Der Stand der Dinge:
Im Jahr 2009 wurde in der dritten Binnenmarktrichtlinie der EU festgelegt, dass bis zum Jahr 2020 die Verbraucher von elektrischer Energie zu einem Anteil von mindestens 80% mit intelligenten Messsystemen verpflichtend auszustatten sind, also die bisher verwendeten Stromzähler auszutauschen sind. Zur Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie hat das Bundeskabinett am 4. November 2015 das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Bis zum Mai 2016 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Durchführung des Gesetzes beginnt im Januar 2017 mit dem Einbau intelligenter Messsysteme bei Verbrauchern und Stromerzeugern ab einem Verbrauch von 10.000 kWh und Stromerzeugern ab 7 kW. Drei Jahre später, im Jahr 2020, sollen alle Haushalte und Betriebe mit neuen Messsystemen ausgestattet werden, die unterhalb dieser Verbrauchs- und Erzeugungsgrößen liegen, wobei zu beachten ist, dass eine ständige Datenfernübertragung unterhalb der vorgenannten Verbrauchs- und Erzeugungsgrößen nicht stattfinden soll oder nur bei entsprechender Vertragsregelung zwischen Verbraucher und Messstellenbetreiber. Die absolute Untergrenze zur Datenfernübertragung liegt bei 6.000 kWh. Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland verbraucht etwa 3.500 kWh im Jahr.
Die Verwendung intelligenter Messsysteme beinhaltet eine sehr genaue Datenerfassung des Stromverbrauchs, der weit über eine Zusammenfassung des gesamten Verbrauchs hinweggeht und sowohl dem Messstellenbetreiber wie auch dem Verbraucher aufzeigen kann, wie sich der Stromverbrauch der Haushalte im Einzelnen verhält. Damit soll zum einen dem veränderten Stromerzeugungsmarkt mit einem Mix aus regenerativer (Sonne, Wind) und konservativer Stromproduktion Rechnung getragen und zum anderen der Verbraucher hinsichtlich seines Umgangs mit elektrischer Energie sensibilisiert werden.
Das Gesetz wurde unter den Schlagwörtern „SmartMeter Pflicht“ oder auch „Smart-Metering“ in der Öffentlichkeit bekannt. Speziell zur Datenerfassung und zur Datenfernübertragung bestehen einige Kritikpunkte, die zur Diskussion Anlass geben. So äußerten sich in einem Interview dazu zwei Experten aus diesem Bereich, die mit Ihren Standpunkten das Für und Wider dieses Gesetzes darlegten.
Fakten sind bekannt, Interpretationen verschieden
Die beiden Interviewpartner sind Herr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Greveler, Professor für angewandte Informatik an der Hochschule Rhein-Waal sowie Herr Dr. Michael Schmidt, Geschäftsführer der RWE Metering GmbH. Hinsichtlich Ihrer beruflichen Positionen stehen in diesem Interview Dr. Michael Schmidt für das Pro bei der Verwendung von Smart-Metern und Herr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Greveler für das Kontra bei den Messstellensystemen.
Was ist ein Smart-Meter und welche Vorteile bietet das Gerät?
Zur ersten Frage, wie die beiden Experten einem Laien erklären würden, was ein Smart-Meter ist und welche Vorteile ein solches Gerät gegenüber einem herkömmlichen Stromzähler besitzt, entgegnete Herr Dr. Schmidt, das die Produktion der heute üblichen Stromzähler, der klassischen Ferraris-Zähler, zum Ende des Jahres 2015 eingestellt wurde und das mit den neuen Geräten die Möglichkeit besteht, die auf dem Strommarkt angebotenen Tarife flexibler nutzen zu können und einen besseren Einblick in den eigenen Verbrauch zu erhalten.
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Greveler sieht bei der Erfassung der Verbrauchsmengen, die neben Strom auch Gas und Wasser beinhalten können, die Gefahr, dass die Messstellenbetreiber und mit ihnen verbundene Unternehmen diese Daten dazu nutzen können, ein Verbrauchsverhalten und damit ein Nutzerprofil von den einzelnen Haushalten anlegen könnten.
Smart-Meter und Datensicherheit
Schon die Beantwortung dieser ersten Frage zeigt den konträren Standpunkt der beiden Interviewpartner, wobei Herr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Greveler den Ängsten und Sorgen Rechnung trägt, die eine massive Datenerhebung mit sich bringen kann. Natürlich relativiert Herr Dr. Schmidt als Vertreter des Herstellers dieser Geräte diese Gefahr, wobei zu beachten ist, das Dr. Schmidt darauf hinweist, das die Daten übertragenden Geräte ab dem Jahr 2020 nur bei Verbrauchern von 6.000 kWh aufwärts eingesetzt werden.
Im Verlauf des Interviews zeigt sich Dr. Schmidt davon überzeugt, dass ein zu befürchtender Datenmissbrauch durch die im Gesetz vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen wie der Verpflichtung zur Datensparsamkeit nicht zu befürchten ist. Herr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Greveler sieht hier durchaus ein Problem, zumal aus seiner Sicht die Sanktionierung eventuell doch vorkommenden Datenmissbrauchs durch den Messstellenbetreiber unzureichend ist.
Wem nützt ein Smart-Meter?
Die letzte Frage, ob die Befürchtung der Verbraucherschützer, dass das Smart-Meter mehr der Wirtschaft als dem Verbraucher nutzen wird, tatsächlich eintrifft, kann nur die Zukunft zeigen, wobei sicherlich beide Interviewpartner bis zu einem gewissen Grad berechtigte Ansichten zur Problematik des Smart-Meter-Einbaus vorbringen konnten.
Hier finden Sie das vollständige Interview „SmartMeter Pflicht: Sind intelligente Stromzähler hilfreich oder nutzlos?„
Bildquelle: © Niki Vogt / pixelio – www.pixelio.de
Ich kann die Ängste von Herr Prof. Dr.-Ing. Greveler schon verstehen, aber die Vorteile von Smart Metern sowie ihre Stromeinsparungspotential sind einfach zu groß, um auf dieser Technologie zu verzichten. In Deutschland gibt es schon Smart Meter Anbieter, deren intelligente Stromzähler schon einzelne Geräte erkennen können, u.a. Discovergy aus Heidelberg: https://discovergy.com/intelligente-stromzaehler Als Verbraucher will ich ja wissen, wie viel mein Kühlschrank, Geschirrspüler oder Trockner verbrauchen und wann sich die Anschaffung neuer Geräte lohnt.