Am 12. März startet die neue PV- und Stromspeicherförderung in Österreich

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Nach dem Beschluss der Ökostromgesetzesnovelle im Jahr 2017 („kleine“ Ökostromgesetzesnovelle) ist nun endlich die PV-Förderrichtlinie 2018 veröffentlicht worden: Am 12. März 2018 um 17 Uhr startet das neue Förderprogramm in Österreich. Mittels eines Investitionszuschusses wird der Bau oder die Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in ganz Österreich gefördert.

Die bundesweite Förderung für PV Anlagen

Es werden Anlagen bis zu einer Größe von 500 kWp mit 200 bis 250 Euro pro kWp gefördert, maximal jedoch 30% der förderfähigen Kosten (§11 der Richtlinie definiert diese). Anlagen auf Grünflächen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso wie Anlagen ohne einen Zugang zum öffentlichen Stromnetz. Photovoltaikanlagen, für die bereits seit dem 9. Jänner 2018 ein Einspeisetarif beantragt worden ist, können nur dann mittels Investitionszuschuss gefördert werden, wenn dieser Antrag zurückgezogen wird.

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Die bundesweite Förderung für Stromspeicher

Die förderbare Speichertiefe eines Stromspeichers ist von der Größe der PV-Anlage abhängig: pro kWp Photovoltaik-Leistung muss er nämlich eine Mindestgröße von 0,5 kWh bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh (pro kWp!) aufweisen. Pro kWh gibt es einen Zuschuss von 500 Euro.

Es werden sowohl Erweiterungen bestehender PV-Anlagen & Speicher als auch neue Anlagen und Speicher gefördert.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Förderstelle OeMAG, die sich vorbehält, Antragstellende, die ihre Förderung mittels automatisierter Eingabesysteme („robots“) einreichen (z.B. Antragstellung innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung), vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen.

Weitere Informationen und die gesamten Förderrichtlinien gibt es auf der OeMAG Homepage: https://www.oem-ag.at/de/neues

Bildquelle: Wikipedia – Von Boutiquehotel Stadthalle – www.hotelstadthalle.at, CC-BY-SA 4.0

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