Bereits in der Vergangenheit gab es einige Komplikationen mit dem Stromspeicher von Senec. Medienberichten zufolge gab es erneut technische Probleme mit dem Senec-Stromspeicher, sodass das Unternehmen die Leistungsfähigkeit auf 70 Prozent korrigierte. Senec habe erklärt, dass es zu zwei Bränden gekommen sei. In einigen Fällen kann es sogar zur Verpuffung. Verbraucher sind nun verärgert, ihre Solaranlagen nicht ordnungsgemäß nutzen zu können. Doch wer kommt für den Schaden auf?
Zwischenfälle der Senec-Stromspeicher in Niedersachen und Mittelfranken
Laut eigenen Angaben des Herstellers sei es erneut zu zwei Bränden gekommen, wobei einer in Mittelfranken und ein anderer in Niedersachen geschah. Ein Brand wurde in einem Wohnhaus und ein weiterer in einer Garage durch einen Senec-Speicher ausgelöst. Bei den Vorfällen seien keine Menschen zu Schaden gekommen. Die Batteriespeicher einer speziellen Modellgeneration setzte man in den Konditionierungsbetrieb und begrenzte die Kapazität auf 70 Prozent. Dennoch sei der direkte Verbrauch und die Einspeisung von Solarenergie weiterhin möglich.
Immer wieder Brände mit Stromspeicheranlagen
Viele Verbraucher wünschen sich eine nachhaltige und klimafreundliche Energieerzeugungs- und Speicherlösungen. Allerdings sind einige Stromspeicheranlagen für Privathaushalte nicht ganz ungefährlich. Anlagen des Herstellers Senec fingen bereits mehrmals in den Kellern, Garagen oder an einem anderen Ort Feuer. Daher stellen sie ein hohes Sicherheitsrisiko für Verbraucher dar. Allein im vergangenen Jahr kam es zu mehreren Bränden und Verpuffungen. Ebenso hat Solarwatt Probleme mit seinen Speichern. Im März dieses Jahres kam es zu zahlreichen Bränden durch Solarspeicheranlagen. In Burladingen in Baden-Württemberg brannte im Keller eines Zweifamilienhauses ein Senec-Solarspeicher. Auch in Waldbrunn ging der Akku und der Wechselrichter einer PV-Anlage in Brand auf.
Im Jahr 2022 musste Senec rund 60.000 Heimspeicheranlagen zwangsläufig abschalten, da es zu mehreren Bränden in Häusern kam. Es dauerte mehrere Monate, bis die Verbraucher den Speicher wieder vollständig nutzen konnten. Um das Problem zu beheben, wollte Senec eine SmartGuard-Technologie nutzen, die das Modul abschaltet, bevor es zum Brand kommt. Da aber erneut Zwischenfälle auftraten, nimmt man an, dass die Technologie nicht funktioniert.
Anspruch auf Schadensersatz nach §228 BGB
Kunden können Schadensersatzansprüche mithilfe eines Anwalts geltend machen, da durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicher vertraglich zugesicherte Rechte verletzt wurden. Zudem verletzte Senec durch Fernabschaltung der Heimspeicher auch die Eigentumsrechte, wodurch unter Umständen Schadensersatzansprüche gemäß &228 BGB entstehen. Hinzukommen auch Gewährleistungsansprüche, im Rahmen dessen man die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern darf. Darüber hinaus stellt der Stromspeicher ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Menschen und Gebäude dar, wodurch auch Versicherungen ein Interesse an Schadenersatz haben können.
Tipp: Kostenlose rechtliche Hilfe für Verbraucher
Man geht davon aus, dass nicht nur Senec-Anlagen betroffen sind. Neben dem Verbraucherschutz ist mit Sicherheit anwaltliche Hilfe einen Schritt wert. Verbraucher sollten sich unbedingt über ihre Rechte informieren und sich beraten lassen. Unter Umständen bestehen noch Gewährleistungsansprüche. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Stromspeicher-Problemen eine kostenlose Erstberatung im kostenlosen Online-Check an. Die Kanzlei zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können. In den meisten Fällen sind außergerichtliche Einigungen möglich.
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Welche Batterietypen sind denn genau in den betroffenen Speichern verbaut gewesen?
Wer kann dazu Konkretes berichten?