Welche Sonderregelungen im Verkehr gibt es für Elektroautos?

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Die Bundesregierung wünscht sich schnell mehr Elektroautos auf deutschen Straßen. Dazu hat sie neben der wenig gefragten Kaufprämie schon 2015 ein Gesetz verabschiedet, das Elektroautos im Verkehr einige Privilegien einräumen sollte. Welche Vorrechte haben Elektroautos im Verkehr?

Gleich vorweg: Das Elektromobilitätsgesetz regelt nur, was Kommunen Elektroautos und Plug-in-Hybriden gestatten dürfen. Sie können ihnen kostenlos Parkplätze reservieren oder ihnen die Nutzung von Busspuren gestatten. Was die Kommunen davon aber tatsächlich umsetzen, bleibt ihnen überlassen.

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Parken an der Ladesäule: Nur für Elektroautos!

Das mit Abstand größte Problem für Elektroautobesitzer in der Großstadt ist wohl, eine freie Ladesäule zu finden. Denn eine eigene Garage mit Lademöglichkeit ist in der Stadt meist nicht vorhanden. Aus gutem Grund haben deshalb viele Städte festgelegt, dass die Parkplätze an Ladesäulen den Stromern vorbehalten werden. Das gilt zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Essen, Stuttgart, Dortmund oder München. Erkennen kann man das an den entsprechenden Beschilderungen und Markierungen. Parkt dort trotzdem ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, verhängen die jeweiligen Ordnungsämter zunächst Bußgelder zwischen 10 und 35 Euro.

Benzinern oder Diesel droht das Abschleppen

Wird ein Fahrer eines E-Autos durch einen Benziner oder Diesel konkret am Laden gehindert, droht das Abschleppen durch die Polizei. Am schnellsten geht das in Hamburg, dort wird gleich abgeschleppt ohne Bußgeld oder Verwarnung. Auch die meisten anderen Städte schleppen ab, allerdings nicht so rigoros wie die Hamburger. Meist entscheiden die Ordnungsämter je nach Dauer und Schwere des Verstoßes, ob es ein Bußgeld gibt oder man den Ladesäulenblockierer abschleppen lässt. In München wird dies dann veranlasst, wenn ein Elektroautofahrer sein Fahrzeug laden möchte und in unmittelbarer Nähe keine andere freie Ladesäule steht.

Müssen Elektroautos während des Parkens geladen werden?

In München dürfen Elektroautos übrigens nur dann an den Ladesäulen parken, wenn sie auch laden, und das maximal 4 Stunden lang. In Hamburg dagegen können sie rund um die Uhr dort stehen, eine Pflicht zum Laden besteht nicht. Der Fairness halber sollte man diese Parkplätze aber nur nutzen, wenn man wirklich lädt – damit der nächste Elektroauto-Fahrer mit fast leerem Akku nicht liegenbleibt.

In manchen Städten parken Elektroautos kostenlos

In Hamburg, Dortmund oder Stuttgart können Elektroautos und Plug-in-Hybride im öffentlichen Parkraum kostenlos parken. Voraussetzung ist das sogenannte E-Kennzeichen, das den Buchstaben E enthält. Fehlt dieser, droht auch mit dem Elektroauto ein Bußgeld wegen Falschparkens.

Können Elektroautos kostenlos die Busspur nutzen?

Mit dem E-Auto auf die Busspur – das geht zumindest in Norwegen, dem Vorzeigeland der Elektromobilität. Dort sind aber inzwischen so viele Stromer auf der Busspur unterwegs, dass die Regelung dort nur noch eingeschränkt gilt. Nämlich dann, wenn der E-Auto-Fahrer mit Beifahrer unterwegs sind. In Deutschland gibt es so eine Regelung nicht flächendeckend. Dortmund lässt E-Autos zwar auf die Busspur, aber nur auf wenigen Routen außerhalb des Zentrums. In anderen deutschen Großstädten können Fahrer von Elektroautos weiter nur davon träumen, auf der Busspur einfach am Stau vorbeizufahren.

Quellen / Weiterlesen


Stress mit Strom | Spiegel Online
Bundestag beschließt Vorfahrt für E-Autos | Spiegel Online
Falschparker an Ladesäulen: Welche Städte schleppen ab? | aio
Bildquelle: Pixabay

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

1 Kommentar

  1. „In anderen deutschen Großstädten können Fahrer von Elektroautos weiter nur davon träumen, auf der Busspur einfach am Stau vorbeizufahren.“

    Sinnvoller wäre es ja wohl, wenn die Autos mit besonders viel Schadstoffausstoß nicht im Stau stehen müssten, sondern (z.B. durch Nutzung der Busspur) möglichst schnell weiter fahren könnten. Elektroautos erzeugen dagegen im Stau weder Lärm noch Schadstoffe, weshalb es gar keinen vernünftigen Grund für eine Sonderbehandlung gibt.

    Und ob eine Parkregelung, die Verbrenner-Fahrzeuge sofort abschleppen lässt, würde ich als Betroffener definitiv überprüfen lassen. Denn das Abschleppen ist normalerweise nur zulässig, wenn dafür ein verhältnismäßiger Grund vorliegt – also z.B. vom Fahrzeug eine Gefährdung ausgeht. Eine gleichzeitig festgelegt wird, das Elektroautos noch nicht einmal so tun müssen, als würden sie die Akkus laden, wird man diesen Grund aber kaum vor einem Gericht konstruieren können. Und selbst das EmoG sieht lediglich Bevorzugungen von Elektroautos, aber keine willkürlichen Bestrafungen für Verbrennerfahrzeuge vor.

    Und ob es wirklich ein Vorteil ist, wenn das eigene Elektroauto abgeschleppt werden kann, weil man es nicht sofort nach Beendigung des Ladevorgangs umgeparkt hat, bin ich mir gerade auch nicht sicher.

    Überhaupt stellt sich ja grundsätzlich die Frage, inwieweit die Sonderbehandlung von Elektroautos in einem Land mit so hohem Kohlestromanteil überhaupt bei einer rechtlichen Überprüfung gerechtfertigt werden kann – oder ob so ein ***** [Del by Mod] Gesetz nicht stattdessen gegen das Grundgesetz verstößt.

    [Sehr geehrter Herr Henntiger, wir möchten Sie bitten, Ihre Wortwahl zu überdenken. Wir behalten uns daher weiter vor, Ihre Kommentare zu editieren. Vielen Dank und viele Grüße. Stephan Hiller]

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