Nach wie vor führen Elektroautos auf unseren Straßen ein Nischendasein. Viele potenzielle Kunden werden noch von den hohen Anschaffungskosten, Batteriemieten und der geringen Reichweite dieser Fahrzeuge abgeschreckt. Zudem fehlt es auch an genügend Stromtankstellen, an denen diese Fahrzeuge aufgeladen werden können. Insbesondere im ländlichen Bereich ist man von dem Nutzen noch nicht so richtig überzeugt. Das Elektromobilitätsgesetz soll diesbezüglich Verbesserungen versprechen und für einen Kaufanreiz sorgen.
Kommunen sind von den geplanten Privilegien für Elektrofahrzeugbesitzer nicht begeistert
Das neue Elektromobilitätsgesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis Juni 2030 befristet. Es möchte Kaufanreize für Elektrofahrzeuge schaffen, wie die privilegierte Nutzung von Busspuren in Städten und kostenlose Parkmöglichkeiten. Zu den wesentlichen Regelungsinhalten des Gesetzes zählen:
- eine genaue Definition der zu privilegierenden Fahrzeuge,
- ein Sonderkennzeichen über dem Nummernschild,
- neue Park- und Halteregelungen,
- die freie Nutzung von Busspuren sowie
- die Aufhebung von Zufahrtsverboten.
Die Bundesregierung hat im September 2014 den Entwurf das Elektromobilitätsgesetz beschlossen. Hiermit sollen Elektrofahrzeuge bevorzugt und aus ihrem bisherigen Nischendasein herausgeholt werden. Von 2015 an soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, die Nutzung von Busspuren zu erlauben und kostenlose Parkplätze für E-Autos zu reservieren. Viele Großstädte sehen dies als eher kritisch an und lehnen diese Regelungen ab.
Elektrofahrzeuge sollen auf den ersten Blick erkennbar sein
In Zukunft sollen E-Autos mit einem Kfz-Sonderkennzeichen versehen werden, damit sie auf den ersten Blick erkennbar sind. Grund dieses Kennzeichens ist eine bessere Überwachung, damit es nicht zu einem Missbrauch der gewährten Privilegien kommt. Insbesondere für die Aufhebung von Zufahrtsverboten spielt diese Regelung eine wichtige Rolle. Da auch im Ausland für E-Autos Privilegien getroffen werden, sollen die Fahrzeuge diesbezüglich eine besondere Plakette erhalten.
Ziel der Bundesregierung ist ein deutlicher Anstieg von Elektrofahrzeugen auf den Straßen
Insgesamt möchte die Bundesregierung deutlich mehr umweltfreundliche E-Autos auf die Straße bringen. Bis zum Jahr 2020 möchte die Regierung eine Millionen Elektrofahrzeuge erreichen. Momentan sind im Verhältnis nur wenige E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs. Bekanntermaßen stellt die geringe Reichweite bisher das größte Problem für eine Ablehnung in der Bevölkerung dar. Daneben spielen auch die hohen Anschaffungskosten und die fehlende Infrastruktur (Stromtankstellen) eine bedeutende Rolle. Selbst die Autobranche ist von der Wirkung möglicher Sonderregelungen nicht überzeugt. Besondere Kaufprämien lehnt die Bundesregierung für die Anschaffung von E-Autos jedoch ab. Stattdessen fließen die Fördergelder in die Forschung und Entwicklung.
Die Bundesregierung gibt sich zuversichtlich
Nach Verkehrsminister Alexander Dobrindt von der CSU werden mit den geplanten Maßnahmen mehr Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein und der Absatz dementsprechend steigen. Auch Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD erklärt, dass das Elektromobilitätsgesetz den Kommunen die notwendigen Mittel an die Hand gibt, insgesamt die Elektromobilität zu fördern und dies direkt vor Ort. Dies mache auch aus Gründen der Luftreinhaltung Sinn.
Welche Fahrzeuge fallen unter das Elektromobilitätsgesetz?
In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen reine Batterie-Elektrofahrzeuge, umweltfreundliche und von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei den von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen, den sogenannten Plug-In-Hybriden, ist sicherzustellen, dass die Kohlendioxidemission bei höchstens 50 g pro Kilometer eingehalten wird oder eine rein elektrische Mindestreichweite von wenigstens 30 Kilometer erreicht wird. Ab 2018 muss die Reichweite sogar 40 km betragen. Grund für die Mindestreichweiten ist, dass dadurch die meisten Kurzstreckenfahrten ausschließlich elektrisch zurückgelegt werden können.
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