Windräder auf Hochhaus in Berlin geplant

Die Howoge will auf einem Neubau in Lichtenberg vier Windräder installieren. Doch der Bezirk stellt sich quer.

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Die Wohnungsbaugesellschaft Howoge will auf einem neuen Hochhaus im Berliner Bezirk Lichtenberg bis zu 25 Meter hohe Windkraftanlagen errichten. Die Umsetzung könnte jedoch an Bedenken des Bezirks scheitern: Demnach sind die Anlagen nicht genehmigungsfähig.

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Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat die landeseigene Howoge den Bauantrag für das Pilotprojekt in der Frankfurter Allee 218 bereits im August 2021 gestellt. In dem 64 Meter hohen Neubau entstehen 394 Wohnungen und rund 2.800 Quadratmeter Gewerbefläche. Vier Kleinwindenergieanlagen auf dem Dach sollen Strom für die Bewohner erzeugen.

Diese Pläne könnten nun allerdings scheitern. Das zuständige Bauamt hat laut einer Howoge-Mitteilung bereits angekündigt, den Antrag abzulehnen. Die Howoge will das jedoch nicht einfach hinnehmen: „Wir werden hier noch Überzeugungsarbeit leisten müssen, aber wir geben nicht auf“, teilte die Wohnungsbaugesellschaft mit.

Welche Bedenken hat der Bezirk?

Das Bauamt Lichtenberg sieht die Windräder deshalb als nicht genehmigungsfähig an, weil sich die Nutzungsart und das Nutzungsmaß mit vier 20 Meter hohen Windrädern nach dem Baugesetzbuch nicht in die Umgebung einfüge. Als Probleme werden Verschattung und Lärm genannt. Allerdings befinden sich in unmittelbarer Nähe des geplanten Hochhauses Bahngleise sowie die mehrspurige Frankfurter Allee.

Windstrom für bis zu 100 Wohnungen

Das Berliner Abendblatt berichtet Näheres zu den geplanten Windkraftanlagen. Sie sollen an den vier Ecken auf dem Dach installiert werden. Die Rotorblätter reichen dabei nicht über das Gebäude hinaus. Die Fundamente seien bereits gegossen und die Statik des Daches auf die Windräder ausgelegt. Die Anlagen sollen rund 120.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugen und damit 80 bis 100 Wohnungen versorgen.

Die Howoge habe im Rahmen der Planungen selbst verschiedene Gutachten erstellt. Es hätten hinsichtlich des Schattenwurfs, der Schallemission oder des Naturschutzes keine schädlichen Einwirkungen auf die Umgebung festgestellt werden können, heißt es.

Auch Eisabwurf im Winter sei kein Problem, da sich wegen der kleineren Rotordurchmesser kaum Eis bilden werde – anders als bei Großanlagen. Die Blätter seien beschichtet, so dass sich Eis nur am stehenden Rotor bilde. Dann laufe die Anlage wegen der veränderten Aerodynamik aber gar nicht erst an.

Die Howoge sieht ein gutes wirtschaftliches Potenzial für die Anlagen: Zwar ist Windstrom fast doppelt so teuer wie Strom aus Solaranlagen. Doch dafür erzeugen Windkraftanlagen das ganze Jahr über Strom, der direkt im Haus verbraucht wird und nicht zwischengespeichert werden muss. Für die Energiewende in Berlin bleibt also zu hoffen, dass die Howoge mit ihrer Überzeugungsarbeit beim Bauamt Lichtenberg erfolgreich ist.

Quellen / Weiterlesen

Mitten in Berlin: Vier Windräder auf Wohnhochhaus in Lichtenberg geplant | Berliner Zeitung
Bezirk Lichtenberg: Windräder auf Hochhaus nicht zulässig | Berliner Zeitung
Verwaltung will Windräder auf Hochhaus verhindern | Berliner Abendblatt
Bildquelle: © HOWOGE
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

3 Kommentare

  1. „Die Wohnungsbaugesellschaft Howoge will auf einem neuen Hochhaus im Berliner Bezirk Lichtenberg bis zu 25 Meter hohe Windkraftanlagen errichten.“

    „weil sich die Nutzungsart und das Nutzungsmaß mit vier 20 Meter hohen Windrädern“

    Ja was nun? 20 Meter hoch, oder 25 Meter hoch – oder womöglich am Ende der „viel Überzeugungsarbeit“ doch 30, 35 oder 40 Meter hoch?

