Seit Januar gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Zuschüsse für Photovoltaikspeicher. Nachdem die Bank im vierten Quartal einen Förderstopp verhängen musste, weil die Mittel für den Tilgungszuschuss des Bundes ausgeschöpft waren, können wieder Anträge gestellt werden. Zugleich gab es eine Änderung: Die Förderung wurde auf Landwirte ausgeweitet.
Erwartete Antragsflut blieb aus
Zu Jahresbeginn war nach dem vorzeitigen Stopp im letzten Jahr ein Ansturm auf die neuen Gelder erwartet worden. Experten rechneten mit mehreren Tausend aufgelaufenen Anträgen im ersten Quartal. Dieser blieb jedoch bisher aus: Im Januar gingen etwa 500 Anträge ein, wie das pv magazine berichtet. Die KfW zeigte sich angesichts des gesunkenen Tilgungszuschusses dennoch zufrieden: Der Fördersatz sinkt halbjährlich um 3 Prozent und liegt seit Jahresbeginn bei 19 Prozent.
Die KfW gewährt unter der Richtlinie 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“ zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Nutzung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Das Förderprogramm soll die Markt- und Technologieentwicklung anregen und kleine und mittelgroße Solaranlagen besser in das Stromnetz integrieren. Anträge stellen können Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Seit dem 1. Mai steht das Programm auch Landwirten offen.
Interessenten sollten die Förderung frühzeitig beantragen
Ab 1. Juli sinkt der Tilgungszuschuss um weitere drei Prozent auf 16 Prozent. Ob die für 2017 bereitgestellten Mittel ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Interessenten sollten die Förderung für ihren Solarspeicher auf jeden Fall frühzeitig beantragen. Der erste Schritt ist dabei das Gespräch mit einem Finanzierungspartner vor Ort, etwa der Hausbank. Vor dem Gespräch sollte ein Kostenvoranschlag für das geplante Speichersystem eingeholt werden. Wichtig ist, die KfW-Förderung vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags zu beantragen. Der Finanzierungspartner reicht den Kreditantrag bei der KfW ein und schließt diesen nach Zusage durch die KfW mit dem Interessenten ab. Nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde, kann der Tilgungszuschuss (ebenfalls über den Finanzierungspartner) angefordert werden. Dadurch reduziert sich die Kreditschuld und damit die Laufzeit des Darlehens.
Quellen / Weiterlesen:
KfW verzeichnet 500 Anträge für Photovoltaik-Speicherförderung im Januar | pv-magazine
Neue Förderrichtlinien zum KfW-Förderprogramm 275 veröffentlicht | Sonne Wind & Wärme
KfW-Speicherförderung 2017: Ansturm erwartet | Bayrisches Landwirtschaftliches Wochenblatt
Bildquelle: © KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow