Die Stromspeicherförderung in Baden-Württemberg wird 2019 nochmals aufgestockt. Das Land stellt weitere fünf Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher bereit. Die Fördersätze sinken 2019, dafür gelten zusätzliche Förderbedingungen. Unter anderem werden jetzt auch netzdienliche Ladepunkte für Elektroautos gefördert.
Über 2.500 Anträge seit Start der Speicherförderung
Das Programm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ läuft seit März 2018 und ist ein voller Erfolg. Seit seinem Start sind über 2.500 Förderanträge eingegangen, weshalb das Land Baden-Württemberg jetzt nochmals frisches Geld bereitstellt. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und jetzt auch an Landwirte, die sich einen Solarspeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage anschaffen wollen. Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom zumindest teilweise ins Netz eingespeist wird.
Neue Fördersätze ab 2019
Im Jahr 2019 sinken die Fördersätze. Für Speicher, die an eine Photovoltaik-Anlage bis zu 30 Kilowatt Leistung anschlossen sind, gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde. Größere Systeme fördert das Land ab 2019 mit 300 Euro pro Kilowattstunde, das sind jeweils 100 Euro pro Kilowattstunde weniger als im Vorjahr. Die Fördersumme beträgt maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichers.
Neue Bedingungen ab Februar
Ab dem 1. Februar 2019 gelten zusätzliche Förderbedingungen für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 14 Kilowatt. Sie werden mit 400 Euro zusätzlich gefördert. Außerdem gewährt das Land Baden-Württemberg künftig einen Bonus von 500 Euro für netzdienliche/lastmanagementfähige Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Der bisherige Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme entfällt dagegen. Diese Systeme sind künftig die Voraussetzung dafür, um sich einen PV-Speicher bis zu zehn Kilowattstunden fördern zu lassen.
Darüber hinaus ist ab dem 1. Februar auch der Einbau eines größeren Speichers bis zum Faktor 1,2 erlaubt (1,2 kWp je 1 kWh Speicherkapazität). Die Wirkleistungsbegrenzung für die Photovoltaik-Anlage fällt weg, sofern eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeisung durch die Netzbetreiber technisch möglich ist. Ist die Anlage nicht fernsteuerbar, greift bei PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung weiterhin eine Begrenzung auf 50 Prozent der installierten Leistung. Bei größeren Anlagen sind es 60 Prozent.
Antragstellung über die L-Bank
Die Speicherförderung läuft bis Ende 2019, die Abwicklung erfolgt über die Landeskreditbank. Antragsteller müssen den Förderantrag vor Beginn der geplanten Maßnahme stellen, also bevor sie rechtsverbindliche Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen.
Quellen / Weiterlesen
Baden-Württemberg stockt Photovoltaik-Speicherförderung erneut auf | pv magazine
Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Bildquelle: flickr – Joseph Dernbecher