Förderung von Solarspeichern in Tirol wird verlängert

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foerderung-stromspeicher-tirolDas österreichische Bundesland Tirol fördert die Anschaffung von Solarspeichern für Privathaushalte und hat nach Auslaufen der bisherigen Förderung eine neue Förderrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie Intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen startet am 1. Oktober 2017 und läuft bis zum 31. Mai 2018, wobei die Anschaffung des Speichers bereits vor dem Stichtag möglich ist. Die neuen Regelungen sehen ein vereinfachtes Verfahren vor.

Anschaffung des Stromspeichers jetzt schon vor Beantragung möglich

Neu ist, dass der Antrag erst nach Inbetriebnahme des Stromspeichers gestellt werden kann. Bisher war es nötig, die Förderung vor dem Erwerb zu beantragen, diese Regelung gilt seit dem 16. Juli 2017 nicht mehr. Vor der Anschaffung ist es jedoch wichtig zu prüfen, ob die gewünschte Solarbatterie die technischen Voraussetzungen erfüllt. Das Land Tirol hat dazu eine Herstellerliste zur Verfügung gestellt, in der alle förderfähigen Solarstromspeicher aufgelistet sind. Ist der gewählte Stromspeicher in der Liste enthalten, dann wird er auch gefördert.

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Bitte beachten Sie zu dieser Herstellerliste förderfähiger Stromspeicher und Solarbatterien in Tirol unsere Hinweise.

Nachfolgende Tabelle zeigt die in Tirol förderfähigen intelligenten Steuerungen für Stromspeicher und Solarbatterien (Herstellerliste):

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Bitte beachten Sie zu dieser Herstellerliste förderfähiger intelligenter Steuerungen für Stromspeicher und Solarbatterien in Tirol unsere Hinweise.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Solar-Akku von einem Fachunternehmen installiert werden und innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms in Betrieb genommen werden muss.

Die Zielgruppe der Speicherförderung sind Privathaushalte in Tirol, die eine Photovoltaikanlage bis maximal 7,5 kWpeak besitzen oder neu anschaffen und diese durch ein intelligentes Stromspeichersystem ergänzen wollen. Damit kann der Eigenverbrauch von Solarstrom erhöht werden. Neu ist, dass sich die Förderfähigkeit rein auf die nutzbare Speicherkapazität bezieht, die maximal 6 kWh beträgt. Die Gesamtkapazität des Speichers kann auch höher liegen.

Einfachere Berechnung der Fördersumme

Die Berechnung der Förderhöhe wurde ebenfalls angepasst und vereinfacht. Es gilt ein fester Sockelbetrag von 1.700 Euro für die ersten beiden Kilowattstunden nutzbare Speicherkapazität. Für die 3. bis 6. Kilowattstunde gelten stufenweise sinkende Förderbeträge von 600 Euro bis 100 Euro. Hinzu kommen 500 Euro für die intelligente Steuerung, die auch unabhängig vom Speicher gefördert werden kann. Die maximale Fördersumme liegt bei 3.500 Euro. Nachfolgende Tabelle zeigt die Förderbeträge für Solarbatterien in Tirol:

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Alle nötigen Formulare und Informationen zur Richtlinie Intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen sind unter https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/aktuelles/ abrufbar.

Bildquelle: Pixabay
Über den Autor Konstantin Heiller

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