlage zu Speicher mindestens 1,2 kWp/1 kWh beträgt. Damit soll verhindert werden, dass zu große und damit nicht wirtschaftliche Speicher angeschafft werden. Experten empfehlen ohnehin, dass die installierte Leistung der PV-Ablage 20 bis 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität.

Die Höhe der Förderung hängt von der nutzbaren Speicherkapazität ab und beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde für kleine und mittlere Anlagen. Die Kosten der Solaranlage sind für die Förderung dagegen nicht relevant. Für eine typische Dach-Solaranlage mit 10 kW und einen Speicher mit 8,3 kWh Kapazität beträgt der Zuschuss dann 2.500 Euro. Wenn das Batteriemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie verfügt, gibt es 250 Euro extra. Einen Zuschlag gibt es auch für Gewerbespeicher an Großanlagen: Er beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität.

Zuschuss mit KfW-Förderung kombinieren

Der Zuschuss des Landes ist auch mit der Speicherförderung der KfW kompatibel. Antragsteller können also auch noch einen Kredit- Tilgungszuschuss von bis zu 2.000 Euro für den Speicher bekommen. Das lohnt sich allerdings nur in manchen Fällen: Die Gesamtförderung darf jedoch die jeweiligen Höchstbeträge und die maximalen Beihilfeintensitäten der EU nicht überschreiten. Werden beide Programme genutzt, darf die Gesamtsumme aus KfW-Förderung und Landeszuschuss nicht höher sein als die Nettoinvestitionskosten für den Speicher. Die Landesförderung ist in diesem Fall außerdem auf die Höhe des Tilgungszuschusses der KfW begrenzt: Es kann sich daher lohnen, auf die KfW-Förderung zu verzichten. Zumal Batteriespeicher an großen PV-Anlagen (über 30 kW installierte Leistung) bei der KfW nicht förderfähig sind, im baden-württembergischen Landesprogramm dagegen schon.

Ab 2019 sinken die Zuschüsse

Für das Programm stellt das Land zwei Millionen Euro zur Verfügung. Sind diese aufgebraucht, endet die Förderung. Schnell sein lohnt sich also, auch weil die Förderhöhe ab 1. Januar 2019 für kleinere Anlagen um ein Drittel sinkt, für große (ab 30 kW) um 25 Prozent. Interessenten müssen ihre Anträge müssen vor dem Kauf stellen, außerdem muss eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für zehn Jahre vorliegen. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank.

Quellen / Weiterlesen:
Neue Förderung für Solarspeicher im Südwesten | Top Agrar
Stromspeicher: Baden-Württemberg fördert 300 Euro pro kWh | energie-experten
Baden-Württemberg fördert Stromspeicher | EnBauSa
Netzdienliche PV-Batteriespeicher | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Bildquelle: Wikipedia – Michael Barera [CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 3.0 or GFDL]

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