    Wobei – das ist ja einer der Vorteile, wenn man erst baut und hinterher genehmigen lässt: Man kann erstmal machen, was man will. Wurde ja bei der Tesla-Fabrik sehr schön gezeigt, wie man Behörden und Miniserien am Nasenring durch die Manege führt.

    „Die Umsetzung könnte jedoch an Bedenken des Bezirks scheitern: Demnach sind die Anlagen nicht genehmigungsfähig.“

    Das hat dann aber nichts mit Bedenken des Bezirks zu tun, sondern mit dem geltenden Baurecht – hier offenbar § 34 BauGB – an das sich eigentlich auch Bauherren von Zufallsstromerzeugern halten müssen.

    „Die Howoge will das jedoch nicht einfach hinnehmen“

    Jaja, dass die Weltverbesserer fest daran glauben, dass sie über dem Gesetz stehen, ist ja nun wahrlich keine neue Erkenntnis.

    „Die Fundamente seien bereits gegossen“

    Auch das kennt man von den Weltverbesserern: Erst bauen, dann genehmigen lassen und notfalls eben ohne die vorgeschriebene Genehmigung als Schwarzbau laufen lassen. Es gibt jede Menge Anlagen (nicht nur Windindustrieanlagen), die nach diesem Prinzip realisiert wurden und bei denen auch danach keine Behörde eingeschritten ist – z.B. weil man die mit Schadensersatzforderungen eingeschüchtert hat.

    „Allerdings befinden sich in unmittelbarer Nähe des geplanten Hochhauses Bahngleise sowie die mehrspurige Frankfurter Allee.“

    Wenn man Windindustrieanlagen auf ein Wohnhaus baut, dann befindet sich in unmittelbarer Nähe dieser Industrieanlagen zunächst einmal ein Wohnhaus. Und für Industrieanlagen gelten die Schallimmissionsrichtwerte für Wohnbereiche der TA Lärm (für Bahnschienen und Straßen dagegen nicht) – insbesondere auch für die Wohnung des Bauherren selbst.

    „Die Blätter seien beschichtet, so dass sich Eis nur am stehenden Rotor bilde. Dann laufe die Anlage wegen der veränderten Aerodynamik aber gar nicht erst an.“

    Ach – und woher soll die stehende Anlage wissen, dass sich die Aerodynamik durch das Eis verändert hat?

    „Die Anlagen sollen rund 120.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugen und damit 80 bis 100 Wohnungen versorgen.“

    Welcher Wohnungsbesitzer lässt sich denn freiwillig nach dem Zufallsprinzip mit Strom versorgen? Etwa bei Wetterlagen, wie am 24.03.2022, als alle in Deutschland (im Meer und an Land) herumstehenden Windindustrieanlagen um 10:45 Uhr gerade einmal 0,20 GW erzeugten, also atemberaubende 0,31 % der installierten Nennleistung von 64,40 GW bzw. des zeitgleichen Stromverbrauchs von 64,71 GW.

    https://www.energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&interval=week&week=12&year=2022&legendItems=00000000000010100

  2. Kleinwindanlagen machen keinen wesentlichen Schattenwurf, geringe Geräuschemissionen und stören das Landschaftsbild nicht. Ich hätte gerne ein so durchdachtes Wohngebäude.

    Hoffentlich werden auch Solarpaneele verbaut – z.B. in der Fassade.
    Niemand muss fürchten ohne Strom zu bleiben. Es wäre schade das Windpotential nicht zu nutzen.
    Hoffentlich wird die Genehmigung erteilt.

    Der Energiewandel darf nicht ausgebremst werden, nur weil bisher solche Anwendungen nicht bekannt sind.
    Die Beeinträchtigung der Umgebung ist keinesfalls vergleichbar mit den bekannten großen Windkraftanlagen. Ähnlich wie Sende und Empfangsanlegen auch Hochhäusern im Stadtbild kaum störend auffallen können Kleinwindanlagen integriert werden.
    Allerdings machen sie nur auf freistehenden hohen Gebäuden Sinn, da sonst die Anströmung und damit die Windausbeute zu gering ist.

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