Förderung von Solarbatterien in Tirol

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foerderung-solarbatterien-tirolTirol will bis 2050 energieautonom werden. Das bedeutet: Der Energieverbrauch soll bis dahin halbiert und der Anteil an erneuerbaren Energieträgern um 30 Prozent erhöht werden. Um das zu erreichen, gibt es in dem österreichischen Bundesland im Rahmen des Programms Tirol 2050 energieautonom eine ganze Reihe von Initiativen. Eine davon ist die Förderung von Solarspeichern in Privathaushalten durch die Landesregierung, die auf die Erhöhung der Eigenversorgung mit Solarstrom abzielt.

Von Konstantin Heiller

Das Förderangebot „Intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen“ deckt sowohl die Ausstattung neuer Solaranlagen mit einem Batteriespeicher ab als auch die Nachrüstung bestehender Anlagen. Der Einbau oder die Nachrüstung der Anlage mit einer intelligenten Steuerung wird ebenso gefördert.

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Ziel der Förderung von Stromspeichern in Tirol

Mit dem Förderprogramm soll der Eigenverbrauchsanteil von selbst erzeugtem Solarstrom erhöht und damit die Unabhängigkeit der Haushalte gestärkt werden.

Fördervoraussetzungen für Solarbatterien in Tirol

Die Förderung kann von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol beantragt werden, die eine Photovoltaikanlage mit einer Engpassleistung von maximal 5 kWpeak besitzen oder neu anschaffen wollen. Die Kapazität des neu anzuschaffenden Speichersystems darf höchstens 7,5 Kilowattstunden betragen. Das Gebäude, für das die Anlage oder die intelligente Steuerung bestimmt ist, muss sich in Tirol befinden und vom Antragsteller überwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt werden. Die Förderung muss vor dem Einbau des Stromspeichers beantragt werden.

Technische Voraussetzungen Stromspeicher

Die Förderung kann beantragt werden für Lithium-Ionen- und Nickel-Eisen-Akkus sowie andere Systeme, die die technischen Voraussetzungen erfüllen:

  • Zyklenzahl: > 5.000 Vollzyklen bei einer Entladetiefe von 80 % (SOC)
  • Kalendarische Lebensdauer: > 80 % nach sieben Jahren (Zeitwertersatzgarantie und Rücknahmeverpflichtung)
  • Wirkungsgrad: > 85 %
  • Entladungstiefe: > 80 %
  • Selbstentladung: < 10 %/Monat
  • Eigenverbrauch der Überwachungs- und Schaltgeräte: 5 % (Empfehlung)
  • Schnellladung < 2 Stunden

Ausgeschlossen von der Förderung sind Batteriespeichersysteme auf Blei-Gel- oder Blei-Säure-Basis, Eigenbauanlagen oder Prototypen sowie gebrauchte Speichersysteme. Ebenfalls nicht förderfähig sind mobile Batteriespeicher sowie Systeme für Inselanlagen. Zum Laden des Stromspeichers darf kein Energiebezug aus dem Netz erfolgen.

Anforderungen an intelligente Steuerungen

Als intelligente Steuerungen gelten Systeme, die Eigenstromerzeugung- und verbrauch sowie den Netzbezug messen und durch Steuerung entsprechender Geräte dazu beitragen, den Strombedarf primär aus Eigenerzeugung oder Speicher zu decken, so dass möglichst wenig Strom ins Netz eingespeist wird. Dazu zählen Steuerungsgeräte mit einer Null-Bezugsregelung und solche, die bestimmte Verbraucher im Haushalt prioritär mit Solarstrom versorgen.

Förderhöhe Batteriespeicher

Für die Förderhöhe ausschlaggebend sind die spezifischen Investitionskosten pro Kilowattstunde, wobei maximal 3 kWh gefördert werden. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Nettokosten bzw. maximal 1.000 EUR/kWh und höchstens 3.000 EUR pro Batteriespeicher. Der Speicher muss mit einer intelligenten Steuerung ausgestattet sein, diese wird mit maximal 50 Prozent der Nettokosten, höchstens mit 500 EUR gefördert. Die intelligente Steuerung wird vom Antrag auf Förderung eines Batteriespeichersystems unabhängig gefördert und bewilligt. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist dabei möglich. Sobald der Fördersatz 70 Prozent der Nettokosten übersteigt, wird eine aliquote Reduktion der Förderung vorgenommen.

Zuständige Stelle ist das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht. Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen sind unter https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/aktuelles zu finden. Die Richtlinie „Intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen – Richtlinie zur Förderung von intelligenten Stromspeichersystemen und intelligenten Steuerungen zur Steigerung der Eigenversorgung mit Sonnenstrom in Tirol.“ finden Sie hier >>>

Bildquelle: © Gerald B. / pixelio – www.pixelio.de

Über den Autor Konstantin Heiller

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