Der Bund unterstützt Unternehmen dabei, in Energieeffizienz-Maßnahmen zu investieren. Am 1. Januar startete ein vereinfachtes Fördermodell, das alle bisherigen Programme bündelt. Das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen, die ihren Energieverbrauch senken wollen. Dabei hilft der Bund mit Krediten oder Zuschüssen.
Mit dem neuen Programm sollen Unternehmen oder Stadtwerke die größtmögliche Freiheit bekommen, eine für sie passende Lösung für mehr Energieeffizienz zu finden. Das Programm ist deshalb bewusst technologieoffen. Alle Maßnahmen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und so zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, sind förderfähig – von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Bundesregierung will so ihrem Ziel näherkommen, den Primärenergieverbrauch von 2008 bis 2050 um die Hälfte zu senken.
Antragsteller können zwischen Kredit und Zuschuss wählen
Das Förderprogramm wird gemeinsam vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank umgesetzt. Antragsteller, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können zwischen einem Kredit und einem Investitionszuschuss wählen. Die KfW gewährt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, die bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken können. Die Antragstellung wickelt die Hausbank ab. Die maximale Kredithöhe je Vorhaben beträgt 25 Millionen Euro.
Alternativ können sich Antragsteller für einen reinen Investitionszuschuss entscheiden, der über das Online-Portal des BAFA beantragt wird. Dort beträgt maximale Förderung 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.
Welche Maßnahmen gefördert werden
Modul 1: Querschnittstechnologien
Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung einzelner hocheffizienter Anlagen oder Aggregate.
- Elektromotoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Förderfähig ist die Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen
Förderfähig sind auch die Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess sowie Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software zur Unterstützung der Digitalisierung
Gefördert wird der Kauf und die Installation von
- Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in ein alternatives System (für kleine und mittlere Unternehmen)
- Energiemanagement-Software inklusive Schulungskosten
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Das können folgende Maßnahmen sein:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Abwärmenutzung im Unternehmen
- Gebäudeanlagentechnik, wenn sie primär auf Produktionsprozesse wirkt
- Energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.
Bevor Unternehmen Maßnahmen für mehr Energieeffizienz planen und durchführen, sollten sie eine qualifizierte Energieberatung nutzen. Kleine und mittlere Unternehmen können über das Programm „Energieberatung Mittelstand“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch für diese Beratung Zuschüsse erhalten.
Quellen / Weiterlesen
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft | BAFA
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft | KfW
Bund erhöht Förderquoten ab Januar 2019 | prozesstechnik online
Bildquelle: flickr – Bankenverband – Bundesverband deutscher Banken